Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

GU - Kosten erstatten ?

Begonnen von Kanonenkugelkopf, 23. Mai 2020, 02:22:57

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Kanonenkugelkopf

Guten Tag Kameraden,

ich bin seit 2017 bei der Bundeswehr und habe seitdem bis auf die Lehrgänge nie eine GU genutzt. Nun ist mir nach langer Zeit aufgefallen das ich seit Dienstantritt 2017 monatlich Geld für die GU bezahle.

Ist es möglich nach der Befreiung von der GU das Geld zurückzufordern ? Ich bin damals davon ausgegangen das wenn ich diese nicht nutze ich nix bezahle so naiv wie ich war bzw das der Spieß mich ja befreit haben muss weil ich jeden Tag nach Hause darf ... ;(

Vielen Dank im Foraus

Kanone

Löwe von Eutin

Kamerad bist du jünger als 25 Jahre?

Hast du offiziell einen Antrag gestellt um dich vom Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft befreien zu lassen?
Hast du darüber einen Bescheid/ ein Schrifstück?

KlausP

Zitat... Ist es möglich nach der Befreiung von der GU das Geld zurückzufordern ? ...

Nein.

Zitat... bzw das der Spieß mich ja befreit haben muss ...

Der Spieß befreit überhaupt niemanden von der Verpflichtung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft, das kann bei unter 25jährigen nur der zuständige Disziplinarvorgesetzter auf schriftlichen Antrag des Soldaten.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Al Terego

Zitat von: Kanonenkugelkopf am 23. Mai 2020, 02:22:57
... Ich bin damals davon ausgegangen das wenn ich diese nicht nutze ich nix bezahle so naiv wie ich war bzw das der Spieß mich ja befreit haben muss weil ich jeden Tag nach Hause darf ... ;(

Jeder Soldat, der keine Ausgangsbeschränkung oder ähnliches hat darf nach Dienst nach Hause. Mit der Verpflichtung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft hat dies nichts zu tun.

Wichtig ist für Dich der Zeitpunkt ab dem Du die Befreiung erhalten hast. Alles davor ist erledigt.

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau