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Autor Thema: Vom SaZ zum Beamten als Direkteinstieg  (Gelesen 5203 mal)

Direkteinstieg

  • Gast
Antw:Vom SaZ zum Beamten als Direkteinstieg
« Antwort #15 am: 04. April 2019, 12:52:44 »

Die Angabe ist falsch. Eingestellt wird man unmittelbar, vor Verbeamtung sind noch 1,5 Jahre im Angestelltenstatus (E9b) zu verbringen, falls man keine entsprechende Vorbeschäftigungszeit nachweisen kann.
Hast du einen Paragraphen zur Hand wo die 1,5 Jahre für den Vorbereitungsdienst aufgeführt sind?

Nein, das weiß ich nur aus eigener Erfahrung.
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Antw:Vom SaZ zum Beamten als Direkteinstieg
« Antwort #16 am: 04. April 2019, 15:07:29 »

Die Angabe ist falsch. Eingestellt wird man unmittelbar, vor Verbeamtung sind noch 1,5 Jahre im Angestelltenstatus (E9b) zu verbringen, falls man keine entsprechende Vorbeschäftigungszeit nachweisen kann.
Hast du einen Paragraphen zur Hand wo die 1,5 Jahre für den Vorbereitungsdienst aufgeführt sind?

Quelle:

Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Assessmentcenter für Führungskräfte der Bundeswehr
Referat 1 – Ziviles Bewerbungsmanagement

"Besondere Einstellungsvoraussetzungen:

Um nach erfolgreichem Auswahlverfahren als Regierungsinspektorin/ Regierungsinspektor (A9g
BBesG) bzw. als Regierungsoberinspektorin/ Regierungsoberinspektor (A 10 BBesG) ggf. unter
Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe in den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst
der Bundeswehrverwaltung eingestellt werden zu können, benötigen Sie darüber hinaus:
den Nachweis der Laufbahnbefähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst
des Bundes oder alternativ:

- den Nachweis eines Abschlusses einer für die Laufbahn des gehobenen nichttechnischen
Verwaltungsdienstes förderlichen (Fach-) Hochschulbildung wie z.B.:

Diplom-Verwaltungswirt
Bachelor of Public Administration
Bachelor of Arts im Bereich Verwaltungswissenschaften, Öffentliche Verwaltung,
Rechtswissenschaften bzw. Öffentliches Recht

Hinweis: Diese Aufzählung ist nicht abschließend.

Einzelfälle werden von der Einstellungsbehörde geprüft.

- UND den Nachweis einer dem gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst gleichartigen und
gleichwertigen hauptberuflichen Tätigkeit von mindestens einem Jahr und sechs Monaten
nach Erwerb der Bildungsvoraussetzungen in einem Aufgabenprofil, das allgemein in der
Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Veraltungsdienstes erfüllt wird, wie beispielsweise Aufgaben

im Personalwesen,
im Infrastruktur- und Liegenschaftswesen,
im Finanz- und Haushaltswesen,
im Bereich der Informationstechnologie
oder im Allgemeinen Verwaltungsverfahrensbereich.

Für Teilzeitbeschäftigte wird die Mindestzeit von einem Jahr und sechs Monaten im Rahmen des
Benachteiligungsverbots als gleichwertig betrachtet.

Sollten Sie ausnahmsweise noch nicht über die beamtenrechtlich vorausgesetzte Erfahrungszeit
von einem Jahr und sechs Monaten verfügen, können Sie diese auch in der
Bundeswehrverwaltung erbringen
. Eine Einstellung erfolgt in diesem Fall zunächst im
Arbeitnehmerinnen- bzw. im Arbeitnehmerverhältnis (Entgeltgruppe TVöD E9b), wobei die
tarifvertragliche Probezeit grundsätzlich sechs Monate beträgt. Im Anschluss daran ist eine
Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe vorgesehen
.


Kaufmännische, naturwissenschaftliche oder kulturwissenschaftliche Berufserfahrungen sind
wegen des fehlenden Bezuges zur Rechtsnatur und -anwendung einer öffentlichen Verwaltung
nicht geeignet, als hauptberufliche Tätigkeit für die Laufbahn des gehobenen nichttechnischen
Verwaltungsdienstes in der Bundeswehrverwaltung anerkannt zu werden.

Kenntnisse der Arbeitsweisen und Strukturen der Bundeswehr sind wünschenswert.

Bei einer Einstellung dürfen Sie grundsätzlich das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Daneben müssen Sie grundsätzlich dazu bereit sein, vorübergehend an Auslandseinsätzen der
Bundeswehr in berufsbezogener Verwendung (ggf. auch im Soldatenstatus) teilzunehmen. Die
konkrete Teilnahme an einem besonderen Auslandseinsatz ist freiwillig."
Gespeichert
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen
 

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