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Autor Thema: Munitionsdiebstählen im KSK  (Gelesen 3519 mal)

wolverine

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Antw: Munitionsdiebstählen im KSK
« Antwort #15 am: 29. November 2021, 14:54:37 »

..."Der General hat Soldaten begnadigt, die 40.000 Schuss Munition und zwei Handgranaten gestohlen haben, aber er behält seinen Sold und Pension" ...
Und ein General kann "begnadigen"?! ??? Wo leben Sie denn? Und ob er am Schluss "Sold und Pension behält" entscheiden Strafgerichte, ggfs. noch Truppendienstgerichte und die Personaldienststelle. Auch das gehört zum Rechtsstaat.
Einen Menschen zu verdammen weil ein Mob im Internet möglichst leut aufheult, ist eines solchen Rechtsstaates genauso unwürdig, wie das Verhalten, dass Sie monieren.
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Leser1

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Antw: Munitionsdiebstählen im KSK
« Antwort #16 am: 29. November 2021, 15:21:47 »

..."Der General hat Soldaten begnadigt, die 40.000 Schuss Munition und zwei Handgranaten gestohlen haben, aber er behält seinen Sold und Pension" ...
Und ein General kann "begnadigen"?! ??? Wo leben Sie denn? Und ob er am Schluss "Sold und Pension behält" entscheiden Strafgerichte, ggfs. noch Truppendienstgerichte und die Personaldienststelle. Auch das gehört zum Rechtsstaat.
Einen Menschen zu verdammen weil ein Mob im Internet möglichst leut aufheult, ist eines solchen Rechtsstaates genauso unwürdig, wie das Verhalten, dass Sie monieren.

Das ist ja genau der Punkt. Er darf es nicht und er hat den Täter Straffreiheit verschafft indem er angeordnet hat die Beweismittel zu entsorgen.

Und ob der bei der Bundeswehr entlassen wird oder nicht entscheidet eben nicht das Strafgericht.
Auch wenn er, aus irgendwelchen Gründen, von keinem Gericht eine Strafe bekommt, ist er für die Bundeswehr nicht länger tragbar, da die Tatvorwürfe ja längst bestätigt sind.

Mir fällt absolut kein Grund ein, Ihn nach dem Vergehen weiter im Dienst zu behalten. Da er versucht hat den Rechtsstaat auszuhebeln, hat er einfach die Eignung als Soldat verloren.


Ich verdamme niemanden.
Aber es ist ja bestätigt, dass es die Sammelaktion gab und dass er dadurch die Strafverfolgung vereitelt hat. Da sehe ich keinen Grund darüber zu diskutieren ob diese Verhalten zu entschuldigen ist oder nicht.
Er hat auf gut Deutsch scheiße gebaut und muss deshalb gehen.
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justice005

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Antw: Munitionsdiebstählen im KSK
« Antwort #17 am: 29. November 2021, 15:24:58 »

@ Leser1:

Alles (!) was Sie sagen, ist absoluter Unfug, der beweist, dass Sie nicht die allergeringste Ahnung haben, weder in rechtlicher noch in tatsächlicher Hinsicht. Es mag sein, dass Sie mit Ihrem platten Parolen irgendwo in irgendeiner Meinungsblase der Held sind, aber für jeden, der sich ein wenig mit der Materie auskennt, sind Sie einfach nur peinlich.

Trotzdem mache ich mir die Mühe zu antworten. Das mache ich nicht für Sie, sondern für andere, die hier mitlesen und sich seriös informieren wollen.

Zitat
Es sollte was getan werden, dass jemand, der den Rechtsstaat ablehnt und unterwandert gar nicht erst in den Rang eines Generals aufsteigen kann.
Wer es seinen Soldaten erlaubt Granaten und Munition straffrei zu stehlen hat definitiv seinen Eid gebrochen.

General K lehnt weder den Rechtsstaat ab, noch hat er ihn "unterwandert". Was ist denn das für einen Blödsinn? Aber selbst wenn es so wäre: Wie schaut man denn Ihrer Meinung nach anderen in den Kopf?

Zitat
Wer es seinen Soldaten erlaubt Granaten und Munition straffrei zu stehlen hat definitiv seinen Eid gebrochen

Wie kommen Sie auch nur ansatzweise auf den hohlen Zahn, dass der General den Diebstahl erlaubt haben könnte??? Das wurde ja überhaupt noch nie behauptet. Diese Behauptung ist nur noch bescheuert. Übrigens: In diesem Land kann kein General über eine Straffreiheit entscheiden, das kann nur die Staatsanwaltschaft. Der General hat juristisch überhaupt nichts entschieden. Sie haben vor lauter Schaum vor dem Mund noch nicht mal begriffen, worum es eigentlich geht.

Zitat
Und nach meinem rechtsbefinden sollte jemand, der Straftäter vor Strafe schützt um Straftäter unter seinem Kommando zu halten, weder Soldat noch General sein.

Er hast niemanden vor Strafe geschützt. Wie soll er das denn gemacht haben? Das geht rechtlich überhaupt nicht. Und die Behauptung, er hätte dies nur zu dem Zweck (!!!) gemacht, um Straftäter bewusst in seinem Kommando zu behalten, ist ja wohl der absolute Gipfel an Dümmlichkeit. Auch hier haben Sie nichts (!) verstanden. Sie haben weder verstanden, was dem General tatsächlich überhaupt vorgeworfen wird, noch, was die Beweggründe der vorgeworfenen Aktion waren.

Zitat
Müssen wir hier darüber diskutieren, dass ein Offizier, der ganz klar seine Befugnisse überschreitet um Straftäter zu schützen, seine Uniform abgeben sollte?

Wie gesagt, Sie haben nichts verstanden. Ich versuche es mal an einem einfachen Beispiel:

Ein Einbrecher kommt zu Ihnen ins Haus und stiehlt eines Nachts Ihren Fernseher, Ihren Laptop und die Goldmünzen. Daraufhin machen Sie im Internet oder in der Lokalpresse einen Aufruf und bitten den Einbrecher, die Sachen doch bitte zurückzubringen und in ihre Garage zu stellen. Sie versichern auch, dass Sie zu einer bestimmten Zeit nicht zu Hause sind und auch keine Kamera angebracht haben.

Und jetzt beantworten Sie mal in Ruhe folgende Fragen:

1. Haben Sie selbst den Rechtsstaat abgelehnt?
2. Haben Sie Straftäter vor Strafverfolgung geschützt?
3. Haben Sie Straffreiheit zugesichert?
4. Ist jetzt eine Strafverfolgung des Einbrechers echt nicht mehr möglich?
5. Haben Sie sich selbst der Strafvereitelung strafbar gemacht?

Sie merken schon, dass das alles völliger Humbug ist. Deshalb gehe ich auch jede Wette ein, dass das Strafverfahren gegen den General eingestellt werden wird. Und Leute wie Sie werden dann wieder die große Verschwörung der Mächtigen und der Justiz bejammern.






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Leser1

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Antw: Munitionsdiebstählen im KSK
« Antwort #18 am: 29. November 2021, 16:02:56 »

Zitat
Wie kommen Sie auch nur ansatzweise auf den hohlen Zahn, dass der General den Diebstahl erlaubt haben könnte???

Hat er nicht die Anonyme Rückgabe erlaubt?

Zitat
Er hast niemanden vor Strafe geschützt. Wie soll er das denn gemacht haben?

Indem er die Abgabe anonym erlaubt hat, wurden diejenigen, die Munition entwendet haben nicht identifiziert und ohne die Munition oder Sprengstoff als Beweis ist durch sein Handeln eine Bestrafung der Täter nahezu unmöglich.

Zitat
1. Haben Sie selbst den Rechtsstaat abgelehnt?
2. Haben Sie Straftäter vor Strafverfolgung geschützt?
3. Haben Sie Straffreiheit zugesichert?
4. Ist jetzt eine Strafverfolgung des Einbrechers echt nicht mehr möglich?
5. Haben Sie sich selbst der Strafvereitelung strafbar gemacht?

1. Wenn ich auf eine rechtsstaatliche Verurteilung verzichte und die verhindere, natürlich.

2. Da er die Beweise dann nicht mehr besitzt und ich ihn bei der Abgabe nicht filme oder ähnliches ist es nahezu unmöglich ihn zu ermitteln, dadurch ist er geschützt.

3. In dem Beispiel, ja.

4. Sie ist zwar möglich, aber wie gesagt ohne Beweise so gut wie unmöglich, was ja auch der Sinn der Aktion war.

5. Ich habe den Einbrecher geschützt, ja.



Ich verstehe schon.

Hier ist es kein Problem wenn Soldaten Granaten und 40.000 Schuss Munition entwenden und ihr wollt gerne mit diesen Eidbrechern Dienen.

Ich sehe da keinen Sinn weiter zu diskutieren, da hier eh die voreingenommene Meinung Herrscht, dass Munitionsdiebstahl ja ok ist, und Täter vor Strafe zu schützen auch...


Gegenfrage: Finden sie es persönlich in Ordnung, wenn ein General Soldaten, die nachweißlich Munition und Sprengstoff entwendet haben, eigenmächtig einen Deal vorschlägt um sie vor der gerechten Strafe zu schützen?

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wolverine

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Antw: Munitionsdiebstählen im KSK
« Antwort #19 am: 29. November 2021, 16:12:43 »

Ich dachte, sie wollten nicht mehr diskutieren? Oder widersprechen Sie sich schon wieder innerhalb von zwei Sätzen?
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F_K

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Antw: Munitionsdiebstählen im KSK
« Antwort #20 am: 29. November 2021, 16:17:26 »

.. und wenn der Pfarrer in der Kirche eine Spendenbox aufstellt, und ein Einbrecher wirft dort gestohlenes Geld ein - dann ist der Pfarrer genauso wie der General "eine Schande für die Menschheit"?
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justice005

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Antw: Munitionsdiebstählen im KSK
« Antwort #21 am: 29. November 2021, 16:39:43 »

Haben Sie nein Beispiel mit dem Einbrecher verstanden? Konnten Sie dies geistig erfassen und auf den Sachverhalt mit dem General transferieren?

Straftäter zu bitten, die Beute anonym zurück zu bringen, ist keine Straftat oder irgendeine "Erlaubnis". Das macht auch keine Straftat ungeschehen, stellt auch keine "Amnestie" dar und bindet nicht die Staatsanwaltschaft in ihren Zuständigkeiten.
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justice005

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Antw: Munitionsdiebstählen im KSK
« Antwort #22 am: 29. November 2021, 16:56:02 »

Zitat
1. Wenn ich auf eine rechtsstaatliche Verurteilung verzichte und die verhindere, natürlich.

2. Da er die Beweise dann nicht mehr besitzt und ich ihn bei der Abgabe nicht filme oder ähnliches ist es nahezu unmöglich ihn zu ermitteln, dadurch ist er geschützt.

3. In dem Beispiel, ja.

4. Sie ist zwar möglich, aber wie gesagt ohne Beweise so gut wie unmöglich, was ja auch der Sinn der Aktion war.

5. Ich habe den Einbrecher geschützt, ja.


zu 1: Seit wann können Sie als Bürger bestimmen, ob Sie auf eine rechtsstaatliche Verurteilung verzichten? Das können Sie ebenso wenig wie ein General. Das entscheidet einzig und alleine die Strafjustiz und der General hat gar nichts entschieden. Er wollte nur möglichst viel Waffen und Munition zurück und das Ansinnen war absolut richtig und vernünftig.

zu 2: Schwachsinn hoch drei. Wie kann man allen ernstes der Überzeugung sein, es wäre verboten, Straftäter aufzufordern, die Beute zurückzubringen??? Während meinem Studium wurde mal einer Kommilitonin der Laptop geklaut, auf dem sich die Abschlussarbeit befand. Sie hat Aushänge gemacht und den Täter gebeten, ihr den Laptop anonym zurückzubringen oder wenigstens die Abschlussarbeit auf einem Stick (oder Diskette damals) zu übersenden. Soll das strafbar sein ????

zu 3: Schwachsinn. Als ob ein Bürger oder ein General das könnte. Ob etwas strafbar ist oder nicht, entscheidet die Strafjustiz und sonst keiner. Wenn ich meinen Nachbarn erschieße und seine Ehefrau sichert mir "Straffreiheit" zu, glauben Sie, das würde die Staatsanwaltschaft interessieren?????  Unfassbar, was hier allen ernstes geschwurbelt wird.

4: Woher wissen Sie denn, was der Sinn war?? Der Sinn war es, gefährliche Waffen und Munition wieder zurückzubekommen, damit sie nicht in irgendwelchen Kellern oder Wäldern gebunkert werden. DAS ALLEINE war die Motivation des Generals und selbst in der medialen Auseinandersetzung hat niemand etwas anderes unterstellt.

5. Sie wissen überhaupt nicht, was Strafvereitelung überhaupt ist. Und wenn ich Ihnen jetzt sage, Sie sollen mal den §  258 StGB mal in Ruhe lesen, dann würden Sie das intellektuell nicht hinkriegen.

Zitat
Hier ist es kein Problem wenn Soldaten Granaten und 40.000 Schuss Munition entwenden und ihr wollt gerne mit diesen Eidbrechern Dienen.

Das ist ein wunderschönes Beispiel für Ihre intellektuellen Defizite. Sie verwechseln diejenigen, die die Waffen gestohlen haben mit demjenigen, der versucht hat, sie zurückzuholen.

Niemand hier im Forum findet es gut, wenn Waffen gestohlen werden. Niemand hier im Forum will solche Leute irgendwie decken.
Aber jeder hier kann unterscheiden zwischen einem Diebstahl und dem anschließenden Versuch, die Beute wieder zurückzukriegen, weil diese für die Allgemeinheit gefährlich ist.

Zitat
Gegenfrage: Finden sie es persönlich in Ordnung, wenn ein General Soldaten, die nachweißlich Munition und Sprengstoff entwendet haben, eigenmächtig einen Deal vorschlägt um sie vor der gerechten Strafe zu schützen?


Sie unterstellen schon wieder, der General habe das zu dem Zweck getan, die Täter zu schützen. Das ist aber hahnebüchener Unsinn. Er hat dies EINZIG aus dem Grund gemacht, die Waffen und die Munition wiederzukriegen, weil diese im freien Umlauf eine große Bedrohung der Allgemeinheit darstellt. Der Sinn der Aktion war es nicht, die Täter zu schützen, sondern die Allgemeinheit.



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MikeEchoGolf

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Antw: Munitionsdiebstählen im KSK
« Antwort #23 am: 29. November 2021, 17:18:21 »

Zitat
Der Sinn der Aktion war es nicht, die Täter zu schützen, sondern die Allgemeinheit.
Stellt sich die Frage, warum dieser Alleingang?
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justice005

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Antw: Munitionsdiebstählen im KSK
« Antwort #24 am: 29. November 2021, 17:20:28 »

Darüber kann man reden und das kann man auch zurecht kritisieren.

Aber das ist auch ein ganz anderes Thema.
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stclv

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Antw: Munitionsdiebstählen im KSK
« Antwort #25 am: 29. November 2021, 18:44:30 »

Bei allen durchdachten Möglichkeiten der Antwortenfindung bitte ich nicht zu vergessen, dass er durch sein Handeln Xtausend Patronen zurückerhielt. Hätte er anders gehandelt wären es sicher weniger und wenn es auch nur eine einzige wäre.
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Antw: Munitionsdiebstählen im KSK
« Antwort #26 am: 29. November 2021, 18:51:02 »

auf den Unsinn abseits des Themas gehe ich nicht weiter drauf ein…

Zitat
Sie unterstellen schon wieder, der General habe das zu dem Zweck getan, die Täter zu schützen.

Welche Möglichkeiten haben die Ermittler jetzt noch die Täter zu fassen ohne die Muniton?


Wenn er es nur getan hat um die Allgemeinheit zu schützen, bedeutet es ja im Umkehrschluss, die Täter sind eine Gefahr für die Allgemeinheit und er traut ihnen zu die Munition und Sprngstoff gegen die Allgemeinheit einzusetzen.
Wäre es da nicht sinnvoller gegen die Täter vorzugehen und ihren Zugang zu Munition und Sprengstoff zu begrenzen?



Und nochmal zum Beispiel mit dem Einbrecher.

Der Zweck so einer Aktion ist es ja sein Eigentum zurückzubekommen und dem Täter zu signalisiern, man möchte ihn nicht bestrafen.

Wenn es aber darum geht, dass Soldaten Munition und Sprengstoff entwendet haben und dadurch eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen, sollte es oberste Priorität sein, diese Soldaten aus dem Verkehr zu ziehen.
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wolverine

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Antw: Munitionsdiebstählen im KSK
« Antwort #27 am: 29. November 2021, 19:37:55 »

Sie beschreiben eine konkrete Gefahr. Sprengmittel sind aber abstrakt gefährlich. Suchen Sie sich einen durchschnittlich Begabten, der es Ihnen erklärt.
Und wieder: Sie wollten doch eigentlich nicht mehr ….
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Antw: Munitionsdiebstählen im KSK
« Antwort #28 am: 29. November 2021, 19:43:31 »

Und die konkrete Gefahr vor straffälligen Soldaten mit Zugang zu Waffen, Munition und Sprengstoff stufe ich als gefährlicher ein, als die Munition, welche bereits gestohlen wurde und jederzeit wieder gestolen werden kann.

Soll man das Spiel jetzt jedes Jahr widerholen oder wäre es sinnvoller alle Beteiligen zu entlassen um dem ganzen vorzubeugen?
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KlausP

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Antw: Munitionsdiebstählen im KSK
« Antwort #29 am: 29. November 2021, 19:48:15 »

Noch mal: Sie haben keine Ahnung von Disziplinarrecht (ich empfehle, die Wehrdisziplinarordnung zu lesen), Statusangelegenheiten von Soldaten (Soldatengesetz, besonders, was Entlassungen von SaZ und BS angeht) und Strafrecht. Also belesen Sue sich erst, bevor Sie hier weiteren Quatsch verbreiten.
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen
 

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