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Autor Thema: Fragen zum Trennungsgeld und Familienzuschlag  (Gelesen 6014 mal)

bmar

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Antw:Fragen zum Trennungsgeld und Familienzuschlag
« Antwort #15 am: 30. April 2019, 12:13:28 »


Desweiteren behauptet er keinen Familienzuschlag zu bekommen weil unser Kind bei mir lebt. Er müsste aber doch den FZ anteilig bekommen, richtig? Vaterschaft ist anerkannt und benötigte Unterlagen habe ich an das Bundesverwaltungsamt nach Kiel geschickt.


Nachzulesen in §39 und §40 BBesG. Wenn Sie nicht verheiratet/geschieden sind und/oder das Kind nicht bei ihm lebt, hat er mit seiner Aussage Recht.

Was das Trennungsgeld angeht, ist es durchaus möglich, dass er den Anspruch darauf verloren hat(hier z.B. Versetzung innerhalb des gleichen Standorts mit Zusage Umzugskostenvergütung). Zusätzlich wäre zu klären, ob es überhaupt für die Berechnung des Unterhalts berücksichtigt werden kann, da es sich hierbei um eine Aufwandsentschädigung handelt. Eine pauschale Einnahme, wie von Ihnen vorgeschlagen, liegt hier nicht vor.
Wie bereits erwähnt, wird TG wenn überhaupt rückwirkend und nur auf Antrag erstattet.
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Rekrut84

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Antw:Fragen zum Trennungsgeld und Familienzuschlag
« Antwort #16 am: 30. April 2019, 13:02:01 »

Ich frage hier nach, um den Gerichtsweg zu umgehen.

Gerichtsweg umgehen, aber Auskünfte vom Ex  verlangen die nur ein Gericht einfordern darf und kann.

Am Ende bleibt dir keine Wahl als einen Anwalt zu konsultieren und die Unterhaltshöhe gerichtlich feststellen zu lassen, denn weder du noch wir hier kennen alle Feinheiten des Unterhaltsrechts. Es sind eben nicht pauschal alles Einnahmen was man von einem Arbeitgeber an Zahlungen bekommt. Da gibt es erhebliche Unterschiede was wie in welcher Höhe angerechnet wird, gleiches gilt dann auch bei den Ausgaben. Hinzu kommt, dass dann auch eine im Falle des Zahlungsverzuges vollstreckbare rechtliche Grundlage existiert.
Anwälte arbeiten mit sowas tagtäglich und können das einfach besser einordnen.

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F_K

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Antw:Fragen zum Trennungsgeld und Familienzuschlag
« Antwort #17 am: 30. April 2019, 13:12:33 »

@ Rekrut84 und einige Andere:

Hört bitte auf, "Blödsinn" zu schreiben.

Der Einkommensbegriff ist im Unterhaltsrecht zu Recht sehr WEIT gefasst, nämlich:

Zitat
Dieses Unterhaltsrechtliche Einkommen  umfasst nicht nur das tatsächlich geflossene Geld aus sämtlichen Einkunftsarten des Einkommensteuergesetzes (EStG) sondern auch die geldwerten Vorteile oder gar fiktive Einkünfte darüber hinaus.

Damit kann man eben sowohl PAUSCHAL als auch ZUTREFFEND sagen, dass sämtliche Zahlungen des Arbeitgebers (hier BW) als Einkommen zu werten sind.
Damit ist eben auch Trennungsgeld Einkommen (im Sinne des Unterhaltsrechts).

(Ja, ggf. notwendige Ausgaben werden berücksichtigt, und ggf. gibt es auch Selbstbehalte - aber es ist und bleibt Einkommen).

Richtig ist der Ratschlag, einen Anwalt einzuschalten.

Ich persönlich würde mich an die Polizei / StA wenden, wegen des Anfangsverdachtes des Prozeßbetruges.
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Rekrut84

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Antw:Fragen zum Trennungsgeld und Familienzuschlag
« Antwort #18 am: 30. April 2019, 13:53:15 »

Warum hörst du nichts auf Blödsinn zu schreiben?
Es gibt einige Einnahmen, Zuschläge etc die eben nicht zu 100% als Einkommen bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt werden.  Beispiel? Gerne. Der Auslandsverwendungszuschlag ist so ein Kandidat. Sagt zumindest das Bundesverwaltungsgericht. Aber sicherlich schreibt das auch nur „Blödisnn“.
Eben diese ganzen Feinheiten kennen weder du noch ich in vollem Umfang weshalb ich Sternschnuppe geraten habe sich an einen Anwalt zu wenden.

Warum musst du pauschal anderen Leuten immer „Blödsinn“ unterstellen obwohl du selbst dazu wenig Ahnung hast?

Was du für einen Blödsinn nämlich selbst schreibst sieht man hier sehr deutlich: Prozessbetrug.

Ein Prozessbetrug setzt ein laufendes Gerichtsverfahren voraus, indem der Spruchkörper, das Gericht, durch falsche Beweismittel getäuscht werden soll.

All das trifft hier nicht zu, weshalb man dich bei Polizei und StA nur belächeln würde.
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bmar

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Antw:Fragen zum Trennungsgeld und Familienzuschlag
« Antwort #19 am: 30. April 2019, 14:13:52 »

@F_K: Du hast es selbst zitiert:

1.) Tatsächlich geflossenes Geld - Beim TG nicht zutreffend, sofern nicht beantragt und bewilligt.
2.) Geldwerter Vorteil: Hier nicht zutreffend
3.) Fiktive Einkünfte: Kann hier eventuell angenommen werden, sofern TG-berechtigt, aber nicht beantragt.

Von "pauschal" sind wir hier ohne weitere Infos jedoch weit entfernt, daher ist es unnötig, dass wir hier diskutieren. Quintessenz ist, dass das ein Fall für einen Anwalt ist, da weder wir, noch die TE ohne Mitwirken des Soldaten hier irgendetwas Belastbares erreichen kann.
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F_K

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Antw:Fragen zum Trennungsgeld und Familienzuschlag
« Antwort #20 am: 30. April 2019, 14:14:56 »

Einkommen ist Einkommen - ob ggf. Selbstbehalte zu berücksichtigen sind, ist ein ZWEITER Schritt bei der Berechnung - und nur darüber hat das BVG geurteilt.

Prozeßbetrug ist auch ohne Gericht (Spruchkörper) bei Rechtspflegern, Gerichtsvollziehern und im Mahnverfahren möglich.

Wenn die StA / Polizei bei einem Tatverdacht nur "lächelt und nichts macht", begeht diese ggf. selber Straftaten, dass kommt nicht vor.
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F_K

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Antw:Fragen zum Trennungsgeld und Familienzuschlag
« Antwort #21 am: 30. April 2019, 14:17:39 »

@ bmar:

Nochmal:
Alle "Überweisungen" des Arbeitgebers sind Einnahme im Sinne Unterhaltsrecht.

Wenn also Trennungsgeld geflossen ist, war es eine Einnahme.
Wenn Trennungsgeld hätte beantragt werden können, wird es wohl fiktiv anzunehmen sein
Lediglich im Falle eines nicht vorhandenen Anspruches gibt es keine Einnahme - da habe ich nie etwas anderes gesagt.

Ggf. halt nochmal meinen Beitrag lesen.
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Sternschnuppe

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Antw:Fragen zum Trennungsgeld und Familienzuschlag
« Antwort #22 am: 30. April 2019, 14:34:28 »


Nachzulesen in §39 und §40 BBesG. Wenn Sie nicht verheiratet/geschieden sind und/oder das Kind nicht bei ihm lebt, hat er mit seiner Aussage Recht.
[/quote]

Nicht verheiratet gewesen, in meinem Haushalt ist keiner berechtigt FZ zu erhalten, heißt ihm steht dieses doch zu auch wenn das Kind nicht in seinem Haushalt lebt. Er ist ja dennoch Vater und sollte die 139,18€ erhalten.
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Franz76

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Antw:Fragen zum Trennungsgeld und Familienzuschlag
« Antwort #23 am: 30. April 2019, 15:56:15 »

"Er ist ja dennoch Vater und sollte die 139,18€ erhalten" <------------------- korrekt!
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Bass1

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Antw:Fragen zum Trennungsgeld und Familienzuschlag
« Antwort #24 am: 30. April 2019, 16:50:07 »

Na ja vom Trennungsgeld noch was haben zu wollen ist schon ziemlich suspekt.....Das ist doch zum großen Teil ein FahrkostenZuschuß. Egal was bei ihnen passiert ist den sollten Sie ihrem EX schon lassen!
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KlausP

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Antw:Fragen zum Trennungsgeld und Familienzuschlag
« Antwort #25 am: 30. April 2019, 17:28:19 »

Wenn davon überhaupt was angerechnet wird, ist das für den Kindesunterhalt. Und den zahlt der Herr ja wohl auch nicht in voller Höhe. Das Ganze zieht sich im Forum ja seit Januar durch, ist ja nicht der erste Thread der TE.
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Sternschnuppe

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Antw:Fragen zum Trennungsgeld und Familienzuschlag
« Antwort #26 am: 30. April 2019, 23:19:42 »

Unfassbar wie sich Leute, die sich nicht kennen, hier anfeinden und das wegen einer Meinung zu einem Sachverhalt mit dem sie letztendlich nichts zu tun haben.

Wieso bitte soll sein Einkommen nicht komplett in die Berechnung einfließen? Schließlich hat er auch seine ganzen Ausgaben (ua Benzin) aufgelistet und diese werden auch berücksichtigt. Die Berechnung findet nicht durch mich, sondern durch das JA statt. Die wissen auch was in die Berechnung rein gehört.

Wer mich verurteilt weil ich für mein Kind Kindestunterhalt forder und möchte das dieses korrekt berechnet wird, bitteschön. Das sagt viel über den Charakter eines Menschen aus. Letztendlich kennt hier auch keiner die ganze Geschichte. Hier herrscht teilweise ein sehr unschöner Umgang und ich hoffe, dass das Arbeitsklima unter Kameraden im Dienst weit besser ist. In diesem Sinne Danke für die hilfreichen Antworten.
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Bass1

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Antw:Fragen zum Trennungsgeld und Familienzuschlag
« Antwort #27 am: 01. Mai 2019, 01:44:05 »

@ Sternschnuppen
Sie hätten sich alle Fragen hier auch selber beantworten können die sind frei im Internet verfügbar.Dienstgrad wie lange bei der Bundeswehr und mit Kind spucken ihnen mindestens 3 Rechner im Internet eine Summe aus! Und Trennungsgeld Strecke zur Kaserne ×2 ×0.20 Cent davon noch die Tage di
e er auf Arbeit war. Aber bitte versuchen Sie hier nicht die Leute anhand des Charakters zur beurteilen.Weil den Anschein nach haben Sie sich ja da auch getäuscht mit ihrem EX!!!!
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Ralf

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Antw:Fragen zum Trennungsgeld und Familienzuschlag
« Antwort #28 am: 01. Mai 2019, 06:29:19 »

Ich glaube, hier ist alles gesagt. Sollten noch substantielle Ergänzungen kommen, kann ich wieder öffnen.
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