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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Erstattung RK für Familienheimfahrten  (Gelesen 5249 mal)

Jay-C

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Antw:Erstattung RK für Familienheimfahrten
« Antwort #15 am: 06. Januar 2022, 18:55:05 »

Ich kann für solche Fragen nur eindringlich den Leistungskatalog für RDL empfehlen (zu finden unter: https://www.bundeswehr.de/de/aktueller-leistungskatalog-fuer-reservistendienst-leistende-herausgegeben--5042004).
Dort stehen schön übersichtlich aufgelistet die möglichen Leistungen, die entsprechenden Bedingungen und vor allem auch die Fundstellen! In dem Fall die hier bereits genannte AR A-2642/5, konkreter Nr. 101 S. 1 Buchst. b.

Die Aktualität lässt sich damit ja recht einfach überprüfen.
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Sachbearbeite®

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Antw:Erstattung RK für Familienheimfahrten
« Antwort #16 am: 07. Januar 2022, 15:10:14 »

7.2 Familienheimfahrten FF-Ref.: P III 1 Dienst- und Wohnort im Inland Kosten  für  durchgeführte  Familienheimfahrten  können  unter  be-
stimmten Voraussetzungen als Reisebeihilfe bis zur Höhe der Kosten für das Benutzen eines regelmäßig verkehrenden Beförderungs-
mittels erstattet werden (AR A-2642/5, Nr. 501). Voraussetzungen:
•  RD dauert mehr als 12 Tage;
•  es handelt sich um die billigste Fahrkarte (AR A-2642/5, Nr. 501
i. V. m. Nr. 406); und (!)
•  es  liegen  keine  Ausschlussgründe  vor  (AR  A-2642/5,  Nr. 501
i. V. m. Nr. 416). Es können Kosten für bis zu fünf durchgeführte Familienheimfahrten
je  vollem  Kalendermonat  (!)  des  RD  entsprechend  der  Anzahl  der 
Wochenenden  geltend  gemacht  werden  (AR  A-2642/5,  Nr. 501
i. V. m. Nr. 415). Die Wahl des Beförderungsmittels ist RDL freige-
stellt (AR A-2642/5, Nr. 501). Antrag: Die Erstattung muss beantragt werden. Frist:  Die  Reisebeihilfe  ist  in  der  Regel  rechtzeitig  vor  Beendigung 
des RD zu beantragen (AR A-2642/5, Nr. 726). Die Reisebeihilfe ist steuerfrei (§ 3 Nr. 13 EStG). „Kostenloses Bahnfahren“ Familienheimfahrten und „kostenloses Bahnfahren“ sind unabhängig
voneinander; es besteht ein „Wahlrecht“ des RDL. Sh. im Einzelnen
Nr. 7.4.

... habe ich gelesen und dazu ein paar Verständnisfragen gestellt. Sie Schlaumeier  ::)
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Antw:Erstattung RK für Familienheimfahrten
« Antwort #17 am: 07. Januar 2022, 19:36:31 »

Dann haben Sie sich die Antwort doch selbst gegeben:
Hin- und Rückreise RKV, für die Wochenenden dazwischen RBH.
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Gott und den Soldaten ehret man in Zeiten der Not und zwar nur dann.
Ist aber die Not vorüber und die Zeiten gewandelt, wird Gott bald vergessen und der Soldat schlecht behandelt.
 

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