Guten Tag!
Bei mir ist zeitnah die Heranziehung als Reservedienst Leistender geplant.
Als Ergebnis dieser Dienstleistung wäre grundsätzlich eine Beförderung möglich (A10 zu A11/12), da die gem. A-1340/49 Nr. 318 geforderten Mindestdienstzeiten (Zeit seit Ernennung zum Offizier und auch Wehrdienstdauer in Tagen) erreicht bzw. überschritten werden dürften.
Mir ist natürlich bekannt, dass die Beorderung auf einem höher bewerteten Dienstposten und eine postive Beurteilung für eine Beförderung notwendig sind.
Meine konkrete Frage ist nun, zu welchem Zeitpunkt die Beorderung vorliegen muss, damit die Tage zählen und auch eine Beurteilung angefordert wird. Muss die Beorderung zum Dienstantritt vorliegen, oder reicht es, wenn diese während der Dienstleistung erfolgt? A-1340/49 Nr. 310 sagt
Wehrdienstleistungen sind auf die geforderte Wehrdienstdauer sowohl im bisherigen als auch im nächsthöheren Dienstgrad anzurechnen, wenn sie
• in der entsprechenden Beorderungsverwendung,
• in einer Verwendung, für die der Reservistin oder dem Reservisten die erforderliche Ausbildungs- und Tätigkeitsnummer (ATN) zuerkannt wurde oder
• im Rahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildung für eine Beorderungsverwendung
geleistet werden.
Demnach könnten nach Variante 2 also auch Tage ohne Beorderung zählen, oder lese ich dort ein "oder" zwischen Var. 1 und 2, wo ein "und" gemeint ist?
Hintergrund der Frage ist, dass die Heranziehung so zeitnah erfolgen soll, dass möglicherweise bis dahin keine Beorderung erfolgt sein wird.
Vielen Dank im Voraus für alle hilfreichen Antworten - und/oder Verweise zu bestehenden Forenbeiträgen, die die Frage beantworten. Gefunden habe ich mit Suchfunktion und Durchblättern leider keine Antwort.