Beachten Sie unbedingt diesen Punkt:
Sie sollten rechtzeitig vor der Versetzung unter Vorlage der Versetzungsverfügung mit dem BwDLZ an Ihrem zukünftigen Standort Kontakt aufnehmen. Dort wird man Ihnen sicherlich gerne weiter helfen. Sie erfahren, wie sie an die Bescheinigung des Unterstützungspersonal StOÄ heran kommen, dass für Sie keine geeignete Unterkunft bereit gestellt werden kann, die Grundlage für das Anmieten einer sogenannten Trennungsgeldwohnung ist, sie erhalten Informationen über den Satz, der für eine TG-Wohnung an Ihrem Standort gezahlt wird (...) und wie der Mietvertrag auszusehen hat, etc.
Denn ... es sind nur erstattungsfähig die Kaltmiete + die
unmittelbar mit der Nutzung der Unterkunft zusammenhängenden Nebenkosten
Insofern zutreffend, sollten also
+ Bestandteil des Mietvertrages sein
oder
+ mit dem BwDLZ klar die gesonderte Abrechnung festgelegt sein
für
Kaltmiete,
Nebenkosten, (keine vollständige Aufzählung)
z. B. Zentralheizung, Warmwasserversorgung, Stromkosten, Flurbeleuchtung, Fahrstuhl, Wasserverbrauch, Müllabfuhr, Schornsteinreinigung, Grundgebühren für Elektro-, Gas- und Wasserzähler; analog die Kosten für das Benutzen von Wohnungseinrichtungsgegenständen (möblierte Wohnung),
alle Pflichtabgaben, wie Rundfunkbeitrag (GEZ) oder Zweitwohnungssteuer, Grundsteuer
Auslagen für Flur- und Treppenhausreinigung,
sofern diese vom Vermieter veranlasst worden sind (Bestandteil Mietvertrag).
I.d.R
nicht erstattet werden: (keine vollständige Aufzählung)
Auslagen für Flur- und Treppenhausreinigung,
sofern der/die Berechtigte vertraglich zur eigenständigen regelmäßigen Reinigung verpflichtet ist/ war und diese gegen Entgelt hat ausführen lassen,
Telefonanschluss und jegliche Art von Gebühren (z. B. für Fernseh-, Internetnutzung, etc.),
Überlassung einer Garage oder eines Stellplatzes bzw. Gartenmitbenutzung,
Kosten für Wäschewechsel (Handtuch und Bettwäsche), selbst wenn sie mietvertragsrechtlich vereinbart worden sind,
Auslagen für Schönheitsreparaturen bzw. für die Möblierung einer angemieteten Wohnung (d.h. man mietet eine leere Wohnung und möbliert diese
selbst)