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Autor Thema: Wie ist eine Auflage zu bewerten.  (Gelesen 2246 mal)

Rekrut84

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Wie ist eine Auflage zu bewerten.
« am: 28. Mai 2019, 16:04:57 »

Hey ich habe eine Frage und stelle sie hier weil ich in dem Moment vor Ort nicht daran gedacht habe.

Ich war bei der Flugmedizinischen Eignungsfestellung in FFB und habe dort eine zahnmedizinische Auflage bekommen. An und für  sich nichts bewegendes, wird morgen früh schon beim Doc erledigt, doch ich frage mich, was das jetzt für meine Einplanung heißt.

Ist die Auflage so zu verstehen, dass ich die Tauglichkeit erst bekomme, wenn das erledigt ist und das zuständige Dezernat die Bestätigung meines Arztes hat? 

Oder habe ich die Tauglichkeit mit Vorbehalt bekommen und muss diese Auflage bis zum Dienstantritt erledigt haben? 

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LeK

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Antw:Wie ist eine Auflage zu bewerten.
« Antwort #1 am: 28. Mai 2019, 16:55:09 »

Allgemein bedeutet eine Auflage, dass der dazugehörende Hauptakt bereits/sofort wirksam ist. Die auferlegte Maßnahme könnte dann notwendigenfalls mit Zwang durchgesetzt werden.
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Ralf

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Antw:Wie ist eine Auflage zu bewerten.
« Antwort #2 am: 28. Mai 2019, 19:43:18 »

Und was sollte man denn nun hier mit Zwang durchsetzen?

Eine Auflage bei der Einstellung bedeutet, dass du nur für diese Verwendung eingestellt werden kannst, wenn du sie erfüllt. Eine Untersuchung am ZentrLuRMedLw hat nichts mit der Tauglichkeit zu tun, sondern ist eine verwendungsbezogene.
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LeK

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Antw:Wie ist eine Auflage zu bewerten.
« Antwort #3 am: 28. Mai 2019, 20:20:07 »

Na, vielleicht die Auflage, die der Rekrut angesprochen hat? ;D Vielleicht die Entfernung einer festen Zahnspange oder die Fluoridisierung der Zähne?

Und möglicherweise hat man sich eben des Instruments der Auflage bedient, um nicht wegen einer Banalität an Verbindlichkeit der Einplanung einzubüßen.
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Rekrut84

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Antw:Wie ist eine Auflage zu bewerten.
« Antwort #4 am: 28. Mai 2019, 23:55:17 »

Ich bin dankbar für die Antworten, ich fürchte aber, dass wir von Thema etwas abweichen.  ;D

Bedeutet diese Auflage, dass ich die Wehrfliegerverwendungsfähigkeit bekommen habe und bis zum Dienstantritt die Auflage erfüllt haben muss oder bekomme ich die WFV erst zugesprochen wenn ich die Auflage erfüllt und das bestätigt habe.
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LeK

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Antw:Wie ist eine Auflage zu bewerten.
« Antwort #5 am: 29. Mai 2019, 02:40:12 »

Die Frage nach der Verwendungsfähigkeit würde ich normalerweise ebenfalls dahingehend verstehen, dass sie eben entweder gegeben ist oder nicht - und wenn sie derzeit wegen eines Umstandes noch nicht besteht, dann besteht sie eben noch nicht. Wenn ich hierauf den Begriff der Auflage entsprechend anwende, komme ich zu dem, was ich eingangs gesagt habe; ich weiß allerdings auch nicht, ob du den Begriff der Auflage überhaupt zu Recht hier verwendet hast (und ihn nicht etwa mit der Bedingung verwechselt hast).
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Rekrut84

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Antw:Wie ist eine Auflage zu bewerten.
« Antwort #6 am: 29. Mai 2019, 05:18:33 »

Die Frage nach der Verwendungsfähigkeit würde ich normalerweise ebenfalls dahingehend verstehen, dass sie eben entweder gegeben ist oder nicht - und wenn sie derzeit wegen eines Umstandes noch nicht besteht, dann besteht sie eben noch nicht. Wenn ich hierauf den Begriff der Auflage entsprechend anwende, komme ich zu dem, was ich eingangs gesagt habe; ich weiß allerdings auch nicht, ob du den Begriff der Auflage überhaupt zu Recht hier verwendet hast (und ihn nicht etwa mit der Bedingung verwechselt hast).

Ich habe einen Zettel vom Zahnarzt mitbekommen, auf dem steht was gemacht werden muss, und hierauf war ein Satz „dies ist eine Auflage“ bei dem JA angekreuzt wurde vermerkt.
Es gab während der Untersuchung ein Übersichtsblatt auf dem die Tauglichkeit der jeweiligen Fachgruppe angekreuzt werden musste. Bei einem kurzen Blick darauf, konnte ich erkennen, dass der Zahnarzt tauglich angekreuzt hatte.
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BulleMölders

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Antw:Wie ist eine Auflage zu bewerten.
« Antwort #7 am: 29. Mai 2019, 07:14:10 »

Da hier wohl niemand weiß worum genau es geht und was sich der Zahnarzt dabei gedacht hat, wird eine Nachfrage bei diesem wohl unumgänglich sein um klarheit zu bekommen.
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Ralf

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Antw:Wie ist eine Auflage zu bewerten.
« Antwort #8 am: 29. Mai 2019, 08:08:12 »

Eine Auflage bei der Einstellung bedeutet, dass du nur für diese Verwendung eingestellt werden kannst, wenn du sie erfüllt. Eine Untersuchung am ZentrLuRMedLw hat nichts mit der Tauglichkeit zu tun, sondern ist eine verwendungsbezogene.
Dazu hatte ich ja etwas geschrieben. Die Tauglichkeit ist grundsätzlich da, die Auflage ist für die entsprechende Verwendung.
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HubschrauBär

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Antw:Wie ist eine Auflage zu bewerten.
« Antwort #9 am: 29. Mai 2019, 10:04:58 »

Wie die Auflage im Rahmen der Phase II (WFV I) zu werten ist kann ich nicht sicher sagen.
Aber im Rahmen der jährlichen 90/5 WFV II werden regelmäßig Auflagen erteilt. Diese haben dann erstmal keine Auswirkung auf die aktuelle Tauglichkeit, sofern sie innerhalb der individuellen Vorgaben erfüllt werden. (Meisst ein zeitlicher Rahmen, oder Erfüllung bis zur nächsten 90/5 WFV II Untersuchung)
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Rekrut84

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Antw:Wie ist eine Auflage zu bewerten.
« Antwort #10 am: 29. Mai 2019, 10:06:48 »

Da hier wohl niemand weiß worum genau es geht und was sich der Zahnarzt dabei gedacht hat, wird eine Nachfrage bei diesem wohl unumgänglich sein um klarheit zu bekommen.

Zahnstein entfernen und wurde gerade erledigt.

Mich hat nur interessiert wie eine solche Auflage zu werten ist.
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LwPersFw

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Antw:Wie ist eine Auflage zu bewerten.
« Antwort #11 am: 29. Mai 2019, 11:06:45 »

Da hier wohl niemand weiß worum genau es geht und was sich der Zahnarzt dabei gedacht hat, wird eine Nachfrage bei diesem wohl unumgänglich sein um klarheit zu bekommen.

Mich hat nur interessiert wie eine solche Auflage zu werten ist.


Sie muss erfüllt werden.

und ansonsten gilt das von @BulleMölders gesagte.
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Rekrut84

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Antw:Wie ist eine Auflage zu bewerten.
« Antwort #12 am: 29. Mai 2019, 13:15:32 »


Sie muss erfüllt werden.

und ansonsten gilt das von @BulleMölders gesagte.

Das ist klar, nur wann?

Muss wohl an mir liegen, also nochmal:

BIS zum Dienstantritt oder so schnell wie möglich?

Mich interessiert, und vielleicht kann das ja in Zukunft für andere auch wichtig  zu wissen sein,
ob man trotz der Auflage einen Dienstantrittsbescheid erhält, und theoretisch am Tag vor dem Dienstantritt die Sache erledigen lassen könnte, oder ob sich der Dienstantritt und der zugehörige Bescheid so lange verschiebt bis das erledigt wurde.

Wie gesagt, es ist schon erledigt.
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LwPersFw

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Antw:Wie ist eine Auflage zu bewerten.
« Antwort #13 am: 29. Mai 2019, 14:43:06 »


Sie muss erfüllt werden.

und ansonsten gilt das von @BulleMölders gesagte.

Das ist klar, nur wann?

Muss wohl an mir liegen, also nochmal:

BIS zum Dienstantritt oder so schnell wie möglich?


Telefon >> FFB oder AC/KC  ;)
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ulli76

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Antw:Wie ist eine Auflage zu bewerten.
« Antwort #14 am: 30. Mai 2019, 10:34:19 »

Normalerweise wird einem das gesagt, bis wann das erledigt sein muss. Gibt nämlich solche und solche Auflagen.

Es gibt welche ohne die keine endgültige Einplanung erfolgt. Und es gibt welche die man zum Dienstantritt nachweisen muss.
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