Muss man nicht offiziell dazu bestellt worden sein?
Muss man...
Wobei hier Begriffe verwechselt werden...
Es gibt in Liegenschaften
+ Brandschutzbeauftragte
Beamtinnen und Beamte des gehobenen und höheren feuerwehrtechnischen Dienstes sowie
Brandschutzoffiziere und Brandschutzstabsoffiziere gemäß der Zentralvorschrift A1-2042/1-6033
„Ausbildung- und Prüfungsordnung für hauptamtliches militärisches Brandschutzpersonal“ besitzen
die Befähigung zur Wahrnehmung der Aufgaben des bzw. der Brandschutzbeauftragten.
Beamtinnen und Beamte des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes die nach der
Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren feuerwehrtechnischen
Dienst in der Bundeswehr (LAP-mftDBwV) sowie Brandschutzfeldwebel gemäß der A1-2042/1-6033,
ausgebildet sind, werden auf Antrag an BAIUDBw GS III 3 einer Einzelfallbewertung zur möglichen
Befähigung unterzogen.
Die Ausbildung erfolgt an der Schule für ABC-Abwehr und Gesetzliche Schutzaufgaben als Brandschutzbeauftragter (gemäß Lehrgangskatalog der Bundeswehr).
+ Brandschutzhelfer
Die Dienststellenleitung hat eine ausreichende Anzahl von Brandschutzhelfern durch
Unterweisung und praktische Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von
Entstehungsbränden vertraut zu machen und zu benennen.
Personen mit einer Ausbildung entsprechend des Abschnittes 9.2 dieser Vorschrift,
z. B. aktive Feuerwehrleute und militärische Brandschutzkräfte mit erfolgreich abgeschlossener
feuerwehrtechnischer Grundausbildung (Truppmann, Truppfrau), können ohne zusätzliche
Ausbildung als Brandschutzhelfer
bestellt werden.
Die Brandschutzhelfer sind im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu unterweisen.
Und grundsätzlich:
Zu Fragen der zivilberuflichen Anerkennung/Verwertbarkeit
über den BFD
Dieser prüft, ob eine Bescheinigung bzw. Nachweis zur zivilberuflichen Anerkennung militärischer Ausbildung und Verwendung erstellt werden kann.
Mit dieser kann man dann bei den zuständigen zivilen Stellen die Anerkennung beantragen.