Hallo,
schwierige Lektüre, dieser Brief. Ich war ebenfalls Offizier (SaZ 12) und bin anschließend ebenfalls zum Zoll (gehobener Dienst) gewechselt. Auch ich empfand es damals als sehr schade, dass ich die gesamte Ausbildung durchlaufen muss. Wie hier bereits häufig ausgeführt wurde, gibt es rechtlich an der ablehnenden Haltung der Bundesfinanzverwaltung nichts zu rütteln, da das Laufbahnrecht - wie ja schließlich auch bemängelt wird - eine Übernahme nicht vorsieht.
Da ich beide Laufbahnen mittlerweile gut kenne, möchte ich subjektiv dazu auch noch etwas schreiben. Ich habe bei der Bundeswehr aufgrund eines TSK-Wechsels zwei "Offizierpatente" erworben. Meiner Meinung nach bereitet(e) die Offizierausbildung mich nicht mal ausreichend auf die Aufgaben eines Offiziers im Truppendienst vor. Dies kann Sie ebenfalls nicht mal annähernd auf die Tätigkeiten im gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst. Eine Durchbrechung der bestehenden Trennung würde einen nicht sachgerechten und unverhältnismäßigen Aufwand für die aufnehmende Behörde bedeuten, da der Offizier nur Bruchteile der Voraussetzungen mitbringt.
Leider kann ich ebenfalls die individuelle Geschichte, die zur Entlassung führte nicht ganz nachvollziehen. Denn selbst solche Anträge können doch auch während der regulären Ausbildung gestellt und bearbeitet werden!?
Zum Ende meiner Offizierslaufbahn entschied ich mich für den Zulassungsschein und den Zoll. Die Möglichkeit, nur innerhalb der Zeitsoldaten verglichen zu werden ist aus meiner Sicht ein Vorteil gegenüber "dem Rest". Wie groß letztendlich dieser Vorteil ist, liegt woh lan den individuellen Voraussetzungen und ob man mit diesen auch im Vergleich mit allen anderen eingestellt werden würde. Darüberhinaus werden mit Übernahme zum Beamten auf Probe (nach Abschluss der 3-jährigen Ausbildung) die Erfahrungsstufen unter vollständiger Anerkennung der Dienstzeit als Soldat neu festgesetzt. Von den Übervangsgebührnissen möchte ich gar nicht erst anfangen, da diese wohl für höhere Einkünfte sorgen, als die meisten Dozenten an der Hochschule des Bundes vorweisen können.
Eine Ungleichbehandlung kann ich nicht erkennen. Man kann schließlich nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.