@ Fragesteller: Ich habe es oben doch ausführlich erklärt. Sie haben aber genau das Gegenteil von dem verstanden, was ich gesagt habe.
Nochmal langsam:
1. Mit der Rechtsschutzversicherung des DBwV kann man nur im Dienstrecht etwas anfangen, also bei Streitigkeiten mit dem Dienstherrn.
2. Mit einer normalen Rechtschutzversicherung eines beliebigen Anbieters kann man hingegen alle Bereiche des Lebens abdecken, einschließlich Streitigkeiten mit dem Dienstherrn.
Und genau deshalb macht eine allgemeine Rechtschutzversicherung mehr Sinn. Wichtig ist nur, dass Dienst- und Verwaltungsrecht drin ist.
Und nochmal ganz langsam:
Es macht keinen Sinn, in den ADAC einzutreten, nur um eine Verkehrsrechtsschutzversicherung zu kriegen.
Es macht keinen Sinn, in den Mieterbund einzutreten, nur um Rechtschutz im Mietrecht zu haben.
Es macht keinen Sinn. in den DBwV einzutreten, nur um Rechtsschutz gegen den Dienstherrn zu haben.
Es macht aber sehr wohl Sinn, eine Rechtschutzversicherung bei irgendeiner Versicherung abzuschließen, die im Paket Verkehrsrechtschutz, Privatrechtschutz, Mietrechtsschutz und Verwaltungsrecht bzw. Dienstrecht anbietet. Das ist billiger, als jeweils in die ganzen Vereine einzutreten.
In die Vereine tritt man hingegen nur ein, wenn man außer einer Rechtschutzversicherung auch andere Vorteile hat oder man den Verein aus sonstigen Gründen unterstützen will.
Jetzt verstanden?