Ich würde zur Frage des Dienstgrades einmal BAPersBw - Abt. VI - kontaktieren und förmlich nachfragen. Jemanden einfach nicht mehr mit Dienstgrad anzureden oder anzuschreiben kann zig Gründe haben. Vielleicht bloß vergessen oder einfach weil jemand sauer ist oder meint, es wäre so. Vielleicht ist es heute sogar außerhalb RDL verboten weil man mit dem Reservedienstgrad "unnötige" Daten weitergibt (ernst gemeint!). Also: tatsächlich konkret nachfragen, ob der Dienstgrad aberkannt ist und möglichst auch, warum?
§ 75 Abs. 1 Nr. 5 SoldG: Ich stelle mir gerade den Fall der "Fluthelfer" im Ahrtal vor, die in Uniform Dienst- und Vorgesetztenverhältnisse vorgegaukelt haben. Dies kommt jetzt erst drei Monate später heraus, wenn einer wieder in RDL ist. Natürlich muss man das würdigen und den Betroffenen unter Berücksichtigung dieses vorangegangenen Verhaltens umgehend entlassen können. Oder nach RDL-Beginn kommt heraus, dass einer in Uniform auf einer Nazi-Demo den Reichstag gestürmt hat?! Den belasse ich doch nicht im Dienst weil er sich während der laufenden RDL noch nichts zu schulden kommen gelassen hat.
§ 76 SoldG: Der Entzug eines Dienstgrades hat doch klare Außenwirkung. Wen das als Automatismus gestaltet wäre, würde eine eventuell falsche Entscheidung auf relativ niedriger Ebene so eine Maßnahme nach sich ziehen. Jemand beendet eine RDL weil der Betroffene irgendwelchen Mist gebaut hat und jemand hierin die militärische Ordnung oder die Sicherheit der Truppe ernstlich gefährdet sieht, eventuell fehlerhaft. Wenn dann der Reservist hiergegen nicht das richtige Rechtsmittel zieht, ist er seinen Dienstgrad los?
@wolverine
Was Sie schreiben bzgl. §75 klingt soweit durchaus logisch, allerdings habe ich in meinen über 40 Lebensjahren ja nun schon mitbekommen, dass eigene oder subjektive Logik nicht zwingend dem entsprechen muß, was der Gesetzgeber mit Gesetzestext XY tatsächlich meint.
Diesbzgl, also bzgl. §75 und das dieser klar auch (sogenanntes) Verhalten außerhalb von einer Wehrdienstzeit erfassen soll, hätte bzw. habe ich gleichwohl noch immer Schwierigkeit dem 1zu1 so zu folgen. Einerseits wäre für mich dann fraglich wozu es dann noch die WDO auch für Reservisten gibt bzw. so gibt und diese all das umfaßt, wie es diese meinem Verständnis nach gibt bzw. was sie alles umfaßt, und zwar augenscheinlich auch für Reservisten.
Denn deren Anwendung, jedenfalls bzgl. Überleitung an ein TDG, wo mithin auch eine gerichtliche Disziplinarmaßnahme von ggf. ja auch Dienstgradherabsetzung oder -entzug Strafmaß sein kann, wäre somit ja völlig verzichtbar bei bzw. betreffend von Reservisten gegen welche sich WÄHREND einer RDL vorgegangen sieht. Entzöge man dadurch ALL solchen Reservisten nicht gewisser Weise ihren "Rechtsschutz" (oder ggf. andere juristische Fachvokabel) oder einen für sie bzw. dazu zuständigen RICHTER ? So kann dann ja im Grunde schon ein 21jähriger Leutnant das selbe bewirken wie Richter am TDG, in Verbindung mit einen ggf. "nur" Major oder u.U. gar "nur" Hauptmann, welche durchaus in Vertretung von einem Oberstleutnant nächsthöherer Disziplinarvorgesetzter sein können.
Wie erwähnt, "nur vergessen" scheint man die Anschrift mit meinem Dienstgrad nicht zu haben, denn einerseits war dies in Schriftverkehr mit Bundeswehr, auch abseits von RDL, bislang stets die Regel, jedenfalls bei mir bzw. meiner Erinnerung und meinen gesammelten alten Schreiben mit Bundeswehrstellen nach, anderseits antwortete mir der Kommandeur auf meine direkte Nachfrage dazu ja, nämlich das ich meinen Dienstgrad nicht mehr hätte. Klar kann/werde ich bei BAPersBw nachfragen, danke für den Rat @LwPersFw ,aber ich gab hier nur wieder was bzw. das was mir wie dazu sich mitgeteilt sah. Und da ich stark davon ausgehe das der Kommandeur sich die Frage durch seinen Rechtsberater/WDA hat beantworten lassen, mutmaße ich, dass das nicht seine rein persönliche Bewertung war die er mit Antwort auf meine direkte Nachfrage mithin ausdrückte.
PS: Etwaige Verweise auf Literatur wo sich Kommentar oder Kommentare bzgl. §75 Abs1. Nr 5 fänden hätte niemand zufällig ?