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Autor Thema: Vorteile als Mitglied im DBWV ??  (Gelesen 5474 mal)

Hades

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Antw:Vorteile als Mitglied im DBWV ??
« Antwort #15 am: 24. Januar 2020, 19:55:51 »

Also habe ich das richtig verstanden, ich kann durch die Rechtsschutzversicherung der DBwV, auch zivile Prozesse führen und nicht nur Sachen in Bezug auf die Bundeswehr?
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KlausP

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Antw:Vorteile als Mitglied im DBWV ??
« Antwort #16 am: 24. Januar 2020, 20:03:16 »

Die bloße Mitgliedschaft im DBwV gewährt Rechtsschutz in dienstrechtlichen Verfahren, nicht mehr.
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

LwPersFw

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Antw:Vorteile als Mitglied im DBWV ??
« Antwort #17 am: 24. Januar 2020, 22:09:25 »

Also habe ich das richtig verstanden, ich kann durch die Rechtsschutzversicherung der DBwV, auch zivile Prozesse führen und nicht nur Sachen in Bezug auf die Bundeswehr?


Lesen Sie den Anhang...


Auch wichtig zu wissen

"Rechtsschutz wird nur insoweit gewährt, als Kostendeckung für das Verfahren
nicht auf anderem Wege erlangt werden kann. Sofern eine Rechtsschutz- oder
Diensthaftpflichtversicherung besteht, ist diese vorrangig in Anspruch zu neh-
men. Über das Bestehen oder Nichtbestehen einer Rechtsschutz- oder Dienst-
haftpflichtversicherung ist bei der Antragstellung Auskunft zu erteilen.
"


D.h. ... ist Jemand Mitglied und hat eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, ist zunächst zu prüfen, ob diese die Kosten übernimmt.

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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

justice005

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Antw:Vorteile als Mitglied im DBWV ??
« Antwort #18 am: 24. Januar 2020, 22:13:45 »

@ Fragesteller: Ich habe es oben doch ausführlich erklärt. Sie haben aber genau das Gegenteil von dem verstanden, was ich gesagt habe.

Nochmal langsam: 

1. Mit der Rechtsschutzversicherung des DBwV kann man nur im Dienstrecht etwas anfangen, also bei Streitigkeiten mit dem Dienstherrn.
2. Mit einer normalen Rechtschutzversicherung eines beliebigen Anbieters kann man hingegen alle Bereiche des Lebens abdecken, einschließlich Streitigkeiten mit dem Dienstherrn.

Und genau deshalb macht eine allgemeine Rechtschutzversicherung mehr Sinn. Wichtig ist nur, dass Dienst- und Verwaltungsrecht drin ist.


Und nochmal ganz langsam:

Es macht keinen Sinn, in den ADAC einzutreten, nur um eine Verkehrsrechtsschutzversicherung zu kriegen.
Es macht keinen Sinn, in den Mieterbund einzutreten, nur um Rechtschutz im Mietrecht zu haben.
Es macht keinen Sinn. in den DBwV einzutreten, nur um Rechtsschutz gegen den Dienstherrn zu haben.

Es macht aber sehr wohl Sinn, eine Rechtschutzversicherung bei irgendeiner Versicherung abzuschließen, die im Paket Verkehrsrechtschutz, Privatrechtschutz, Mietrechtsschutz und Verwaltungsrecht bzw. Dienstrecht anbietet. Das ist billiger, als jeweils in die ganzen Vereine einzutreten.

In die Vereine tritt man hingegen nur ein, wenn man außer einer Rechtschutzversicherung auch andere Vorteile hat oder man den Verein aus sonstigen Gründen unterstützen will.

Jetzt verstanden?



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