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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Als aktiver Soldat zur Polizei wechseln  (Gelesen 7671 mal)

Mudi

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Als aktiver Soldat zur Polizei wechseln
« am: 21. August 2019, 13:38:29 »

Servus Kameraden,

Ich befinde mich nun in meinem fast 8. Dienstjahr (SAZ 16, davon 4 Jahre Mannschafter) und habe durch gewisse Hindernisse einige Probleme wegen meines zukünftigen Werdegangs in der Bundeswehr.
Diese Hindernisse heißen Ü2 und lassen einen mit Herz und Seele begeisterten Soldaten zweifeln, da man mir nach fast komplett ausgebildeter FD-FW Laufbahn den Weg verwehren  möchte (wegen Migrationshintergrund aus Ländern mit Sicherheitsrisiko ) und ich so nicht meinen Dienst weiterführen möchte.

Gerne erkläre ich euch mehr aber die Frage ist ziemlich einfach:
Kann man nahtlos mit erfolgreichem Bestehen der Einstellungstest überhaupt in einen gehobenen Dienst der Polizei , wenn man noch Soldat ist ? War es nicht mal so, dass man einem Beamten( oder Beamten auf Zeit etc..) den Weg nicht verwehren darf, wenn man eine höhere Laufbahn ( in dem Fall der gehobene Dienst der Polizei ) anstrebt ?

Ich habe Google und das Forum durchsucht und geprüft und nirgendwo etwas passendes gefunden.

Aussagen wie : Hättest du dir überlegen können bevor du zum Bund gingst , ignoriere ich und gehören nicht hierher.
Da gehört weitaus mehr dazu als eine einfache Entscheidung , die getroffen wird.
Danke im Voraus für eure Infos / Antworten

MkG
Mudi


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Captain Kugelfang

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Antw:Als aktiver Soldat zur Polizei wechseln
« Antwort #1 am: 21. August 2019, 13:46:54 »

Hi,

kurze Frage: die Sicherheitsüberprüfung lässt jetzt in deinem Fall nicht zu, dass du die Feldwebel-Ausbildung abschließen darfst oder was meinst du genau?

Leider wird es nicht so einfach möglich sein zu "kündigen" wie du dir das vorstellst. Soweit ich weiß benötigst du da einen Härtefall.

Auch wird es fraglich ob du mit dem angesprochenen Migrationshintergrund aus einer auf der Liste geführten Staat in den gehobenen Dienst kannst. Hier werden dich vermutlich, ähnliche oder gar die selben Probleme antreffen.

Dennoch gutes gelingen!
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Mit freundlichen Grüßen
Captain Kugelfang

Mudi

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Antw:Als aktiver Soldat zur Polizei wechseln
« Antwort #2 am: 21. August 2019, 13:59:06 »

Hi,

kurze Frage: die Sicherheitsüberprüfung lässt jetzt in deinem Fall nicht zu, dass du die Feldwebel-Ausbildung abschließen darfst oder was meinst du genau?

Leider wird es nicht so einfach möglich sein zu "kündigen" wie du dir das vorstellst. Soweit ich weiß benötigst du da einen Härtefall.

Auch wird es fraglich ob du mit dem angesprochenen Migrationshintergrund aus einer auf der Liste geführten Staat in den gehobenen Dienst kannst. Hier werden dich vermutlich, ähnliche oder gar die selben Probleme antreffen.

Dennoch gutes gelingen!

Danke für die rasche Antwort.
Nein natürlich habe ich Alternativen zur Auswahl, nur sind diese Alternativen 1. Mit DP-Wechsel verbunden zu anderen StO (derzeit Heimatnah), 2. Nicht das, was ich eigentlich machen wollte .
Und die Ü2 wird wie auch bei der BW für gewisse Stellen bei der Polizei gebraucht ( BSP Entschärfer ), dennoch kann ich aber andere Richtungen bei der Polizei einschlagen, die ggfs nur eine Ü1 oder eben keine Ü benötigen.
Bin eher traurig, dass ich schon jetzt nach Alternativen suche, weil ich es Leid bin, eine ständige Unklarheit zu haben. Dabei bin ich echt gerne Soldat..
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wolverine

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Antw:Als aktiver Soldat zur Polizei wechseln
« Antwort #3 am: 21. August 2019, 14:47:47 »

Kann man nahtlos mit erfolgreichem Bestehen der Einstellungstest überhaupt in einen gehobenen Dienst der Polizei , wenn man noch Soldat ist ? War es nicht mal so, dass man einem Beamten( oder Beamten auf Zeit etc..) den Weg nicht verwehren darf, wenn man eine höhere Laufbahn ( in dem Fall der gehobene Dienst der Polizei ) anstrebt ?
Nein
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KlausP

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Antw:Als aktiver Soldat zur Polizei wechseln
« Antwort #4 am: 21. August 2019, 15:25:12 »

Zitat
... Nein ...

Siehe dazu § 55(1) SG:

Zitat
...(1) Für den Soldaten auf Zeit gilt § 46 Absatz 1, Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 bis 5 sowie 7 und 8 und Satz 2 und 3 entsprechend. § 46 Abs. 3a gilt mit Ausnahme des Satzes 5 mit der Maßgabe entsprechend, dass ein Soldat auf Zeit auch nicht entlassen ist, wenn er zum Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst oder zum Zwecke der Ausbildung zum Polizeivollzugsbeamten oder zum Beamten des Einsatzdienstes der Berufsfeuerwehr ernannt wird. ...
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Mudi

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Antw:Als aktiver Soldat zur Polizei wechseln
« Antwort #5 am: 21. August 2019, 15:29:57 »

Kann man nahtlos mit erfolgreichem Bestehen der Einstellungstest überhaupt in einen gehobenen Dienst der Polizei , wenn man noch Soldat ist ? War es nicht mal so, dass man einem Beamten( oder Beamten auf Zeit etc..) den Weg nicht verwehren darf, wenn man eine höhere Laufbahn ( in dem Fall der gehobene Dienst der Polizei ) anstrebt ?
Nein

Danke.
Das heißt es müsste ein Verkürzungsantrag gestellt werden. Zumindest auf die Hälfte meiner Dienstzeit,  gab es da nicht Möglichkeiten?
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SolSim

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Antw:Als aktiver Soldat zur Polizei wechseln
« Antwort #6 am: 21. August 2019, 15:31:45 »

Einen Antrag kann man immer stellen. Allerdings muss dieser nicht befürwortet werden.
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LwPersFw

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Antw:Als aktiver Soldat zur Polizei wechseln
« Antwort #7 am: 21. August 2019, 15:33:36 »

Lassen Sie sich zuerst von Ihrem zuständigen BFD-Berater ausführlich zur Thematik Wechsel über BFD-Anspruch in eine Ausbildung zum Polizisten beraten.
z.B. Anwendung des § 55 Abs 1 Satz 2 und Satz 3 SG
Wie sind diese Vorgaben konkret anzuwenden ?? >>  A-1420/7 "Ernennung von Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit zu Beamtinnen oder Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst"
Lässt sich dies realisieren, wenn die PST z.B. einer Dienstzeitverkürzung zustimmt ? Wie muss der Antrag gestaltet sein ?



Wenn diese Variante in Betracht kommt... beantragen Sie ein Personalgespräch.

Inhalt:

Weitere Verwendung ohne Ü2 ? Was denkt sich die Personalführung ?
vs
Man folgt Ihren Vorstellungen ... und stimmt einer Dienstzeitverkürzung zu, da Sie nicht mehr so verwendet werden können wie gedacht.
Umsetzung so ... wie mit dem BFD-Berater besprochen.
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Mudi

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Antw:Als aktiver Soldat zur Polizei wechseln
« Antwort #8 am: 21. August 2019, 15:51:29 »

Lassen Sie sich zuerst von Ihrem zuständigen BFD-Berater ausführlich zur Thematik Wechsel über BFD-Anspruch in eine Ausbildung zum Polizisten beraten.
z.B. Anwendung des § 55 Abs 1 Satz 2 und Satz 3 SG
Wie sind diese Vorgaben konkret anzuwenden ?? >>  A-1420/7 "Ernennung von Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit zu Beamtinnen oder Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst"
Lässt sich dies realisieren, wenn die PST z.B. einer Dienstzeitverkürzung zustimmt ? Wie muss der Antrag gestaltet sein ?



Wenn diese Variante in Betracht kommt... beantragen Sie ein Personalgespräch.

Inhalt:

Weitere Verwendung ohne Ü2 ? Was denkt sich die Personalführung ?
vs
Man folgt Ihren Vorstellungen ... und stimmt einer Dienstzeitverkürzung zu, da Sie nicht mehr so verwendet werden können wie gedacht.
Umsetzung so ... wie mit dem BFD-Berater besprochen.

Danke für die Antwort.
Das werde ich mal machen.
Vielen Dank für eure Hilfe
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HosaBrack

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Antw:Als aktiver Soldat zur Polizei wechseln
« Antwort #9 am: 21. August 2019, 16:43:44 »

Auch wird es fraglich ob du mit dem angesprochenen Migrationshintergrund aus einer auf der Liste geführten Staat in den gehobenen Dienst kannst. Hier werden dich vermutlich, ähnliche oder gar die selben Probleme antreffen.

Dennoch gutes gelingen!

Wenn er nicht gerade zum BKA will, wohl kaum. 99% der Polizeidienstposten entsprechen keiner sicherheitsempfindlichen Tätigkeit. Insofern keine VS, keine SÜ.
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Mudi

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Antw:Als aktiver Soldat zur Polizei wechseln
« Antwort #10 am: 21. August 2019, 18:21:41 »

Auch wird es fraglich ob du mit dem angesprochenen Migrationshintergrund aus einer auf der Liste geführten Staat in den gehobenen Dienst kannst. Hier werden dich vermutlich, ähnliche oder gar die selben Probleme antreffen.

Dennoch gutes gelingen!

Wenn er nicht gerade zum BKA will, wohl kaum. 99% der Polizeidienstposten entsprechen keiner sicherheitsempfindlichen Tätigkeit. Insofern keine VS, keine SÜ.

Richtig.
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