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Autor Thema: Frage zur Verpflichtung meines Freundes  (Gelesen 3141 mal)

Bibsi

  • Gast
Frage zur Verpflichtung meines Freundes
« am: 07. Juni 2019, 01:01:01 »

Hallo liebes Forum,

Ich habe eine etwas dringendere Frage die mir derzeit den Schlaf raubt... und würde mir gerne eine rechtliche Information bei euch einholen.

Es geht darum, dass mein Freund (sind seit 7 Jahren zusammen, haben inzwischen auch schon zusammen für 3,5 Jahre studiert und dieses Jahr unser Bachelorstudium mit Bestnoten bestanden) sich als Wiedereinsteller bei der Bw für die Offizierlaufbahn beworben hatte und (leider) in Köln so gut abschloss, dass er eine Direktzusage zum 01.07.19 erhalten hat. Seine Verpflichtungserklärung hat er auch schon unterschrieben und zurückgeschickt.

Ich war mir immer sehr unsicher bezüglich seinen Plänen zurück zur Bundeswehr zu gehen, leider sprach er nur ungern über Alternativen. Da nun der 01.07. immer näher rückt und ich noch einmal ausführlich mit ihm über die langfristigen Konsequenzen der nun folgenden 13 Jahre sprechen möchte, bin ich mir im unklaren ob das überhaupt rechtlich für ihn nun noch möglich ist seinen "Vertrag" zu widerrufen.

Hat er, wenn er die Verpflichtungserklärung (wohl ohne Widerruf, da der Titel dies nicht beinhaltet, andererseits ist die Passage der 6 monatigen "Probezeit" dennoch beinhaltet) schon unterschrieben und eingereicht hat und des Weiteren als SaZ4 schon bei der Bundeswehr gedient hat, nun noch die Möglichkeit die Verpflichtung zu Widerrufen/ bzw. die Option der Aufforderung zum Dienstantritt eine Absage zu erteilen, so wie dies wohl alle "Ungedienten" dürfen? Denn schließlich könnte man ja auch behaupten, dass er aufgrund seiner Vorerfahrungen als SaZ sich vollkommen darüber bewusst ist worauf er sich eingelassen hat.

Über die Suchfunktion bin ich leider nicht zu einer hinreichenden Antwort gekommen was seinen speziellen Fall betrifft und hoffe ihr könnt mir bei dieser Frage weiterhelfen. Bitte verzeiht, dass ich mich wegen einem derartig "selbstsüchtigen" Anliegen an das Bundeswehrforum wende, ich möchte einfach nur wissen welche Optionen denn überhaupt noch bestehen...
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Schütze X

  • Gast
Antw:Frage zur Verpflichtung meines Freundes
« Antwort #1 am: 07. Juni 2019, 02:22:02 »

Selbst wenn er gar nichts macht außer am 01.07. nicht zu erscheinen, wird er nicht Soldat, weil es keine Einberufung ist, sondern nur eine Aufforderung zum Dienstantritt.

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Nerdy

  • Gast
Antw:Frage zur Verpflichtung meines Freundes
« Antwort #2 am: 07. Juni 2019, 07:37:22 »

Natürlich kann er das noch "widerrufen". Wie mein Vorredner schon sagt, es würde nicht mal etwas passieren, wenn er am 01.07. nicht auftaucht. Wobei da eine vorherige Absage natürlich wesentlich erwachsener ist. Also keine Sorgen machen und die richtige Entscheidung treffen. 13 Jahre sind 13 Jahre.
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Bibsi

  • Gast
Antw:Frage zur Verpflichtung meines Freundes
« Antwort #3 am: 07. Juni 2019, 10:21:12 »

Vielen Dank euch beiden für die Auskunft!
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KlausP

  • Reservespieß
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  • Beiträge: 29.525
Antw:Frage zur Verpflichtung meines Freundes
« Antwort #4 am: 07. Juni 2019, 10:27:56 »

Will er jetzt nicht mehr Offizier werden oder wollen Sie nicht, dass er Offizier wird? Falls  Letzteres - herzlichen Glückwunsch zu einer tollen Partnerschaft.  ::)
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

BSG1966

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  • Beiträge: 2.541
Antw:Frage zur Verpflichtung meines Freundes
« Antwort #5 am: 07. Juni 2019, 16:03:00 »

Ich war mir immer sehr unsicher bezüglich seinen Plänen zurück zur Bundeswehr zu gehen

Ihre Beziehung in allen Ehren und ich kann Ihre Sorgen sicherlich verstehen. Dennoch muss ich meinem Vorredner bzw -schreiber in einer Sache beispringen: Sie müssen sich ob seiner Pläne nicht sicher sein. Er muss es.
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WirdMaHellImHals

  • ***
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  • Beiträge: 314
Antw:Frage zur Verpflichtung meines Freundes
« Antwort #6 am: 18. Juni 2019, 00:27:53 »

Sie müssen sich ob seiner Pläne nicht sicher sein. Er muss es.

Nichtsdestotrotz sollte man in einer 7 Jahre dauernden Partnerschaft keine Verpflichtung eingehen, die einen 13 Jahre bindet und bundesweite Versetzbarkeit fordert, wenn man das nicht vorher ausführlich mit seinem Partner besprochen hat und dieser hinter der Entscheidung steht.
Mir entsteht eher der Eindruck, dass den Freund der TE ihre Meinung gar nicht interessiert, sondern er "sein Ding durchzieht", was leider kein - einer so langen Beziehung - angemessenes Verhalten ist.
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