Und hier noch ein Hinweis des BVA an ALLE Bundesbehörden vom 26.03.2020 … zum Punkt
"Dort anrufen und nachfragen...""Um die Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) zu verlangsamen, hat deshalb auch unser Haus weitreichende Maßnahmen ergreifen müssen.
Durch ständige und enge Zusammenarbeit der Behördenleitung, der Fachabteilungen und dem Notfallmanagement des BVA wurden und werden
Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes getroffen und diese der nach wie vor sehr dynamischen Entwicklung angepasst.
Die zwingend notwendigen Beschränkungen – wie zum Beispiel die räumliche Trennung unserer Kolleginnen und Kollegen und die Umstellung
unserer Arbeitsprozesse – haben daher unter Umständen erhebliche Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit und die Bearbeitungszeiten einzelner
Bereiche und deren telefonische Erreichbarkeit.
Wir möchten Ihnen und Ihren Beschäftigten an dieser Stelle versichern, dass das BVA alles in seiner Macht stehende unternimmt,
um die Erfüllung der Dienstleistungen und weiteren zahlreichen Aufgaben sicherzustellen und mögliche Pandemie-Folgen abzufedern.
Nur gemeinsam können wir uns dieser außergewöhnlichen Lage stellen.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass zur Gewährleistung der konkreten Fallbearbeitung in einzelnen Bereichen die Hotline-Zeiten
eingeschränkt und die Beantwortung von allgemeinen Anfragen zurückgestellt werden müssen.
Darüber hinaus können uns auch Ihre Beschäftigten durch den zeitweiligen Verzicht auf Sachstandsanfragen u. ä. tatkräftig unterstützen."Also … neue Rekruten seit 01.04. wenden sich bitte an die in den Anschreiben benannten
Ansprechpartner in den Einheiten.
Diese sind zuständig alle auftretenden Fragen aufzunehmen und - wenn möglich - zu klären.
Das dies nicht immer sofort geht … sollte klar sein.
Erst wenn die Einheit bzgl. der Besoldung die Auskunft erteilt, dass auf ihrer Ebene alle erforderlichen Arbeiten umgesetzt wurden
und nunmehr das BVA für die Bearbeitung zuständig ist …
erst dann macht es Sinn dort anzurufen.
Für diesen Fall … von der Einheit die Nennung des konkreten Bezügebearbeiters beim BVA erbitten (ist in SAP ersichtlich) inkl. Telefonnummer.
Und … bevor man den Kontakt aufnimmt … erst mal überlegen, ob die Frage
wirklich dringend ist...