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Autor Thema: Frauenstudium  (Gelesen 1050 mal)

Student99

  • Gast
Frauenstudium
« am: 11. November 2021, 14:59:57 »

Hallo,

die Bundeswehr bietet exklusiv Studienplätze für den technischen Verwaltungsdienst für Frauen an. Was haltet ihr davon? Ist das überhaupt rechtssicher? Kann man sich da sonst auch als Mann bewerben oder ggfls Beschwerde einreichen?
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2Cent

  • Gast
Antw:Frauenstudium
« Antwort #1 am: 11. November 2021, 16:16:05 »

Bewerben sie sich, beschweren sie sich und bestreiten sie den Rechtsweg.
Am Ende werden sie es wissen und alle ihre Fragen werden beantwortet sein.
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christoph1972

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    • Ein Gespräch im Forum ...
Antw:Frauenstudium
« Antwort #2 am: 11. November 2021, 17:42:46 »

Hallo,

die Bundeswehr bietet exklusiv Studienplätze für den technischen Verwaltungsdienst für Frauen an. Was haltet ihr davon? Ist das überhaupt rechtssicher? Kann man sich da sonst auch als Mann bewerben oder ggfls Beschwerde einreichen?

Das BMVg sowie das BAAINBw und das BAPersBw werden die Rechtssicherheit sicher überprüft haben. Da es einen deutlichen Überschuss an Männern im gtD gibt, ist eine "Frauenquote" und damit verbundene Studienzulassung sicherlich kein Kriterium was sich erfolgreich über eine Klage beim VG anfechten lässt.

Da heißt es wohl, am ACFüKrBw ausreichend Leistung an den Tag legen um dann mal TROIAnw zu werden.

Für die Frauenstudienplätze wird sicher außer dem Geschlecht sicher kein anderer, sprich niedrigerer, Leistungsspiegel im Auswahlverfahren gelten, als bei den "allgemeinen" Studienplätzen.
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„Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier.“

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

BulleMölders

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Antw:Frauenstudium
« Antwort #3 am: 12. November 2021, 07:53:04 »

Das BMVg sowie das BAAINBw und das BAPersBw werden die Rechtssicherheit sicher überprüft haben.

Was aber keine Garantie dafür ist, dass das ganze auch vor den Verwaltungsgerichten stand hält.
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F_K

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Antw:Frauenstudium
« Antwort #4 am: 12. November 2021, 09:49:49 »

Eben.

"Rechtssicher" ist man letztlich erst dann, wenn man ein höchstrichterliches, rechtskräftiges Urteil hat.

... und wie ich aktuell bestätigen kann, hat auch z. B. BAPers mit seiner Rechtsabteilung manchmal abwegige Auffassungen.
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