Guten Tag die Kameraden,
kurz zu mir:
vom 01.01.2007 - 31.12.2010 war ich SaZ4. Danach habe ich meine zivile Ausbildung begonnen und diese im Januar 2014 abgeschlossen ( Großhandelskaufmann ).
Direkt im Anschluss (Februar 2014) habe ich eine Weiterbildung (Teilzeit, neben dem Job) zum Wirtschaftsfachwirt begonnen.
Der BfD förderte die Kosten dieser Maßnahme für 7 Monate ( maximum bei Teilzeit ) mit
-1200,- EUR Kursgebühren ( von ursprünglich 3600,- EUR )
-Trennungsgeld für die An- und Abreise wenn ich den Kurs habe ( ist zwar im selben Ort, Hamburg, aber egal. Ca. 60-70,- EUR monatlich )
-300,- EUR für Lernmittel innerhalb dieser 7 Monate
Für mich stellen sich jetzt folgende Fragen:
a) Übermittelt der BfD elektronisch die Daten über diese Zahlungen an das Finanzamt? Falls nicht, könnte das Finanzamt ja garnichts von diesen Zahlungen wissen und man könnte diese nicht angeben ( ob das Steuerbetrug ist, ist die Frage - je nachdem ob diese Zahlungen Relevanz für die Werbungskosten haben )
b) Muss ich diese Zahlungen in der Steuererklärung berücksichtigen? Die Weiterbildung wären ja Werbungskosten. Für den Kurs an sich 3600,- EUR, da ich diese in 2014 komplett gezahlt habe. Was muss ich aber in der Steuererklärung angeben? 2400,- ( weil die BfD Zahlung meine Ausgaben mindert ) oder 3600,- ( weil es die Gesamtkosten für den Kurs sind und BfD Zuschüsse vielleicht unerheblich sind )?
c) Lernmittelpauschale und Trennungsgeld - mindern diese ( falls wenn ) auch die Werbungskosten?
Hat jemand Erfahrungen damit oder war auch bereits in der Situation? Ich habe dazu schon den halben Tag gegoogelt und nichts vergleichbares gefunden. Ich wäre dankbar für Hilfe
MfG
Tobi