Also das was ich bis jetzt verstanden habe:
Lediger Soldat Ü25 wird im November 2020 eröffnet, dass er eine Kommandierung zur Ausbildung erhält. Vorher war keine private Wohnung anerkannt, liest sich zumindest für mich so. Nach Eröffnung der Kommandierung beantragt er erst die Anerkennung der Privatwohnung über PersFw beim BAPersBw.
Logische Rechtsfolge: Anerkennung der Privatwohnung nach Eröffnung der Kommandierung löst keinen TG-Anspruch aus.
Ist zwar finanziell echt nicht zu verachten bei 95 km einfacher Fahrtstrecke, aber es gibt ja noch die Einkommensteuererklärung.
Gegen die vermeintlich zu späte Anerkennung lässt er durch den DBwV Beschwerde gegen die Entscheidung erheben. Entscheidung offen ...
Habe ich jetzt was flasch verstanden? Eine Wohnung bei Ü 25 und ledig muss doch schon bei DE bzw. spätestens beim Einzug ans BAPersBw adD gemeldet werden!? Sonst geht das BAPersBw davon aus, ledig und es besteht kein eigener Hausstand.