Das ist (sogar theoretisch) nicht richtig. Es gibt im gesamten Veterinärwesen keine Generale, der höchste erreichbare Dienstgrad ist der des Oberstveterinärs.
Bei den Apothekern sieht die Lage wie folgt aus: Der Dienstgrad Admiralapotheker existiert nicht, der Dienstgrad Generalapotheker ist zwar noch existent, wird aber seit 2013 nicht mehr verliehen. Apotheker und Veterinäre können also schon dadurch keine Generäle mehr werden, dass keine entsprechenden Dienstgrade existieren.
Ich verneige mich in Demut vor dem User, der es besser weiß, als die Kommandeurin der SanAkBw, die genau diesen Satz, den Du als erstes zitiert hast, von sich gegeben hat
!
Ich sprach von Fü/Org-Schiene und da ist es theoretisch möglich, auch als ein "Nicht-Humanmediziner", in höhere Weihen aufzusteigen! Wer heute glaubt, dass ein Generalarzt auch noch Patienten behandelt, der glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten
! Ein ehemaliger Kommandeur des schon längst im SanRgt 3 "Alb-Donau" aufgegangenen LazRgt 41 in Horb, hat es einmal so formuliert: "Spätestens mit der zweiten Fü/Org-Verwendung mutiert man komplett zum "Arzt für höheren Schriftverkehr"!
Auch als Personalführer bei BAPersBw habe ich alle Approbationsrichtungen bereits erlebt, ebenfalls eine Fü/Org-Verwendung! Natürlich weist die Organisationstruktur keine Stellen für einen Generaloberstabsapother aus, das stimmt, auch hat die Bundeswehr keinen "Obersten Pharmazeuten" im Generalsrang, sondern der ist "nur "Oberstapotheker B3"! Auch muss man der Tatsache ins Auge sehen, dass bei Apothekern, Zahnärzten und Veterinären die Fü/Org-Schiene nicht wirklich beliebt ist, aber die Aussage war sinngemäß so, dass dann, wenn ein absoluter Überflieger aus einer anderen
approbationsgebundenen Verwendung kommt, hier auch Pfade abseits ausgelatschter und bisher begangener Wege beschritten werden können! Und ich neige daher dazu, der Frau Generalstabsarzt Glauben zu schenken.