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Autor Thema: Neue App „Cyber Mission – Befehlsrecht“  (Gelesen 1955 mal)

PzPiKp360

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Neue App „Cyber Mission – Befehlsrecht“
« am: 03. Juni 2019, 11:34:24 »

#CIHprojects

Unser Mobile Game „Cyber Mission – Befehlsrecht“ wurde vergangenen Monat im Rahmen eines Besuchs an der Schule für Feldjäger und Stabsdienst der Bundeswehr in Hannover vorgestellt. Der Projektleiter, Hauptmann Philip Dziubalski, besuchte dazu die Lehrgangsteilnehmer der Unteroffizier- und Feldwebelausbildung. Das Game soll das begleitende Lernen im Themenbereich des Befehlsrechts unterstützen und entstand in achtmonatiger Entwicklung beim Cyber Innovation Hub. Es ist für jedermann unter folgenden Links verfügbar:


Apple AppStore: https://itunes.apple.com/de/app/cyber-mission-befehlsrecht/id1459881586?mt=8
Google PlayStore: https://play.google.com/store/apps/details?id=com.cyberinnovationhubbw.cybermission.befr&hl=en_US

Das Befehlsrecht der Bundeswehr im hochwertigen Spieleformat für die Hosentasche!

"Cyber Mission - Befehlsrecht" ist ein Begleitangebot zur Unterstüzung der Lernmotivation während der Rechtsausbildung von Soldatinnen und Soldaten, um die korrekte Anwendung des Befehlsrechts zu schulen.

15 herausfordernde Missionen illustrieren realitätsnahe Szenarien aus Übung und Einsatz der Bundeswehr auf der ganzen Welt und stellen die wichtige Frage: Muss dieser Befehl befolgt werden?

Das Spiel trainiert das strukturierte Vorgehen bei der Prüfung von Vorgesetztenverhältnissen und Befehlen und schafft Handlungssicherheit im soldatischen Alltag.

"Cyber Mission - Befehlsrecht" deckt die gesamte Vorgesetztenverordnung ab und hilft gleichzeitig beim Lernen der Dienstgrade, unverzichtbarer Vorschriften des Soldaten- und Wehrstrafgesetztes sowie wichtiger Weisungen!
Von Rechtslehrern der Schulen der Bundeswehr geprüft und mitentwickelt!

Das Spiel ist ein Angebot des Cyber Innovation Hub der Bundeswehr im Rahmen der Entwicklung lebenswichtiger, innovativer Angebote für unsere Soldatinnen und Soldaten.

Der Inhalt richtet sich primär an Angehörige der Bundeswehr. Für alle anderen eröffnet das Spiel einen kleinen Blick in den soldatischen Alltag und den Anspruch an die Wertgrundlage der Bundeswehr - die "Innere Führung".
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J_P_T

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Antw:Neue App „Cyber Mission – Befehlsrecht“
« Antwort #1 am: 03. Juni 2019, 12:04:58 »

Direkt mal testen!
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2Cent

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Antw:Neue App „Cyber Mission – Befehlsrecht“
« Antwort #2 am: 03. Juni 2019, 13:02:16 »

Wie passt den so ne App in den Bereich Cyber Innovation ?
Ich dachte immer Moderne Ausbildungstechnologie liegt beim MAT Team der Schule.

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LwPersFw

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Antw:Neue App „Cyber Mission – Befehlsrecht“
« Antwort #3 am: 03. Juni 2019, 13:14:00 »

Für die Spieler ... als Gedankenbasis ...

Wenn in jeder Mission die Frage ist : "Muss der Befehl ausgeführt werden ?"

Sind die Ausgangspunkte der Überlegungen ja:


1. Wehrstrafgesetz


"§ 2 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieses Gesetzes ist

1. eine militärische Straftat eine Handlung, die der Zweite Teil dieses Gesetzes mit Strafe bedroht;

2. ein Befehl eine Anweisung zu einem bestimmten Verhalten, die ein militärischer Vorgesetzter (§ 1 Abs. 3 des Soldatengesetzes) einem Untergebenen schriftlich,
    mündlich oder in anderer Weise, allgemein oder für den Einzelfall und mit dem Anspruch auf Gehorsam erteilt;

3. eine schwerwiegende Folge eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, die Schlagkraft der Truppe, Leib oder Leben eines Menschen oder
    Sachen von bedeutendem Wert, die dem Täter nicht gehören."


"§ 22 Verbindlichkeit des Befehls, Irrtum

(1) In den Fällen der §§ 19 bis 21 handelt der Untergebene nicht rechtswidrig, wenn der Befehl nicht verbindlich ist, insbesondere wenn er nicht zu dienstlichen Zwecken erteilt ist oder die Menschenwürde verletzt oder wenn durch das Befolgen eine Straftat begangen würde. Dies gilt auch, wenn der Untergebene irrig annimmt, der Befehl sei verbindlich.

(2) Befolgt ein Untergebener einen Befehl nicht, weil er irrig annimmt, daß durch die Ausführung eine Straftat begangen würde, so ist er nach den §§ 19 bis 21 nicht strafbar, wenn er den Irrtum nicht vermeiden konnte.

(3) Nimmt ein Untergebener irrig an, daß ein Befehl aus anderen Gründen nicht verbindlich ist, und befolgt er ihn deshalb nicht, so ist er nach den §§ 19 bis 21 nicht strafbar, wenn er den Irrtum nicht vermeiden konnte und ihm nach den ihm bekannten Umständen auch nicht zuzumuten war, sich mit Rechtsbehelfen gegen den vermeintlich nicht verbindlichen Befehl zu wehren; war ihm dies zuzumuten, so kann das Gericht von einer Bestrafung nach den §§ 19 bis 21 absehen."




2. Soldatengesetz

"§ 11 Gehorsam

(1) Der Soldat muss seinen Vorgesetzten gehorchen. Er hat ihre Befehle nach besten Kräften vollständig, gewissenhaft und unverzüglich auszuführen.
Ungehorsam liegt nicht vor, wenn ein Befehl nicht befolgt wird, der die Menschenwürde verletzt oder der nicht zu dienstlichen Zwecken erteilt worden ist;
die irrige Annahme, es handele sich um einen solchen Befehl, befreit den Soldaten nur dann von der Verantwortung, wenn er den Irrtum nicht vermeiden
konnte und ihm nach den ihm bekannten Umständen nicht zuzumuten war, sich mit Rechtsbehelfen gegen den Befehl zu wehren.

(2) Ein Befehl darf nicht befolgt werden, wenn dadurch eine Straftat begangen würde. Befolgt der Untergebene den Befehl trotzdem, so trifft ihn eine Schuld nur,
wenn er erkennt oder wenn es nach den ihm bekannten Umständen offensichtlich ist, dass dadurch eine Straftat begangen wird.

(3) Im Verhältnis zu Personen, die befugt sind, dienstliche Anordnungen zu erteilen, die keinen Befehl darstellen, gelten § 62 Absatz 1 und § 63 des Bundesbeamtengesetzes entsprechend."



3. Vorgesetztenverordnung

Verordnung über die Regelung des militärischen Vorgesetztenverhältnisses  (Vorgesetztenverordnung - VorgV) https://www.gesetze-im-internet.de/svorgesv/BJNR004590956.html



Auf die juristische "Feinheit" in § 22 Abs 1 WStG >> "insbesondere"

und das Gehorsamsverbot in § 11 Abs 2 SG sei verwiesen.
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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

s_k_

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Antw:Neue App „Cyber Mission – Befehlsrecht“
« Antwort #4 am: 03. Juni 2019, 15:43:17 »

Interessante App.

Macht irgendwie das ganze Thema Befehlsrecht - auch für mich als (angehende) zivile Auszubildende - interessanter!

Schafft definitv aus meiner Sicht eine bessere Motivation sich mit dem Thema auseinanderzusetzen, als ''nur'' Rechtsbücher zu wälzen.

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