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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Kommunalbeamter Quereinsteiger BW Pensionansprüche/Nachversicherung  (Gelesen 2212 mal)

Kirk2020

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Liebe Kameraden,

um mein Anliegen abzukürzen werde ich eher nebensächliche Informationen meiner Person als Eckdaten auflisten und dann anschließen zur meiner Frage kommen. Ich habe bereits die Suchfunktion genutzt allerdings stehe ich auch mit meiner Entscheidung im inneren Konflikt und würde auch gerne Ihre Meinungen dazu hören.

Zur meiner Person:

Beamter im mittleren nichttechnischen kommunalen Dienst A9 Stufe 7, in NRW, leider kein Altersgeld Beamte bzw. auch Portabilität genannt was den Wechsel zwischen priv. Wirtschaft und den öffentlichen Sektor erleichtert hinsichtlich Pension/Rente
seit 2001 bis heute im Beschäftigungsverhältnis
jetzt 36 Jahre alt und PKV versichert.
Abends nach Dienstzeit als Diplomer W-Informatik studiert (Abenduni), später dann den Master auch in dem Bereich absolviert.

Einstellungstest BW in Köln als Quereinsteiger:
im Juli 2017 erfolgreich teilgenommen
Zusage im Feb 2019 für Einstellung zum 01.07.2019
Einstieg in das Amt A11 (Hauptmann) Stufe vermutlich 4 oder 5 (wird noch geklärt) für 8 Jahre

Ich bin äußerst gewillt dieser Einstellung zu folgen, jedoch habe ich große Befürchtungen, dass ich unglaublich stark benachteiligt werde hinsichtlich meiner Pension bzw. Nachversicherung in die Rentenversicherung.

Meine Frage habe ich schon an mein jetziges Personalamt gestellt hinsichtlich meiner Pension:

Aussage:  dass ich nachversichert werde. (Schlechter Service leider)
Ggf. kann die Nachversicherung etwas später erfolgen, da nach 3 Jahren der Einstellung eine Möglichkeit bestehen könnte je nach Eignung und Leistung seinen Werdegang bei der Bundeswehr als Berufssoldat fortführen zu können. Das müsse aber durch mein Personalamt erfragt werden, ob eine späte Nachversicherung möglich ist.

Grundsätzlich: Meine Versorgungsansprüche werden umgewandelt --> in Rentenansprüche der deutschen Versorgungskasse, auch Nachversicherung genannt. Es werden zu den Dienstzeiten die Arbeitgeber und Arbeitnehmeranteile zur gesetzlichen Rentenversicherung nachgezahlt.

1. Stell ich so viel schlechter dar mit dem Wechsel in meinem Alter ?  Ich such im Internet einen Ansatz, um es grob zu berechnen aber finde rein gar nichts.
2. Wie groß sind die Chancen nach 3 Jahren erfolgreich Berufssoldat zu werden? Man sagte mir besser als vor knapp 5-10 Jahren
3. Verlängerung ggf. von 8 auf 12 Jahre unproblematisch?

Ich entschuldige mich bereits vorab ggf. wenn die eine oder andere Frage vielleicht etwas "blauäugig" gestellt wurde. Ich bin für jegliche Hilfestellung sehr dankbar.




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Ralf

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2. Das ist vollkommen richtig, die Übernahmequoten wurden signifikant erhöht.
3. I.d.R. kein Problem, wenn man sich so frühzeitig darum kümmert. Der dienstl. Bedarf ist zumindest derzeit oftmals gegeben.
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BulleMölders

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Zu der 1. Frage wird man da wohl auch nicht besonders viel im Netz finden. Da diese Konstellation wohl nur sehr sehr wenige Einzelfälle betreffen wird. Zumal man ja auch die jeweiligen Landes- und Kommunalgesetze mit in diese Betrachtung einbeziehen muss.
Die Einzigen, die da konkret was zu sagen können sollten, ist Ihre jetzige Behörde. Eventuell könnte auch die Versorgungskasse eine Aussage dazu treffen.
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Andi

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An sich müsste das ganze auch jetzt erst mal behandelt werden, wie ein Dienstherrenwechsel. Soll heißen: Der jetzige Dienstherr handelt mit dem neuen Dienstherr die zu übeweisende Pensionsrücklage aus und überweist sie. Danach ist nur noch die Bundeswehr für die zu erfolgende Nachversicherung - nach ausscheiden aus dem Dienstverhältnis als SaZ - zuständig. Und deswegen muss es da auch von der Bundeswehr bzw. vom Bundesverwaltungsamt, das für Besondung und Nachversicherung zuständig ist eine klare Aussage zu geben - allerdings wohl erst, wenn alter und neuer Dienstherr sich hier abgestimmt haben und allen Beteiligten wirklich klar ist, wie der Vorgang zu bewerten ist. Sofern du vor hast Berufssoldat zu werden benötigst du zusätzlich eine Aussage, inwieweit deine Jahre als Landesbeamter zur Pensionsberechtigung beitragen.

Warum du während deiner laufenden Dienstzeit nachversichert werden solltest erschließt sich mir wirklich nicht (es sei denn du warst zwischen Beamten- und Soldatendienstverhältnis mindestens einen Tag erwerbslos). Die Nachversicherung erfolgt bei SaZ bei Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis.
Da es hier nicht nur um zwei Euro geht empfehle ich eine Rechtsberatung und evtl. auch den Klageweg, um deine Rechte zu wahren.

Gruß Andi
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Tasty

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WENN Du nur SaZ bleibst und danach ganz normal aus dem Dienstverhältnis ausscheidest, verlierst Du sämtliche Pensionsansprüche, bei einer (ungewissen) Übernahme zum BS würdest Du sie behalten, die Vordienstzeiten als Beamter werden mit berücksichtigt.
Das Risiko liegt allerdings voll bei Dir, wenn Du Pech hast, stehst Du am Ende auf der Straße und bekommst mit 67 eine mickrige Rente statt einer Pension. Beihilfeberechtigt bist Du dann auch nicht mehr, wenn Du Pech hast, kommst Du nichtmal in die KVdR.

Meine Meinung: Ich würde niemals den Lebenszeit-Status aufgeben um SaZ zu werden, wer das tut muss sehr viel Idealismus haben. Ich selbst habe ein entsprechendes Angebot vor ein paar Jahren abgelehnt.
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Kirk2020

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@ Ralf,

danke für Beantwortung 2. und 3.

@ BulleMölders
die Versorgungskasse wäre mein nächster Schritt gewesen, danke dafür.

@ Andi
das sehe ich genau so wie Sie, es ist in meinen Augen ein Dienstherrenwechsel und erst später nach der SaZ kann man dann alle Ansprüche nachversichern ggf., danke für Ihre Antwort

@ Tasty,
danke für deine Antwort, generell hast du recht, dass Beamter auf Lebenszeit was sicheres darstellt.
Man verliert zwar "Pensionsansprüche", allerdings werden diese Ansprüche umgewandelt auf Grundlage des Bruttoeinkommens in die Rentenkasse, und diese Umwandlung ist ungünstig weil das Brutto gering ist. Wegen der PVK kann man ggf. Anwartschaft machen. Bei der GKV hat sich mittlerweile was getan, hab da schon Unterlagen vom Bundeswehrverband.

Aber wenn man wie in meinem Fall studiert hatte und einfach auch mal honoriert wird für die Leistung die man erbringt mit den Qualifikationen die man hat bei einer Institution die auch international vielfältig unterwegs ist, sehe ich die Bundeswehr als attraktiv an. Ich bin halt "nur" im mittleren Dienst.

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LwPersFw

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Zum Thema Dienstherrenwechsel siehe auch hier


Staatsvertrag über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln (Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag) VersLastStV

https://www.jurion.de/gesetze/verslaststv/

z.B. wichtig ... § 3 VersLastStV – Voraussetzungen


http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/BMI-D4-20101222-SF-A001.htm
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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen
 

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