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Autor Thema: Zweitwohnung Anerkennung durch Gemeinde  (Gelesen 2125 mal)

Tannenbaum

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Zweitwohnung Anerkennung durch Gemeinde
« am: 20. Dezember 2019, 12:07:12 »

Hallo zusammen,


habe nach Aufforderung durch Gemeinde, wo ich Zweitwohnung (seit 01. Okt. ´19) habe, heute mit selbiger telefoniert. Es gäbe noch paar Dinge zu klären.
Die Dame wirkte etwas unfreundlich, als ich genauer nachfragte, um was genau es geht. Dies müsse man in persönlichem Gespräch klären.

Ich bekomme TG. Hauptwohnung ist ca. 250 km entfernt. Ich bekomme Miete von Zweitwohnung von BW bezahlt. Zweitwohnung ist ca. 10 km von Kaserne entfernt.

Bin jetzt etwas unruhig und irritiert. Was kann die Gemeinde von mir wollen ?

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Tasty

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Antw:Zweitwohnung Anerkennung durch Gemeinde
« Antwort #1 am: 20. Dezember 2019, 12:12:14 »

Geh hin und hör zu, was die Dame sagt.
Im Zweifel möchte sie, dass Du Deine HW in die Gemeinde legst, weil die dann höhere Schlüsselzuweisungen bekommt.
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Tannenbaum

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Antw:Zweitwohnung Anerkennung durch Gemeinde
« Antwort #2 am: 20. Dezember 2019, 12:18:40 »

danke für die schnelle Antwort.
Ich kann meine HW nicht dahin verlegen, da mein Sohn (noch Schüler) noch zuhause wohnt.
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Tasty

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Antw:Zweitwohnung Anerkennung durch Gemeinde
« Antwort #3 am: 20. Dezember 2019, 12:19:55 »

Musst Du ja auch nicht.

Ich habe nur gesagt, was die Gemeinde evtl möchte.
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Tannenbaum

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Antw:Zweitwohnung Anerkennung durch Gemeinde
« Antwort #4 am: 20. Dezember 2019, 12:21:34 »

Kann die Gemeinde dann sagen, ich darf da nicht wohnen ?
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KlausP

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Antw:Zweitwohnung Anerkennung durch Gemeinde
« Antwort #5 am: 20. Dezember 2019, 12:24:24 »

Nein, kann sie nicht. Erhebt die Gemeinde eine Zweitwohnsitzsteuer? Falls ja, vielleicht geht es darum. Dazu gibt es auch im Forum schon Beiträge.
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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Antw:Zweitwohnung Anerkennung durch Gemeinde
« Antwort #6 am: 20. Dezember 2019, 14:03:17 »

Falls es um Zweitwohnsitzsteuer gehen sollte: In vielen Gemeinden, welche eine solche Steuer erheben, entfällt diese wenn die Zweitwohnung aus beruflichen Gründen genommen wurde. Bedarf jedoch eine Antrages. Hab ich auch grad mit meiner "Garnisonstadt" durch und war gar kein Problem.

Sofern Du nicht verheiratet bist wird es aber vermutlich eher die Geschichte Hauptwohnsitz-Nebenwohnsitz sein. Hast Du den Nebenwohnsitz denn überhaupt angemeldet? Dann hätte ja eigentlich schon bei der Anmeldung auffallen müssen, dass da irgendwas nicht passt.
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Tannenbaum

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Antw:Zweitwohnung Anerkennung durch Gemeinde
« Antwort #7 am: 20. Dezember 2019, 14:49:17 »

Ja, habe alles angemeldet bzw. korrekt gemeldet.
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Eisensoldat

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Antw:Zweitwohnung Anerkennung durch Gemeinde
« Antwort #8 am: 20. Dezember 2019, 15:25:10 »

Und das die Gemeinde mit dir perönlich sprechen will, ist ein gutes Zeichen. Die nehmen den Datenschutz ernst.
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Tannenbaum

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Antw:Zweitwohnung Anerkennung durch Gemeinde
« Antwort #9 am: 20. Dezember 2019, 16:13:21 »

Danke für alle Antworten :)
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Andi

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Antw:Zweitwohnung Anerkennung durch Gemeinde
« Antwort #10 am: 27. Dezember 2019, 11:20:11 »

Als Lediger (auch mit Kind) ist als Soldat der Erstwohnsitz grundsätzlich immer am Standort der Stammeinheit/dem Ort der dienstlichen Unterkunftsnahme anzumelden.

Darum, oder vielleicht um das Erheben einer Zweitwohnsitzsteuer könnte es gehen.
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Tannenbaum

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Antw:Zweitwohnung Anerkennung durch Gemeinde
« Antwort #12 am: 29. Dezember 2019, 14:46:50 »

Danke  :)
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Tasty

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Antw:Zweitwohnung Anerkennung durch Gemeinde
« Antwort #13 am: 09. Januar 2020, 19:03:00 »

Und was ist bei der Sache nun rausgekommen?
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