Guten Abend Kameraden!
Ich bitte um Hilfe bzw. Aufklärung der Rechtslage, da mir in der Einheit nur Waage Informationen gegeben werden konnte und ich wahrlich kein Experte in dem besagtem Thema bin.
Zu meinem Fall: Wiedereinsteller, Eintritt 1.10.18, fast 30 Jahre alt, eigene Wohnung war zu diesem Zeitpunkt vorhanden, wurde jedoch nicht anerkannt.
Im Laufe des Jahres 2019 musste ich umziehen (Hintergrund: Trennung der Eltern, Mutter schwerbehindert, Wohnung behinderten gerecht eingerichtet - diese wäre ohne meine finanzielle Beihilfe bzw Übernahme eines wesentlichen Teil der Miete nicht mehr tragbar für sie gewesen)
Ebenfalls stehe ich mit als hauptmieter im Mietvertrag.
Zwischenzeitlich erfolgte eine Versetzung zum neuen dienstort welcher ca. 80km von der Kaserne entfernt ist.
Antrag auf Anerkennung der Wohnung wurde abgelehnt, da kein räumlicher Zusammenhang zum dienstort bestand (Alter dienstort war knapp 500km entfernt) und weil meine vorherige Wohnung im selben Haus war (mehrparteien Wohnhaus).
Jetzt zu meiner Frage: Am alten dienstort war die Wohnung natürlich nicht förderungsfähig, hätte meinem Verständnis nach jedoch anerkannt werden müssen, oder liege ich damit falsch?
Vielen Dank im voraus und einen schönen Abend noch!