Montag und Dienstag können die Kinder in NRW noch zur Schule geschickt werden. Eine Betreuung ist noch sichergestellt.
Das gilt aber nur für die Schulen.
Ansonsten gilt:
"Kinderbetreuung:
Ab Montag dürfen Kinder im Alter bis zur Einschulung keine
Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle, Heilpädagogische Kindertageseinrichtungen oder „Kinderbetreuung in besonderen Fällen“ betreten.
Die Eltern sind verpflichtet, ihre Aufgabe zur Erziehung der Kinder wahrzunehmen.
Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kinder die Kindertagesbetreuungsangebote nicht nutzen.
Allerdings müssen weiter Betreuungsmöglichkeiten für Kinder vorgesehen werden:
für
1.
Ärztinnen und Ärzte, Pflegepersonal und weiteres Personal, das notwendig ist, um intensivpflichtige Menschen zu behandeln,
2.
für Eltern, die in Bereichen der öffentlichen Ordnung oder anderer wichtiger Infrastruktur arbeiten."
Quelle: NRW.de