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Autor Thema: Baukindergeld trotz integrierter Verwendung? Hilfe  (Gelesen 2823 mal)

nichtmeinennamenlesen

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Antw:Baukindergeld trotz integrierter Verwendung? Hilfe
« Antwort #15 am: 02. Januar 2021, 22:54:59 »


Sie bekommen Ihr volles Inlandsgehalt
plus

den steuerfreien Auslandszuschlag für sich
plus Erhöhung für Ihre Frau
plus Erhöhung für jedes Kind

plus Mietzuschuss Haus/Wohnung USA

plus Ausstattungspauschale (zu versteuern)
z.B. A6 , verheiratet,  3 Kinder >> ca. 9300 €

ggf. Kaufkraftausgleich

Mein Netto + FamZ: 3551€
Auslandszuschlag 1764€
Ehefrauzuschlag Ausland: 705€
Kinderzuschlag  Ausland: 797€
Kindergeld: 688€
Zur Zeit KKA am Standort: 300€

Sind ca. 7800€
Ist die Differenz von 7800€ zu 9300€ der Mietzuschuss?

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nichtmeinennamenlesen

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Antw:Baukindergeld trotz integrierter Verwendung? Hilfe
« Antwort #18 am: 03. Januar 2021, 12:51:18 »




Nein.

Lesen Sie sich hier ein...

https://www.bundeswehr.de/resource/blob/160674/a2fb009f6fd936a904e56f6b6217e02a/info-paket-tm-6-volle-zusage-data.pdf

Naja, letztendlich ist ja der Mietzuschuss ein bestimmter prozentualer Anteil, der sich nach der Höhe der tatsächlichen Miete und Faktoren wie zb. Grundgehalt abhängt. Der Zuschuss ist in dem Sinne für die Mietkosten des Hauses gedacht und für nichts anderes.
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Antw:Baukindergeld trotz integrierter Verwendung? Hilfe
« Antwort #19 am: 03. Januar 2021, 13:44:53 »




Nein.

Lesen Sie sich hier ein...

https://www.bundeswehr.de/resource/blob/160674/a2fb009f6fd936a904e56f6b6217e02a/info-paket-tm-6-volle-zusage-data.pdf

Naja, letztendlich ist ja der Mietzuschuss ein bestimmter prozentualer Anteil, der sich nach der Höhe der tatsächlichen Miete und Faktoren wie zb. Grundgehalt abhängt. Der Zuschuss ist in dem Sinne für die Mietkosten des Hauses gedacht und für nichts anderes.

Wie Sie aber im Beispiel in der PDF sehen können, vermindert dieser aber deutlich den Anteil, den Sie von den 7300 € für die Miete aufbringen müssen.
Somit bleibt mehr um ggf. die Finanzierung des Hauses abzudecken.

"Gesamtmiete ./. Abzugswerte (s. Nr. 30.2.2)= 2.500,- €   (Zuschussfähige Miete)
Maßgebliche Inlandsdienstbezüge:  4.000,- €
hieraus ergibt sich ein Eigenanteil in Höhe von 18 % =   720,- €
Miete ./. Eigenanteil ergibt eine Differenz in Höhe von  1.780,- €   (Mehrbetrag)

davon 90 % als Mietzuschuss =  1.602,- € "



Und hinzu kommt dann ja noch die Ausstattungspauschale.
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