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Weiterführung von Dienstgradbezeichnungen der ehemaligen NVA Soldaten

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KlausP:
@Lasse: Danke, aber aus langer Erfahrung: Es bringt nichts, mit dem „Herrn“ diskutieren zu wollen.

F_K:
@ KlausP:

Hier wird Recht erläutert, nicht diskutiert.

Kurz: Es ist ein RECHT, einen Dienstgrad nach Ausscheiden aus dem aktiven Dienst führen zu dürfen.

Hausaufgabe:
- wo ist dies für (ehemalige) Soldaten der Bundeswehr geregelt? (.... Spoiler - Soldatengesetz)
- wo ist dies für (ehemalige) Soldaten der NVA geregelt? ( ... Spoiler: Im Einigungsvertrag).

Lesen - verstehen.

BulleMölders:
Sollten diese Oberlehrerhaften Beiträge weiter gehen, ist hier dicht.

Und nein, ich Diskutiere mit niemanden darüber ob die Beiträge eines gewissen Herrn Oberlehrerhaft sind oder nicht.

KlausP:

--- Zitat ---… Was glaubst du was das hier ist …
--- Ende Zitat ---

Ein privates Internetforum - nur mal so, als kleine Erinnerung.

F_K:
Durfte sich jeder in der (ehemaligen) DDR "General (NVA) a. D." nennen?
...oder war (damals) gesetzlich geregelt, wer welchen Dienstgrad führen durfte, ggf. auch nach dem Ausscheiden?

Die damalige gesetzliche Grundlage kennen die Betroffenen sicherlich, ich kenne diese nicht - jedenfalls sind diese Rechte mit dem Einigungsvertrag entfallen.

Alle Rechte und Pflichten der ehemaligen NVA Soldaten sind hinfällig / Geschichte.

Dies mag für Betroffene gewisse Härten bedeuten, ist aber (gesamt-) deutsches Recht.

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