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Autor Thema: Psychotherapie - Beamtentauglichkeit  (Gelesen 3759 mal)

Anwaerter1234

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Antw:Psychotherapie - Beamtentauglichkeit
« Antwort #15 am: 31. Dezember 2023, 19:40:37 »

Danke Klaus P.
Das ist also keine herkömmliche Grundausbildung wie sie die Wehrpflichtigen früher hatten?
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BulleMölders

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Antw:Psychotherapie - Beamtentauglichkeit
« Antwort #16 am: 01. Januar 2024, 09:49:02 »

Und wenn der Arzt gerade schlechte Laune hat, dann bekommen sie keine Zulassung zur Beamtenlaufbahn sondern nur eine als Angestellter. Da spielt es auch keine Rolle ob sie einen 90/5 für die Weiterverpflichtung auf SaZ 12 bestanden haben.

So zu sagen: Für SaZ 12 geeignet, für Beamtenlaufbahn in einem Bundesland, zu krank. Und das ist kein Witz, sondern persönliches Erlebnis.

Aber da wundert man sich dass es in solch einem überregulierten Staat keine eindeutigen Regelungen gibt.
In dem Fall nennt sich das Föderalismus und da ist halt nicht alles von Bundeseben aus bis ins kleinste geregelt sondern nur die Grundregeln, die Ausgestaltung wird dann Ländern und darauf folgend den Gemeinden überlassen.
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Anwaerter1234

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Antw:Psychotherapie - Beamtentauglichkeit
« Antwort #17 am: 01. Januar 2024, 11:11:46 »

@BulleMölders:

Okay, das ist ja auch kein Problem, da mir die Tauglichkeit ja bestätigt oder nicht bestätigt wird, bevor ich mich zu irgendetwas verpflichte, nehme ich an?
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BulleMölders

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Antw:Psychotherapie - Beamtentauglichkeit
« Antwort #18 am: 02. Januar 2024, 08:11:34 »

Normalerweise schon, ja.
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