… apropos 2025 - „Neuordnung des Soldatenversorgungsgesetzes“ …
Ab 2025 hat das neue „Soldatenentschädigungsgesetz“ Gültigkeit und vollumfänglich Rechtskraft.
Existieren für die Betroffenen und deren Belange bereits konkrete Ausgestaltungspläne, Ausführungsbestimmungen, Zuständigkeiten, Befugnisse, Ansprechbarkeiten, Fallmanagement, Leistungskataloge, etc. – eben was Handfestes, außer den bekannten neuen Geldleistungen.?
Soweit bekannt, wird die „Unfallversicherung - Bund und Bahn“ eine elementare Rolle spielen. Welche Funktionen, Aufgaben und Fähigkeiten wird diese Institution dann von der Bw/ vom BAPersBw übernehmen und abbilden? Respektive welche Kernkompetenzen verbleiben bei der Bw/ BAPersBw? Wer ist künftig Herr des „WDB-Verfahrens“ bzw. hat welchen Einfluss hierauf? usw…
Auch stellt sich mir in diesem Kontext die Frage nach „Betroffenen im Bestand“ und deren „Besitzstandswahrung“ – in jedweder Beziehung (GdS, GKV/ Familienversicherung, Bundesbehandlungsscheine, usw.), kommt es hier zu Übergangsregelungen oder einem obligatorischen Wahlrecht und wie wird dies im Detail aussehen?
Die bis dato offiziell existierenden Informationen zu diesem Thema sind leider stark oberflächlich und wenig konkret, vor allem aber unvollständig und folglich in Teilen alles und nichts sagend. Dennoch wird es m. E. n. Zeit, sich mit den neuen Gegebenheiten/ Umständen anzufreunden bzw. sich Gedanken über die Sache zu machen. Unseren Dienstherrn sehe ich hier klar in der Pflicht, für Transparenz und reichlich Informationsfluss den Betroffenen gegenüber zu sorgen.
Es erschließt sich mir ohnehin nicht, bei allem echten Verständnis für Übergangszeiten und neu zu schaffende Administrationen und Strukturen, weshalb ein Gesetz 2021 vollumfänglich ratifiziert und verabschiedet wird, um erst 2025 Rechtskraft zu erlangen – wohlgemerkt ein Gesetz im „Sozialen Entschädigungsrecht“ mit präambiellem und gefeiertem Fürsorgecharakter. (Wer weiß, wie viele Betroffene/ Anspruchsberechtigte und deren Angehörige in diesem Zeitraum nicht mehr in den „Leistungsgenuss“ dieses Gesetzes kamen; allein wegen ihres Ablebens oder Änderungen in ihren persönlichen Verhältnissen.)
Grüße!