@ Leser1:
Alles (!) was Sie sagen, ist absoluter Unfug, der beweist, dass Sie nicht die allergeringste Ahnung haben, weder in rechtlicher noch in tatsächlicher Hinsicht. Es mag sein, dass Sie mit Ihrem platten Parolen irgendwo in irgendeiner Meinungsblase der Held sind, aber für jeden, der sich ein wenig mit der Materie auskennt, sind Sie einfach nur peinlich.
Trotzdem mache ich mir die Mühe zu antworten. Das mache ich nicht für Sie, sondern für andere, die hier mitlesen und sich seriös informieren wollen.
Es sollte was getan werden, dass jemand, der den Rechtsstaat ablehnt und unterwandert gar nicht erst in den Rang eines Generals aufsteigen kann.
Wer es seinen Soldaten erlaubt Granaten und Munition straffrei zu stehlen hat definitiv seinen Eid gebrochen.
General K lehnt weder den Rechtsstaat ab, noch hat er ihn "unterwandert". Was ist denn das für einen Blödsinn? Aber selbst wenn es so wäre: Wie schaut man denn Ihrer Meinung nach anderen in den Kopf?
Wer es seinen Soldaten erlaubt Granaten und Munition straffrei zu stehlen hat definitiv seinen Eid gebrochen
Wie kommen Sie auch nur ansatzweise auf den hohlen Zahn, dass der General den Diebstahl erlaubt haben könnte??? Das wurde ja überhaupt noch nie behauptet. Diese Behauptung ist nur noch bescheuert. Übrigens: In diesem Land kann kein General über eine Straffreiheit entscheiden, das kann nur die Staatsanwaltschaft. Der General hat juristisch überhaupt nichts entschieden. Sie haben vor lauter Schaum vor dem Mund noch nicht mal begriffen, worum es eigentlich geht.
Und nach meinem rechtsbefinden sollte jemand, der Straftäter vor Strafe schützt um Straftäter unter seinem Kommando zu halten, weder Soldat noch General sein.
Er hast niemanden vor Strafe geschützt. Wie soll er das denn gemacht haben? Das geht rechtlich überhaupt nicht. Und die Behauptung, er hätte dies nur zu dem Zweck (!!!) gemacht, um Straftäter bewusst in seinem Kommando zu behalten, ist ja wohl der absolute Gipfel an Dümmlichkeit. Auch hier haben Sie nichts (!) verstanden. Sie haben weder verstanden, was dem General tatsächlich überhaupt vorgeworfen wird, noch, was die Beweggründe der vorgeworfenen Aktion waren.
Müssen wir hier darüber diskutieren, dass ein Offizier, der ganz klar seine Befugnisse überschreitet um Straftäter zu schützen, seine Uniform abgeben sollte?
Wie gesagt, Sie haben nichts verstanden. Ich versuche es mal an einem einfachen Beispiel:
Ein Einbrecher kommt zu Ihnen ins Haus und stiehlt eines Nachts Ihren Fernseher, Ihren Laptop und die Goldmünzen. Daraufhin machen Sie im Internet oder in der Lokalpresse einen Aufruf und bitten den Einbrecher, die Sachen doch bitte zurückzubringen und in ihre Garage zu stellen. Sie versichern auch, dass Sie zu einer bestimmten Zeit nicht zu Hause sind und auch keine Kamera angebracht haben.
Und jetzt beantworten Sie mal in Ruhe folgende Fragen:
1. Haben Sie selbst den Rechtsstaat abgelehnt?
2. Haben Sie Straftäter vor Strafverfolgung geschützt?
3. Haben Sie Straffreiheit zugesichert?
4. Ist jetzt eine Strafverfolgung des Einbrechers echt nicht mehr möglich?
5. Haben Sie sich selbst der Strafvereitelung strafbar gemacht?
Sie merken schon, dass das alles völliger Humbug ist. Deshalb gehe ich auch jede Wette ein, dass das Strafverfahren gegen den General eingestellt werden wird. Und Leute wie Sie werden dann wieder die große Verschwörung der Mächtigen und der Justiz bejammern.