Es sind dort hunderte Reservisten beordert, jedoch nur ein sehr kleiner Teil übt auch regelmässig. Ich behaupte einmal den harten Kern derer die oft oder immer da sind kennengelernt zu haben, zumal man sich mind. 2 x jährlich triff.
Ich habe persönlich nicht einmal Tendenzen erkannt, die darauf hinweisen, dass einer der Kameraden Rechtsextrem wäre.
Nur weil mal man persönlich nichts erkannt hat ... kann man nicht darauf schließen ... das es Etwas nicht gibt ...
"49 Entlassungen wegen Extremismus oder fehlender Verfassungstreue
Wegen extremistischer Verfehlungen oder fehlender Verfassungstreue aus dem Dienst entlassen wurden im Jahr 2019 insgesamt 49 Bundeswehrangehörige.
46 Entlassungen erfolgten wegen Rechtsextremismus, zwei wegen Islamismus, ein Soldat wurde als Linksextremist entlassen.
Gehen mussten sechs Offiziere, 16 Unteroffiziere und 27 Mannschaften.
Zudem wurden 773 Reservistinnen und Reservisten mangels Verfassungstreue oder wegen extremistischer Bezüge
vom Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr von ihrer Dienstleistungspflicht entbunden."Und um es zu verdeutlichen... es geht hier nicht nur um DEN (Rechts)extremisten.
Sondern
jede Form von fehlender Verfassungstreue. D.h. z.B. auch der "nur Mitmacher" ... der "Dulder" ...
"
Erklärung über die Treuepflicht zum Grundgesetz
1.Belehrung
Nach § 41 Satz 2 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) sind Beschäftigte des Bundes und andere Arbeitgeber, in deren
Aufgabenbereichen auch hoheitliche Tätigkeiten wahrzunehmen sind, verpflichtet, sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der
freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen.
Nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 60 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) sind Beamtinnen und Beamte sowie nach §8 des
Soldatengesetzes, Soldatinnen und Soldaten verpflichtet, die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des
Grundgesetzes anzuerkennen und durch ihr gesamtes Verhalten für deren Erhaltung einzutreten.
Dementsprechend darf als Beamtin/Beamter bzw. als Soldatin/Soldat nur eingestellt werden, wer die Gewähr bietet, jederzeit für die
freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten; als Arbeitnehmerin/ Arbeitnehmer darf nur eingestellt
werden, wer die Gewähr dafür bietet, sich durch ihr/sein gesamtes Verhalten zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des
Grundgesetzes zu bekennen.
Freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes
(vgl. Urt. Vom 23.10.1952 – 1 BvB1/51 – BVerfGE 2, 1; Urt. Vom 17.08.1956 – 1 BvB2/51 –BVerfGE 5, 85) eine Ordnung, die unter Ausschluss
jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach
dem Willen der jeweiligen Mehrheiten und der Freiheit und Gleichheit darstellt.
Die freiheitliche demokratische Grundordnung ist das Gegenteil des totalitären Staates, der als ausschließliche Herrschaftsmacht
Menschenwürde, Freiheit und Gleichheit ablehnt. Zu dengrundlegenden Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung
sind insbesondere zu rechnen:
-Die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten,vor allem vor dem Recht auf Leben und freie Entfaltung der Persönlichkeit,-die Volkssouveränität,
-die Gewaltenteilung,
-die Verantwortlichkeit der Regierung gegenüber der Volksvertretung,
-die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung,
-die Unabhängigkeit der Gerichte,
-das Mehrparteienprinzip,
-die Chancengerechtigkeit für alle politischen Parteien,
-das Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung der Opposition.
Die Teilnahme an Bestrebungen, die sich gegen diese Grundsätze richten, ist unvereinbar mit den Pflichten einer Beamtin/ eines
Beamten, einer Soldatin/ eines Soldaten bzw. einer/eines Tarifbeschäftigten. Beamtinnen und Beamte/Soldatinnen und
Soldaten/Tarifbeschäftigte, die sich einer solchen Pflichtverletzung schuldig machen, müssen mit ihrer Entlassung/ der Kündigung des
Arbeitsverhältnisses rechnen.
2.Erklärung
Ich bin über meine Pflicht zur Verfassungstreue und darüber belehrt worden, dass meine Teilnahme an Bestrebungen,die gegen
die freiheitlich demokratische Grundordnung oder gegen ihre grundlegenden Prinzipien gerichtet sind, mit den Pflichten von Beamtinnen und
Beamten, Soldatinnen und Soldaten sowie Tarifbeschäftigten unvereinbar ist. Aufgrund der mir erteilten Belehrung erkläre ich hiermit, dass
ich meine Pflicht zur Verfassungstreue stets erfüllen werde, dass ichdie Grundsätze der freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne
des Grundgesetzes bejahe und dass ich bereit bin, mich jederzeit durch mein gesamtes Verhalten zu der freiheitlich demokratischen
Grundordnung im Sinnes desGrundgesetzes zu bekennen (als Beamtin/ Beamter, Soldatin oder Soldat zusätzlich: und für deren Erhalt
einzutreten).
Ich versichere ausdrücklich, dass ich in keiner Weise Bestrebungen unterstütze, deren Ziele gegen die freiheitlich demokratische
Grundordnung oder gegen eines ihrer grundlegenden Prinzipien gerichtet sind.
Ich bin mir bewusst, dass beim Verschweigen einer solchen Unterstützung die Ernennung zur Beamtin, zum Beamten, zur Soldatin oder
zum Soldaten bzw. die Einstellung als Arbeitnehmerin oder als Arbeitnehmer, als durch arglistige Täuschung herbeigeführt angesehen wird.
Arglistige Täuschung führt zur Entlassung bzw. zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses."Und "jederzeit ... eintreten" bedeutet einschreiten bzw. melden.