Bundeswehr erweitert regionales Angebot für kostenfreies Bahnfahren in Uniform
Berlin, 14.12.2020, Bundeswehr.
Seit Anfang 2020 können Soldaten in Uniform kostenfrei mit der Bahn fahren. Im Oktober sind weitere Strecken und Verbindungen dazugekommen. Der Fahrplanwechsel der Deutschen Bahn am 13. Dezember bringt nun weitere Verbindungen. Das Verfahren bleibt aber gleich: eToken laden, Strecke buchen, einsteigen und losfahren – in Uniform und mit Fahrkarte.
Seit dem Fahrplanwechsel am 13. Dezember sind weitere Abschnitte und Strecken für das kostenfreie Bahnfahren in Uniform verfügbar. Diese zweite Stufe der Ausweitung verbessert das bisherige Angebot. Weitere, in erster Linie verkehrsverbundinterne Strecken, werden 2021 hinzukommen. „Aufgrund der COVID-19-Pandemie mussten einzelne Beschlussfassungen der Gremien der Verkehrsverbünde ins neue Jahr verschoben werden“, erklärt Manuel Sandvoß den stufenweisen Ausbau. Er ist Referent in der Projektgruppe Bahnfahren des Verteidigungsministeriums. Die Ansprechstelle der Projektgruppe beantwortet jede Woche bis zu 30 Fragen und leistet User-Hilfe. „Auch zwischen den Feiertagen können sich die Soldatinnen und Soldaten mit ihren Fragen an die Ansprechstelle wenden“, so Sandvoß.
Welche Strecken im Einzelnen hinzugekommen sind, findet sich im Sondereinstiegsportal Bundeswehr der Deutschen Bahn. Hier gilt es auszuprobieren, ob die eigene, bisher eventuell nicht verfügbare Strecke, hinzugekommen ist. Das Verfahren bleibt gleich: eToken laden, Strecke buchen, einsteigen und losfahren – natürlich in Uniform und mit Fahrkarte.
App nutzen und beauftragte Personen entlasten
Alle Soldatinnen und Soldaten, die aktuell über keinen Internet-Zugang verfügen, können sich beim Buchen und Verteilen der eToken von einer sogenannten beauftragten Person helfen lassen. Das können, je nach Einheit, der Kompaniefeldwebel, der Geschäftszimmersoldat, der Soldat im Freizeitbüro oder Soldaten in ähnlichen Positionen sein. „Um diese zu entlasten, bitten wir möglichst viele Nutzer, sich für die Bw-eToken-App freischalten lassen“, betont Sandvoß und erklärt: „Nach dem Freischalten können Sie die Tickets von jedem privaten Computer oder Smartphone buchen.“ Die Funktionen der App sind über die gängigen Internetbrowser, außer Microsoft Internet Explorer, unter
https://bahnfahren.bundeswehr.de erreichbar.
Änderung § 30 Soldatengesetz
Für die Nutzenden außerdem wichtig: Die freien Bahnfahrten müssen nicht als geldwerte Vorteile versteuert werden. Sandvoß erklärt dies: „Die dafür erforderlichen Gesetzesvorlagen für das Jahressteuergesetz 2020 und zur Änderung des §30 Soldatengesetz zur pauschalen Versteuerung durch den Dienstherrn stehen kurz vor dem Abschluss.“ Damit soll das Bahnfahren für Soldatinnen und Soldaten dauerhaft rechtlich verankert werden. An der konkreten Ausgestaltung des Angebotes ändert sich dadurch nichts.
Fragen und Antworten zum Thema finden Sie hier:
https://www.bundeswehr.de/de/kostenfreies-bahnfahren-fuer-soldaten-149684