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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Personalbindungszuschlag  (Gelesen 1588 mal)

Maddin1986

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Personalbindungszuschlag
« am: 21. Juli 2020, 09:48:36 »

Mahlzeit zusammen!
Ich befinde mich in meinen letzten 36 Dienstmonaten. Ich sitze auf einer
Prämienberechtigten Stelle als MatBewUffz und möchte meine
Dienstzeit verlängern. Leider kann mir niemand aus dem S1-Bereich sagen ob bzw. wann ich eine Prämie bekomme, da seit 2020 einige Gesetzesänderungen eingetreten sind.
Meine Hoffnung ist nun ob mir hier jemand weiter helfen kann.
Bekomme ich die Prämie nur wenn mir diese vom BAPers angeboten wird oder erfolgt dies auch wenn ich ohne das "Motivationsschreiben" verlänger?
Viel Dank schonmal!
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LwPersFw

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Antw:Personalbindungszuschlag
« Antwort #1 am: 21. Juli 2020, 10:19:31 »

Das BAPersBw arbeitet noch an der Umsetzung.

Sobald dies abgeschlossen ist, werden die neuen Verfahrensabläufe in der GAIP bekanntgegeben werden.

"Personalbindungszuschlag" ist die bis 31.12.2019 gültige Bezeichnung.

Seit
01.01.2020 heißt es für SaZ nur noch "Verpflichtungsprämie - nach § 44 BBesG"


Was dazu schon bekannt ist …

Kann jeder im WikiBw … im Portal "Personalbindungszuschlag / Verpflichtungsprämie / Personalgewinnungszuschlag" nachlesen.

Dort unter dem Punkt "Information zur Verpflichtungsprämie nach § 44 BBesG"

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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Ralf

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Antw:Personalbindungszuschlag
« Antwort #2 am: 21. Juli 2020, 13:10:10 »

Und ergänzend dazu im entsprechenden Erlass: A-1454/22.
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