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WDB nach Op im BwK ?

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Mm4286:
Hallo zusammen,

Folgendes Szenario...

Aktiver Soldat verunfallt 2019 zu Hause in seiner Freizeit im Haushat

-Bwk operiert an der Wirbelsäule-Spondylodese 2 Wirbel
-Stationäre Reha
-Bwk muss erneut operieren da ein Implantat sich lockerte, diesmal 5 Wirbel 2020
-Ein Keim ist die in die Wunde gelangt.... 6 weitere OPs...
-Die Narbe ist sooft geöffnet worden, das sich ein Teil der Rückenmuskulatur dauerhaft
Verschoben hat...folglich anhaltende Schmerzen und das auch nach 1,5Jahren der letzten OP.

Kann dass eine WDB darstellen? Szialdienst rät dazu. Ein WDB Blatt wurde nach meinem Wissen nicht angelegt.

miT:
Ist dies auf einen zB. Behandlungsfehler zurückzuführen, kann hier eine WDB geprüft werden.

(Kopiert)

Auszug aus A-1463/21 " Zur Anerkennung einer Anerkennung einer Gesundheitsstörung genügt die Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhanges."

Wehrrecht: " Ein truppenärztlicher Behandlungsfehler wird als wehrdiensteigentümlich qualifiziert.

Zu dem Begriff wehrdiensteigentümlich heißt es in oben genannter Vorschrift zum Thema WDB (zu finden unter):

301. WDB ist eine gesundheitliche Schädigung, die ein Soldat:
a)...
b)...
c) durch die dem Wehrdienst eigentümlichen Verhältnissen erlitten hat.

405. Versorgungsansprüche entstehen, wenn
a)...
b) eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) um mindestens 25 von hundert für die Dauer von wenigstens 6 Monaten vorliegt oder
c) die WDB-Folgen auch für die Zeit nach Beendigung des Dienstverhältnisses vorraussichtlich noch Heilbehandlungsmaßnahmen erforderlich machen.

LwPersFw:
Auch der Soldat kann ein WDB-Blatt anlegen lassen.

Was dann die Prüfung ergibt, muss abgewartet werden.

Also, zum aktuell zuständigen TrArzt gehen und mit diesem zusammen das WDB-Blatt anlegen und auf den Weg bringen.

Darin alles (!) genau aufführen.
z.B. auch die Krankenhausinfektion.
Nicht nur ärztliche Behandlungsfehler zählen als WDB.

Ihnen ist eine Kopie des ausgefüllten WDB-Blatt auszuhändigen.


Und ... sollte sich das BAPersBw innerhalb von 2...3 Monaten nicht melden... nachfragen... dran bleiben...

Andi8111:
Wie bei so vielen Dingen, lohnt sich hier die genaue Recherche: Wehrdiensteigentümliche Umstände müssen zwingend vorliegen. Da es ein privater Unfall war, scheidet eine WDB aus, sofern den Ärzten kein grober Behandlungsfehler nachweisbar ist. Da bei jeder OP die Gefahr einer Infektion zu den allgemeinen Risiken zählt, besteht hier klar ein schicksalhafter Verlauf. Darüber wird man auch schriftlich aufgeklärt. Aber es schadet ja nichts, ein WDB-Blatt anzulegen, dann bekommt man es schriftlich.

miT:
Mir ist es auch nur so bekannt, dass ein Behandlungsfehler nachzuweisen ist da Risiken gemäß Aufklärung keine WDB nach sich ziehen.

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