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Autor Thema: Oberleutnant d.R. NACH InfoDVag LW  (Gelesen 2575 mal)

Omit-the-Brain

  • Gast
Oberleutnant d.R. NACH InfoDVag LW
« am: 19. Juni 2020, 09:26:40 »

Guten Tag liebes Forum,

ich bin heute auf Bundeswehr.de über folgenden Artikel gestolpert: Ihr großer beruflicher Wunsch ist in Erfüllung gegangen

Erst einmal herzlichen Glückwunsch an Frau Oberst der Reserve.

Frau Czernotzky hatte ersten Kontakt zur Truppe im Rahmen einer InfoDVag LW. Für die Zeit dieser wurde sie zum Oberleutnant (zeitweilig) ernannt. Im Artikel heißt es dann weiter:
Zitat
Anschließend wurde jedem Teilnehmenden der Dienstgrad wieder entzogen. Erst als Birgit Czernotzky zwei Jahre später als Reservistin zur Bundeswehr ging, wurde sie in diesem Dienstgrad bestätigt.

Leider gibt es im Artikel hierzu nicht mehr Informationen. Gibt es eine entsprechende Regelung/Verordnung/Gesetz/etc., die den Einstieg in die Reserve als OLt NACH einer InfoDVag regelt? Oder ist der Artikel hier "ungenau" und Frau Czernotzky hat den DG OLt d.R. möglicherweise auf Grund anderer Voraussetzungen erhalten?

Ich war selbst Teilnehmer einer InfoDVag LW und habe von dieser "Möglichkeit" nämlich nichts erfahren.

Vielen Dank und viele Grüße.
Omit-the-Brain
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F_K

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Antw:Oberleutnant d.R. NACH InfoDVag LW
« Antwort #1 am: 19. Juni 2020, 09:52:30 »

Nein - zumindest keine mit Bezug auf eine Info DVag.

Die Frau Oberst wird vermutlich einen Einstieg aufgrund Vorbildung gewählt haben, dieser (vorläufige) Dienstgrad wurde dann bestätigt und ab da "normal" befördert.
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PzPiKp360

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Antw:Oberleutnant d.R. NACH InfoDVag LW
« Antwort #2 am: 19. Juni 2020, 16:57:19 »

Ausführlicher:

Während einer InfoDVag sind alle Teilnehmer temporär Oberleutnant, damit sie sich gut fühlen, nicht für Rekrut Dosenkohl gehalten und eventuell so behandelt werden, und um einen kleinen Vorgeschmack zu bekommen, falls sie tatsächlich als Reserveoffizier-Seiteneinsteiger loslegen sollten.

Denn, Oberleutnant ist für die beiden Einstiege nach § 43 (3) SLV in Verbindung mit § 26 (2) oder (4) der Startpunkt, nach § 26 (2) kann es je nach zivilen Titeln und Qualifikationen auch mehr werden. Den dritten Einstieg, den Reserveoffizieranwärter nach § 43 (2), gibt es auch noch, dieser Weg ergibt anfangs aber keinen vorläufig höheren Dienstgrad, sondern "nur" eine silberne Litze und entsprechende Beförderungen (Fahnenjunker, Fähnrich usw.) bestenfalls jedes Jahr...

Einen rechtlichen oder sonstigen irgendwie verbindlichen Zusammenhang zwischen der InfoDVag und diesen Einstiegen, von wegen "Bestätigung", gibt es nicht. Nicht alle, die mal eine InfoDVag mitmachen, steigen auch wirklich ein - dafür muß man auch wirklich geeignet sein, ausgewählt werden bzw. einen passenden Dienstposten finden - und nicht alle, die einsteigen oder es versuchen, waren mal bei einer InfoDVag.
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Omit-the-Brain

  • Gast
Antw:Oberleutnant d.R. NACH InfoDVag LW
« Antwort #3 am: 10. Juli 2020, 11:00:58 »

In einer Informationsbroschüre "Dienstliche Veranstaltungder Luftwaffezur Information" habe ich folgende Information gefunden:

Zitat
Für interessierte und geeignete Teilnehmer/- innen an den InfoDVagLw ist - entsprechend der ”Weisung für die Öffnung der Reserveoffizierlaufbahn unter besonderer Berücksichtigung der zivilberuflichen Qualifikationen” - unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag ein Einstieg in die Reserveoffizierlaufbahn möglich.

Handelt es sich dabei um die Einstiegsmöglichkeiten nach § 43 Absatz 3 i. V. m. § 26 Absatz 2 (bzw. 4) SLV oder ROA? Oder gibt/gab es hier einen weiteren Weg in die Reserveoffizierlaufbahn? Kennt jemand die o.g. Weisung?
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Ralf

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Antw:Oberleutnant d.R. NACH InfoDVag LW
« Antwort #4 am: 10. Juli 2020, 11:32:34 »

ROA kann es nicht sein, weil hier keine zivilberuflichen Qualifikationen erforderlich sind.
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