Ich denke einmal, der Passus ist so zu verstehen, dass Unteroffizieren des Militärmusikdienstes und allen Offizieren die Studienzeit angerechnet wird. Gibt es aber bestimmt Ausführungsbestimmungen zu.
So ist es.
Wie bei vielen Gesetzestexten... kommt es ggf. auf ein Wort, ein Komma, bzw. das Wie des Lesens an...
Hier ist das Schlüsselwort "
und".
Dies verbindet
alle Offiziere ... mit den Uffz
des MilMusDst.
Warum ... weil für diese Uffz gilt:
"
Sie absolvieren ein erstklassig praxisorientiertes Studium bei Dozentinnen und Dozenten, die oftmals Mitglieder renommierter Orchester sind." "...an der Robert Schumann Hochschule Düsseldorf."Wichtig ist die neue Regelung, die ToMA/didi genannt haben:
M.E. hätte er noch Anspruch auf 6 Monate gehabt:
"Unbeschadet einer Verminderung nach Satz 1 verbleibt stets ein zeitlicher Anspruch im Umfang von mindestens sechs Monaten."
(§ 5 Abs. 10 Satz 2 SVG).
Dies gilt aber nur für Soldaten die nach 8. August 2019 ausgeschieden sind.