Hallo liebes Forum,
Ich habe eine etwas dringendere Frage die mir derzeit den Schlaf raubt... und würde mir gerne eine rechtliche Information bei euch einholen.
Es geht darum, dass mein Freund (sind seit 7 Jahren zusammen, haben inzwischen auch schon zusammen für 3,5 Jahre studiert und dieses Jahr unser Bachelorstudium mit Bestnoten bestanden) sich als Wiedereinsteller bei der Bw für die Offizierlaufbahn beworben hatte und (leider) in Köln so gut abschloss, dass er eine Direktzusage zum 01.07.19 erhalten hat. Seine Verpflichtungserklärung hat er auch schon unterschrieben und zurückgeschickt.
Ich war mir immer sehr unsicher bezüglich seinen Plänen zurück zur Bundeswehr zu gehen, leider sprach er nur ungern über Alternativen. Da nun der 01.07. immer näher rückt und ich noch einmal ausführlich mit ihm über die langfristigen Konsequenzen der nun folgenden 13 Jahre sprechen möchte, bin ich mir im unklaren ob das überhaupt rechtlich für ihn nun noch möglich ist seinen "Vertrag" zu widerrufen.
Hat er, wenn er die Verpflichtungserklärung (wohl ohne Widerruf, da der Titel dies nicht beinhaltet, andererseits ist die Passage der 6 monatigen "Probezeit" dennoch beinhaltet) schon unterschrieben und eingereicht hat und des Weiteren als SaZ4 schon bei der Bundeswehr gedient hat, nun noch die Möglichkeit die Verpflichtung zu Widerrufen/ bzw. die Option der Aufforderung zum Dienstantritt eine Absage zu erteilen, so wie dies wohl alle "Ungedienten" dürfen? Denn schließlich könnte man ja auch behaupten, dass er aufgrund seiner Vorerfahrungen als SaZ sich vollkommen darüber bewusst ist worauf er sich eingelassen hat.
Über die Suchfunktion bin ich leider nicht zu einer hinreichenden Antwort gekommen was seinen speziellen Fall betrifft und hoffe ihr könnt mir bei dieser Frage weiterhelfen. Bitte verzeiht, dass ich mich wegen einem derartig "selbstsüchtigen" Anliegen an das Bundeswehrforum wende, ich möchte einfach nur wissen welche Optionen denn überhaupt noch bestehen...