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Weiterführung von Dienstgradbezeichnungen der ehemaligen NVA Soldaten
Lasse:
hallo Leute,
Für die Weiterführung von Dienstgradbezeichnungen der ehemaligen NVA Soldaten gibt es keine Rechtsgrundlage? Den ehemaligen Dienstgrad mit dem Zusatz „außer Dienst“ zu führen wird lediglich geduldet.
Also ist das doch okay wenn KlausP seinen Lebenslauf korrekt darstellt.
Man kann ja kein Recht missachten, welches nicht vorhanden ist.
gruss
Lasse
F_K:
Ich rate an, den Einigungsvertrag zu lesen.
Lasse:
Es geht um die Herstellung der Einheit Deutschlands.
Es kann ja nicht sein, dass einerseits wie nachfolgend sich auf NVA Ausbildungen berufen wird und Bildungsabschlüsse anerkannt werden, aber anderseits es nicht erlaubt wird den Zusatz Fähnrich NVA a.D. zu verwenden.
Steht dann bei NVA Ausbildungen sinngemass anerkannte Bildungsabschlüsse erworben in einer fremden Armee?
Im privaten Bereich ist das Privatsache. Die Erteilung einer Erlaubnis ist daher nicht notwendig.
Eine Strafbarkeit nach § 132a entfällt somit.
Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands (Einigungsvertrag) Art 37 Bildung
Feststellung der Gleichwertigkeit von Bildungsabschlüssen (militärische Fachschulabschlüsse)
im Sinne des Art. 37 Abs. 1 des Einigungsvertrages (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15.04.1994 i.d.F. vom 09.03.2001)
gruss
Lasse
Patrick84:
Im privaten Bereich ist das Privatsache. Die Erteilung einer Erlaubnis ist daher nicht notwendig.
Eine Strafbarkeit nach § 132a entfällt somit.
<---- Was glaubst du was das hier ist ???
F_K:
Bitte die relevanten Artikel lesen - NVA ist nicht Bildung.
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