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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Aufforderung Rücktritt  (Gelesen 1911 mal)

Tobias313

  • Gast
Aufforderung Rücktritt
« am: 18. August 2021, 00:03:49 »

Hallo,

verstößt es gegen irgendwelche rechtlichen Pflichten eines Beamten, wenn er in einer direkten Mail den eigenen Minister kritisiert und zum Rücktritt auffordert? Denke nicht, oder?
Danke für eure Einschätzung.
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Chinok

  • Gast
Antw:Aufforderung Rücktritt
« Antwort #1 am: 18. August 2021, 06:05:16 »

Das kann nach hinten losgehen. Da Du von einem Beamten und nicht von einem Soldaten schreibst, habe ich mal ein Urteil des BVerwG gesucht.

Dabei wird wohl dieser Grundsatz angewendet:
Zitat
Der Beamte darf die Organe seines Dienstherrn wegen ihrer Politik nicht in einer Weise in Frage stellen, die den Eindruck entstehen lassen kann, er werde bei seiner Amtsführung nicht loyal gegenüber seinem Dienstherrn und nicht neutral gegenüber jedermann sein oder er werde dienstlichen Anordnungen unter Umständen nicht Folge leisten. Eine weitere Grenze ist dann überschritten, wenn Häufigkeit und Intensität der politischen Äußerungen dazu führen, dass der Dienstbetrieb und die Erledigung der dienstlichen Aufgaben beeinträchtigt werden.

https://www.bverwg.de/de/310817U2A6.15.0

Auch wenn es eine direkte Mail ist, kann diese mal ganz schnell öffentlich werden. Ich würde den Frosch schlucken und gut ist. Minister sind ja nicht ewig auf dem Posten.
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Tobias313

  • Gast
Antw:Aufforderung Rücktritt
« Antwort #2 am: 18. August 2021, 12:09:34 »

Ja, das habe ich auch gesehen, aber hier geht ja im Kern um eine generelle Verweigerung der Loyalität in der Öffentlichkeit. Und wenn die LoNo öffentlich wird, dann muss sie durch die Ministerin bzw den GI in die Öffentlichkeit getragen worden sein. Dafür kann man ja schlecht jemand verantwortlich machen.
Aber als ehemaliger Offizier kann ich nicht ein einfach die Klappe halten. Es wird immer von Haltung zeigen gesprochen, aber meistens ist damit nur das mitschwimmen im medialen Mainstream gemeint. Echte Haltung ist selten...
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justice005

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Antw:Aufforderung Rücktritt
« Antwort #3 am: 18. August 2021, 13:43:00 »

Was man unter den Begriff "Haltung" versteht, wird ausgesprochen merkwürdig von einzelnen definiert.

Einen monat vor der Bundestagswahl sind Rücktrittsforderungen aber ziemlich sinnbefreit.

Außerdem würde mich tatsaechlich mal der konkrete Vorwurf interessieren. Abseits der wilden Beschimpfungen in der Presse sind konstruktive Diskussionen zu dem Thema nämlich eher selten.
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Deepflight

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Antw:Aufforderung Rücktritt
« Antwort #4 am: 18. August 2021, 15:24:30 »

Ich find die ganze Sache höchst merkwürdig. Hier meine eigene, subjektive Meinung:

Politiker und damit Minister kommen und gehen, die Einen sind besser, die anderen schlechter.

Dennoch hat der Beamte dem Dienstherrn gegenüber eine Treuepflicht.
Wenn man sich in einer EMail gegen den Repräsentanten des Dienstherrn (nichts anderes ist der Minister m/w/d) auflehnt indem man ihn zum Rücktritt auffordert, wird das schon grenzwertig.
Jedem Beamten steht es frei, sich im Rahmen des Dienstweges oder eines KVP-Systems mit Verbesserungsvorschlägen an die Vorgesetzten zu wenden und diese im Rahmen eigener Zuständigkeiten direkt umzusetzen.
Nennt man dann konstruktive Mitarbeit das Ganze und wäre - wenn man bedenkt das man von allen Bürgern über Steuern und Abgaben bezahlt wird - auch ein Zeichen persönlicher Größe und Haltung.
Rücktritrsforderungen per EMail gehen für mich stark in Richtung der Verletzung der Treue- und Folgepflicht

U.U. stellt sich dann nämlich raus das es in der Handlungsweise des Ministers restriktive Momente gab, die Sie nicht kennen, die ihn zwingen auf die Ihnen anscheinend unerträgliche Art und Weise seine Job zu machen.

Dem Minister (m/w/d) schriftlich zum Rücktritt aufzufordern ist aus meiner Sicht menschlich klein. Erstens weil man so keinen konstruktiven Dialog beginnt, Zweitens weil es dem Minister abspricht, seine Sache besser machen zu können.
Zudem entfällt der Teil des eigenen Verbesserungsvorschlags.
Drittens ist sowas meiner Meinung nach ganz schlechter Stil erster Güte.

Wenn sie in der freien Wirtschaft ihrem Geschäftsführer per LoNo mitteilen das sie ihm nicht mehr vertrauen und er doch besser hinschmeißen soll, raten Sie wer sehr schnell dem volkswirtschaftlichen, freien Arbeitskräftepool hinzugefügt wird. Korrekt, SIE.....sie fliegen nämlich raus und das Arbeitsgericht wird dem Arbeitgeber sogar Recht geben da SIE das Vertrauensverhältnis zerstört haben.

Wenn ihr Minister (m/w/d) sie so sehr stört, steht es ihnen als Beamten jederzeit frei die Entlassung zu beantragen.
Dann sind Sie den Minister los und der Verwaltungsaparat jemanden, der stattkonstruktiv mitzuwirken destruktiv nörgelt.

Sorry, aber alleine die Frage des TE regt mich auf.

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Deepflight

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Antw:Aufforderung Rücktritt
« Antwort #5 am: 18. August 2021, 15:26:30 »

P.s.: natürlich nicht gegenüber dem TE, sondern dem Menschen der die LoNo verfasst hat
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Rekrut84

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Antw:Aufforderung Rücktritt
« Antwort #6 am: 18. August 2021, 16:55:02 »

Seien wir doch mal ehrlich.
Der TE ist mit den Entwicklungen in den letzten Tagen unzufrieden, möchte AKK zum Rücktritt auffordern und hier die Rechtslage ausloten.
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justice005

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Antw:Aufforderung Rücktritt
« Antwort #7 am: 18. August 2021, 17:15:48 »

@Deepfight:

Sehr schöner Beitrag. Ich schließe mich vollumfänglich an.
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christoph1972

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Antw:Aufforderung Rücktritt
« Antwort #8 am: 19. August 2021, 11:02:04 »

Alternativ kann der LoNo-Verfasser sich ja eine Stelle bei einem anderen GB suchen bzw. einem anderen Dienstherren.

Aus Erfahrung mehrerer öffentlicher Arbeitgeber => Gründe einen Rücktritt politisch Verantwortlicher zu fordern, werden sich früher oder später immer finden lassen. Deshalb wird der (Amts-) Eid ja auch nicht auf Personen oder Institutionen abgelegt, sondern auf unser Grundgesetz.

Wenn gerade mal wieder die Galle hochsteigt, hilft ein Satz eines früheren Mentors von mir: "Es ist alles ruhegehaltfähige Dienstzeit.". Auch hilfreich ist zumindest bei längerer Dienstzeit: "Wieviel Minister/Staatssekretäre/Amtschefs habe ich schon im Amt erlebt? Den Jetzigen werde ich auch noch überleben.".

Wenn ich absolut nicht mehr konform gehe: "Der Beamte bzw. Soldat kann jederzeit seine Entlassung verlangen.". Wenn ich als Soldat gar nicht mehr dienen will, wird eben die Karte KDV gezogen.

Es wird immer gemeckert und genörgelt werden ... ändern wird das auf der politischen Ebene nichts. Dort spielen sich Entscheidungen unter Umständen ab, die wir nicht kennen und ggf. auch aus unserer Perspektive nicht verstehen werden.

Deshalb gibt es alle 4 Jahre Wahlen, damit man mit den Füssen abstimmen kann. Wenn einem das Ergebnis nicht passt, entweder selbst engagieren oder auswandern oder mehr Toleranz entwickeln.
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„Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier.“

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

justice005

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Antw:Aufforderung Rücktritt
« Antwort #9 am: 19. August 2021, 13:21:10 »

Und es gilt auch noch die Regel des alten Fritz:

Dem Untergebenen geziemt es nicht, seinen eigenen beschränkten Maßstab auf die wohl durchdachten Anordnungen seiner Vorgesetzten zu legen und sich in dünkelhaftem Übermut ein Urteil über dieselben anzumaßen"

 ;D
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F_K

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Antw:Aufforderung Rücktritt
« Antwort #10 am: 19. August 2021, 13:57:48 »

@ Justice005:

WAS man tun kann, ist SEINEN Vorgesetzten im Rahmen der Möglichkeiten zu Beraten und zu Leiten - die Verantwortung / die Entscheidung bleibt aber beim Vorgesetzten - und DASS darf / muss man dann umsetzen, selbst wenn man in eine andere Richtung beraten hat.
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christoph1972

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Antw:Aufforderung Rücktritt
« Antwort #11 am: 20. August 2021, 15:53:04 »

Und es gilt auch noch die Regel des alten Fritz:

Dem Untergebenen geziemt es nicht, seinen eigenen beschränkten Maßstab auf die wohl durchdachten Anordnungen seiner Vorgesetzten zu legen und sich in dünkelhaftem Übermut ein Urteil über dieselben anzumaßen"

 ;D

 ;D § 61 BBG, § 34 BeamtStG, §§ 11, 15, 17 SG ...

Gehorsams- und Wohlverhaltenspflicht des Beamten bzw. des Soldaten.

Im Ruhrpott auf den Punkt gebracht und durch Dieter Nuhr bekannt geworden: "Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten,".

Dem ist nichts hinzu zufügen.

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Deepflight

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Antw:Aufforderung Rücktritt
« Antwort #12 am: 20. August 2021, 22:49:24 »

Falsch, eins ist noch hinzuzufügen: Ende!

Schlage vor das der Troll jetzt genug gefüttert wurde und ein Admin hier das Licht ausblasen möge.
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