Nabend!
Ich konnte bisher leider noch keine zufriedenstellende Antwort finden, darum eröffne ich hier ein neues Thema.
Aktuell bin ich als Fhr zS der Reserve nach 3 Jahren aus dem Dienst ausgeschieden (Studium nicht bestanden, etc.). Bei der Entlassung habe ich auch meine Einverständniserklärung zur Beorderung abgegeben. Aktuell besteht natürlich noch die 6 monatige Sperrfrist.
Ich hatte mich schon vorher im Intranet versucht schlau zu machen, was ich für Beorderungsdienstposten ggf. an Voraussetzungen erfüllen muss, allerdings stieß ich immer wieder auf den Punkt
das ich als Fähnrich im Grunde genommen ja einen UmP Dienstgrad führe. Da ich aber kein Fw bin, sind mir natürlich keine Lehrgänge/ATN a lá OrgFw z.B. zuteil geworden, sondern nur die entsprechenden Offz-ATNs (EinsOffz SK).
Für entsprechende Beorderungsdienstposten als Offz, steht natürlich Lt-Hptm als Voraussetzung.
Sehe ich hier einen Widerspruch, der keiner ist, weil ich (im Falle einer Beorderung) "einfach" auf den Posten gesetzt werde, so ich als Aktiver durch BaPers auf einen höherwertigen DP gesetzt wurde?
Klar, theoretisch habe ich ja die erfoderliche Dienstzeit für den Lt zS, aber nur auf Grund deswegen mit einer möglichen Einplanung, ggf. vorläufig?, befördert zu werden, schäte ich mal als unrealistisch ein