Gemeldet bei bei meiner Mutter. Keine Anerkannte Wohnung.
Jetzt wird eine interesante Wohnung neben meiner Schwester frei und ich überlege sie zu beziehen.
(100km vom Dienstort entfernt)
Für Ledige gilt...
...ohne anerkannte
und berücksichtigungsfähige Wohnung sind Sie nicht dauerhaft TG-berechtigt (Ausnahme z.B. Lehrgänge bis 3 Monate).
Da diese Bedingung bisher nicht gegeben war ... spielt die Vergangenheit keine Rolle.
Wenn Sie sich eine Wohnung jetzt einrichten wollen, die für zukünftige Maßnahmen relevant sein soll, muss diese berücksichtigungsfähig sein.
D h. sie muss
+ im Einzugsgebiet des aktuellen Standortes liegen - unter 30 km
oder
+ im räumlichen Zusammenhang - bis 50 km
oder
+ überwiegend genutzt sein - bis 100 km + an mind. 3 Werktagen/Woche Heimfahrt
Die letzten beiden Punkte müssen vom zuständigen DV Stufe 2 bestätigt werden... sonst keine Berücksichtigung !
Wenn die Wohnung berücksichtigungsfähig ist, kann bei folgenden Maßnahmen, z.B. Weg-Versetzung über 30 km, ein TG-Anspruch aufleben.
Wenn der DV Stufe 2 aber z.B.
kein positives Votum abgibt... bei 100 km durchaus möglich, ist die Wohnung zwar anerkannt, aber bei Fragen der UKV/TG
nicht berücksichtigungsfähig. Folge: kein dauerhafter TG-Bezug!
Gerade bei Ledigen ist es nicht ... und war es nie ... Ziel des Dienstherrn, dass die Soldaten weit weg vom Dienstort des bei Einstellung vom Bewerber gewünschten Stammtruppenteil leben.
Vor dem Hintergrund des gesellschaftlichen Wandels wurde davon etwas Abstand genommen. Deshalb können Bewerber, die bereits vor positivem Prüfergebnis im AC/KC über eine eigene Wohnung/Wohneigentum verfügten, ab Einstellung TG-Empfänger werden.
Wer aber erst nach Einstellung erstmalig einen eigenen Hausstand einrichten will... muss sich an die o.g. Regeln halten... um zumindest bei einer weiteren Versetzung TG erhalten zu können.
Und bis dahin ... gibt es eben kein TG.
Millionen Menschen in diesem Land müssen auch ohne staatliche Unterstützung ihre Miete zahlen...
Wer sich einen Stammtruppenteil z.B. 800 km vom Lebensumfeld vor Einstellung gesucht hat... muss ggf. die Kosten des Pendelns selbst tragen...