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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Cannabis - Auswirkungen auf die Bundeswehr ab 01.04.2024 ?  (Gelesen 21902 mal)

anon

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Dadurch, dass Cannabis ab morgen kein Betäubungsmittel mehr ist wird man bei eher dubiosen (aber legalen, in der EU zugelassenen) Online-Ärzten ohne Probleme als Selbstzahler ein Rezept für Cannabis auch bei nur eher geringen oder nur vorgeblichen Gesundheitsstörungen bekommen.

Hier öffnet sich eine sehr große Hintertür, dass auch Soldaten "medizinisch notwendig" Cannabis konsumieren können und werden.

Ich bezweifle, dass spätestens hier die Bundeswehr viel dagegen machen kann. Ist ja vom Arzt verschrieben und dient als Arznei der Gesunderhaltung. Da diese Ärzte ja Behandlungsfreiheit haben und die Latte zum Verschreiben nicht hoch liegt, ist auch das Gegenteil durch den Dienstherrn nicht möglich nachzuweisen.
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LwPersFw

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Dadurch, dass Cannabis ab morgen kein Betäubungsmittel mehr ist wird man bei eher dubiosen (aber legalen, in der EU zugelassenen) Online-Ärzten ohne Probleme als Selbstzahler ein Rezept für Cannabis auch bei nur eher geringen oder nur vorgeblichen Gesundheitsstörungen bekommen.

Hier öffnet sich eine sehr große Hintertür, dass auch Soldaten "medizinisch notwendig" Cannabis konsumieren können und werden.

Ich bezweifle, dass spätestens hier die Bundeswehr viel dagegen machen kann. Ist ja vom Arzt verschrieben und dient als Arznei der Gesunderhaltung. Da diese Ärzte ja Behandlungsfreiheit haben und die Latte zum Verschreiben nicht hoch liegt, ist auch das Gegenteil durch den Dienstherrn nicht möglich nachzuweisen.

"§ 3 BwHFV  Verzicht auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung

(1) ( ... )

(2) Nimmt eine Soldatin oder ein Soldat eine andere Heilbehandlung als die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung in Anspruch, so hat sie oder er auf Verlangen der Truppenärztin oder des Truppenarztes oder der Truppenzahnärztin oder des Truppenzahnarztes Bescheinigungen oder Befundberichte der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes oder der behandelnden Zahnärztin oder des behandelnden Zahnarztes vorzulegen; die hierdurch entstehenden Kosten werden übernommen."

Ich bezweifle das ein "dubioser Online-Arzt" einen sachgerechten Befundbericht erstellt, der die medizinische Notwendigkeit der Cannabis-Einnahme ,auf Grund des Krankheitsbildes X, belegt.

Und wenn doch ... kann der Betroffene Soldat die möglichen Folgen abschätzen ?

Z.B. Verbot bestimmter dienstlicher Verrichtungen auf Grund aktuellem Drogenkonsum... , etc.



Ich warne nochmals jeden Soldaten eindringlich vor dem krampfhaften Suchen von Möglichkeiten Cannabis zu konsumieren.

Solange die Bw ihre aktuellen Vorschriften nicht angepasst hat, ist dies ein Spiel mit dem Feuer!

Denn für alle Soldaten gilt:

"Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz - SG)
§ 6 Staatsbürgerliche Rechte des Soldaten

Der Soldat hat die gleichen staatsbürgerlichen Rechte wie jeder andere Staatsbürger.
Seine Rechte werden im Rahmen der Erfordernisse des militärischen Dienstes durch seine gesetzlich begründeten Pflichten beschränkt."


Und genau in diesem Punkt muss abgewartet werden, wie die Bundeswehr den Umgang von Soldaten ( und Bewerbern ) mit Cannabis rechtlich ausgestaltet.

Wer meint dies ab morgen ignorieren zu können ... und nicht warten kann ... muss mit möglichen Folgen leben...



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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

KlausP

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Ich hab gerade in meine persönliche Glaskugel geschaut. In spätestens ein paar Monaten werden die Ersten hier ihr Leid klagen, dass sie disziplinarisch belangt wurden, weil sie nachgewiesenermaßen von dem Zeug genascht haben, in der irrigen Annahmen, sie dürften das jetzt ja ganz legal.
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Dandelion

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Hier öffnet sich eine sehr große Hintertür, dass auch Soldaten "medizinisch notwendig" Cannabis konsumieren können und werden.

Grundsätzlich gilt, im Konsens mit der Konsiliargruppe Psychiatrie, dass ein Soldat, der aus medizinischen Gründen Cannabis konsumieren "muss", vom militärischen Dienst zu befreien ist. Wenn er dauerhaft vom medizinischen Dienst aufgrund einer Erfordernis zur Behandlung einer Krankheit etc. befreit ist und eine Wiedereingliederung unmöglich ist, was folgt daraus? §55.2 oder $43.4. Dienstunfähigkeit!
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Interessierter Leser

  • Gast

"Beschränkungen des Konsums von Cannabis für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr aufgrund des Soldatengesetzes
– auch außerhalb des Dienstes und außerhalb militärischer Bereiche – bleiben unberührt."

Für mich stellt dies bisher die einzige relevante Einschränkung dar und bezieht sich laut diesem Thread auf §17 (2) Satz 3 SG.

"Außer Dienst hat sich der Soldat außerhalb der dienstlichen Unterkünfte und Anlagen so zu verhalten, dass er das Ansehen der Bundeswehr oder die Achtung und das Vertrauen, die seine dienstliche Stellung erfordert, nicht ernsthaft beeinträchtigt."

Für mich stellt sich hierbei die Frage, inwiefern eine potentielle Ansehensschädigung seit dem 01.04. überhaupt vorliegen kann bzw. eine "ernsthafte Beeinträchtigung".

Inwiefern schädige ich beim privaten, legalen Konsum eines Marihuana Kekses außerhalb militärischer Liegenschaften in Zivil das Ansehen der Bundeswehr?
Die oft genutzten Vergleiche mit dem Alkoholkonsum halte ich für recht treffend.

Schönen Abend!
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SolSim

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Versuchen Sie es doch 🤷‍♂️

Ihr Disziplinarvorgesetzter wird Ihnen die Konsequenzen gern schriftlich mitteilen.
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HubschrauBär

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Ich denke hier ist eher §6  SG relevant, der grundsätzlich die Möglichkeit zur Beschränkung der Rechte eines Soldaten eröffnet.
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Interessierter Leser

  • Gast

@SolSim,

Wie würde dieser Disziplinarvorgesetzte es denn begründen?
Würde dies über eine persönliche Aversion und Sarkasmus hinausgehen oder wäre dies wie bei Ihnen?

@HubschauBär,

Die "gesetzlich begründeten Pflichten" wären bei dem privaten Beispiel vermutlich nicht beeinträchtigt, oder?
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LwPersFw

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@SolSim,

Wie würde dieser Disziplinarvorgesetzte es denn begründen?
Würde dies über eine persönliche Aversion und Sarkasmus hinausgehen oder wäre dies wie bei Ihnen?

@HubschauBär,

Die "gesetzlich begründeten Pflichten" wären bei dem privaten Beispiel vermutlich nicht beeinträchtigt, oder?

Der Gesetzgeber hat unmissverständlich für die aktuell aktiven Soldaten formuliert:

Zitat
"Beschränkungen des Konsums von Cannabis für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr aufgrund des Soldatengesetzes
– auch außerhalb des Dienstes und außerhalb militärischer Bereiche – bleiben unberührt."

Damit bleibt das Verbot der A1-2630/0-9802 zunächst bestehen, sonst hätte die Formulierung des Gesetzgebers "... bleiben unberührt  ..." keinen Sinn.
Es kann nur unberührt bleiben... was bereits existiert...

Dies hat nichts damit zu tun, dass Formulierungen in Vorschriften und die Belehrung zum Thema anzupassen sind.

Denn noch sieht es der Dienstherr so:

"Bereits der erstmalige und geringfügige Konsum „weicher“ Drogen wie Haschisch oder Marihuana kann nicht vorhersehbare Wirkungen haben. Selbst nach einem symptomfreien Intervall von mehreren Tagen kann es zu einem Wiederaufflammen des Rausches kommen. In diesem Zustand sind unkontrollierte Reaktionen nicht auszuschließen. Auch aufputschende und scheinbar leistungsfördernde Drogen, wie z. B. Ecstasy, bergen ein erhebliches Gefährdungspotenzial für die Gesundheit und können zu gravierenden Persönlichkeitsveränderungen führen""

D.h. es geht nicht nur um das Ansehen, sondern auch um die in § 6  SG genannten Erfordernisse des militärischen Dienstes. Wie z.B. dem Zugang und Umgang mit Kriegswaffen.

Und auch wenn gern das Beispiel der kanadischen Armee angeführt wird... bedeutet dies nicht, dass die Bundeswehr  ebenso verfahren muss.

Wie genannt, hat der Gesetzgeber ausdrücklich die Möglichkeit gegeben das für Soldaten auch weiterhin Beschränkungen auch außerhalb des Dienstes bestehen bleiben.

Sollte der Dienstherr daran Änderungen vornehmen wollen, werden wir es sicherlich bald erfahren...

Wo ist für aktive Soldaten das Problem darauf zu warten ?  ::)

Und wer aktuell nicht Soldat ist ... Sie haben ab heute ja die Möglichkeit zu kiffen... Also alles gut 👍  ;)



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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Interessierter Leser

  • Gast

Danke für die umfangreiche Zusammenfassung!
Es ist kein Problem zu warten.
Für mich ist lediglich die Argumentation nicht nachvollziehbar.
Eine Ansehensschädigung ist nun nicht gegeben.
Die Erfordernisse des militärischen Dienstes sollten nur unter Einfluss beeinträchtigt werden können - ähnlich wie bei Alkohol.
Das Aufflammen eines Marihuana Rausches nach mehrern Tagen ist mir neu, aber natürlich eine interessante Begründung :)
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Pericranium

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Dadurch, dass Cannabis ab morgen kein Betäubungsmittel mehr ist wird man bei eher dubiosen (aber legalen, in der EU zugelassenen) Online-Ärzten ohne Probleme als Selbstzahler ein Rezept für Cannabis auch bei nur eher geringen oder nur vorgeblichen Gesundheitsstörungen bekommen.

Hier öffnet sich eine sehr große Hintertür, dass auch Soldaten "medizinisch notwendig" Cannabis konsumieren können und werden.

Ich bezweifle, dass spätestens hier die Bundeswehr viel dagegen machen kann. Ist ja vom Arzt verschrieben und dient als Arznei der Gesunderhaltung. Da diese Ärzte ja Behandlungsfreiheit haben und die Latte zum Verschreiben nicht hoch liegt, ist auch das Gegenteil durch den Dienstherrn nicht möglich nachzuweisen.

"§ 3 BwHFV  Verzicht auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung

(1) ( ... )

(2) Nimmt eine Soldatin oder ein Soldat eine andere Heilbehandlung als die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung in Anspruch, so hat sie oder er auf Verlangen der Truppenärztin oder des Truppenarztes oder der Truppenzahnärztin oder des Truppenzahnarztes Bescheinigungen oder Befundberichte der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes oder der behandelnden Zahnärztin oder des behandelnden Zahnarztes vorzulegen; die hierdurch entstehenden Kosten werden übernommen."

Ich bezweifle das ein "dubioser Online-Arzt" einen sachgerechten Befundbericht erstellt, der die medizinische Notwendigkeit der Cannabis-Einnahme ,auf Grund des Krankheitsbildes X, belegt.

Und wenn doch ... kann der Betroffene Soldat die möglichen Folgen abschätzen ?

Z.B. Verbot bestimmter dienstlicher Verrichtungen auf Grund aktuellem Drogenkonsum... , etc.



Ich warne nochmals jeden Soldaten eindringlich vor dem krampfhaften Suchen von Möglichkeiten Cannabis zu konsumieren.

Solange die Bw ihre aktuellen Vorschriften nicht angepasst hat, ist dies ein Spiel mit dem Feuer!

Denn für alle Soldaten gilt:

"Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz - SG)
§ 6 Staatsbürgerliche Rechte des Soldaten

Der Soldat hat die gleichen staatsbürgerlichen Rechte wie jeder andere Staatsbürger.
Seine Rechte werden im Rahmen der Erfordernisse des militärischen Dienstes durch seine gesetzlich begründeten Pflichten beschränkt."


Und genau in diesem Punkt muss abgewartet werden, wie die Bundeswehr den Umgang von Soldaten ( und Bewerbern ) mit Cannabis rechtlich ausgestaltet.

Wer meint dies ab morgen ignorieren zu können ... und nicht warten kann ... muss mit möglichen Folgen leben...

Das ist ja schön und gut, aber als Truppenarzt bekomme ich im Zweifel ja gar nicht mit, wenn jemand zivil zu so einem Arzt geht und sich das Zeug auf eigene Kosten verschreiben lässt. So kann ich es ja dann auch gar nicht verlangen, dass mir der PatientIn die Unterlagen vorlegt. Und wenn der/die PatientIn nix sagt, dann bin ich auch machtlos.
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Lon

  • Gast

@SolSim,

Wie würde dieser Disziplinarvorgesetzte es denn begründen?
Würde dies über eine persönliche Aversion und Sarkasmus hinausgehen oder wäre dies wie bei Ihnen?

@HubschauBär,

Die "gesetzlich begründeten Pflichten" wären bei dem privaten Beispiel vermutlich nicht beeinträchtigt, oder?

Der Gesetzgeber hat unmissverständlich für die aktuell aktiven Soldaten formuliert:

Zitat
"Beschränkungen des Konsums von Cannabis für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr aufgrund des Soldatengesetzes
– auch außerhalb des Dienstes und außerhalb militärischer Bereiche – bleiben unberührt."

Damit bleibt das Verbot der A1-2630/0-9802 zunächst bestehen, sonst hätte die Formulierung des Gesetzgebers "... bleiben unberührt  ..." keinen Sinn.
Es kann nur unberührt bleiben... was bereits existiert...

Dies hat nichts damit zu tun, dass Formulierungen in Vorschriften und die Belehrung zum Thema anzupassen sind.

Denn noch sieht es der Dienstherr so:

"Bereits der erstmalige und geringfügige Konsum „weicher“ Drogen wie Haschisch oder Marihuana kann nicht vorhersehbare Wirkungen haben. Selbst nach einem symptomfreien Intervall von mehreren Tagen kann es zu einem Wiederaufflammen des Rausches kommen. In diesem Zustand sind unkontrollierte Reaktionen nicht auszuschließen. Auch aufputschende und scheinbar leistungsfördernde Drogen, wie z. B. Ecstasy, bergen ein erhebliches Gefährdungspotenzial für die Gesundheit und können zu gravierenden Persönlichkeitsveränderungen führen""

D.h. es geht nicht nur um das Ansehen, sondern auch um die in § 6  SG genannten Erfordernisse des militärischen Dienstes. Wie z.B. dem Zugang und Umgang mit Kriegswaffen.

Und auch wenn gern das Beispiel der kanadischen Armee angeführt wird... bedeutet dies nicht, dass die Bundeswehr  ebenso verfahren muss.

Wie genannt, hat der Gesetzgeber ausdrücklich die Möglichkeit gegeben das für Soldaten auch weiterhin Beschränkungen auch außerhalb des Dienstes bestehen bleiben.

Sollte der Dienstherr daran Änderungen vornehmen wollen, werden wir es sicherlich bald erfahren...

Wo ist für aktive Soldaten das Problem darauf zu warten ?  ::)

Und wer aktuell nicht Soldat ist ... Sie haben ab heute ja die Möglichkeit zu kiffen... Also alles gut 👍  ;)
An sich wäre ihre Annahme hier Korrekt, aber der unterschriebene Gesetzestext enthält diesen Abschnitt nicht mehr. Aufgrunddessen wird auch an meiner Dienststelle darüber diskutiert durch welche Gesetzesgrundlage der Besitz und Konsum derzeit verboten sein sollte. Die Belehrung welche jeder hier unterschrieben hat nennt wohl Cannabis direkt, aber nur um zu präzisieren dass es sich dabei um ein Btm handelt (was es seit gestern nicht mehr ist da es mit allen Wirkstoffen aus der Btm Anlage entfernt wurde) demnach konnten wir derzeit keine Vorschrift finden welche den Konsum noch verbieten würde. Wenn Ihnen eine Bekannt ist wäre ich sehr dankbar wenn Sie diese nennen könnten, damit ich die Diskussion an meiner Dienststelle beenden kann.
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JH

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@SolSim,

Wie würde dieser Disziplinarvorgesetzte es denn begründen?
Würde dies über eine persönliche Aversion und Sarkasmus hinausgehen oder wäre dies wie bei Ihnen?

@HubschauBär,

Die "gesetzlich begründeten Pflichten" wären bei dem privaten Beispiel vermutlich nicht beeinträchtigt, oder?

Der Gesetzgeber hat unmissverständlich für die aktuell aktiven Soldaten formuliert:

Zitat
"Beschränkungen des Konsums von Cannabis für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr aufgrund des Soldatengesetzes
– auch außerhalb des Dienstes und außerhalb militärischer Bereiche – bleiben unberührt."

Damit bleibt das Verbot der A1-2630/0-9802 zunächst bestehen, sonst hätte die Formulierung des Gesetzgebers "... bleiben unberührt  ..." keinen Sinn.
Es kann nur unberührt bleiben... was bereits existiert...

Dies hat nichts damit zu tun, dass Formulierungen in Vorschriften und die Belehrung zum Thema anzupassen sind.

Denn noch sieht es der Dienstherr so:

"Bereits der erstmalige und geringfügige Konsum „weicher“ Drogen wie Haschisch oder Marihuana kann nicht vorhersehbare Wirkungen haben. Selbst nach einem symptomfreien Intervall von mehreren Tagen kann es zu einem Wiederaufflammen des Rausches kommen. In diesem Zustand sind unkontrollierte Reaktionen nicht auszuschließen. Auch aufputschende und scheinbar leistungsfördernde Drogen, wie z. B. Ecstasy, bergen ein erhebliches Gefährdungspotenzial für die Gesundheit und können zu gravierenden Persönlichkeitsveränderungen führen""

D.h. es geht nicht nur um das Ansehen, sondern auch um die in § 6  SG genannten Erfordernisse des militärischen Dienstes. Wie z.B. dem Zugang und Umgang mit Kriegswaffen.

Und auch wenn gern das Beispiel der kanadischen Armee angeführt wird... bedeutet dies nicht, dass die Bundeswehr  ebenso verfahren muss.

Wie genannt, hat der Gesetzgeber ausdrücklich die Möglichkeit gegeben das für Soldaten auch weiterhin Beschränkungen auch außerhalb des Dienstes bestehen bleiben.

Sollte der Dienstherr daran Änderungen vornehmen wollen, werden wir es sicherlich bald erfahren...

Wo ist für aktive Soldaten das Problem darauf zu warten ?  ::)

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Aber für alle Bewerber, in der Vergangenheit und Zukunft ist das Problem, dass sie damit sofort 12 Monate Dienstunfähig sind.
Wie soll das in der Zukunft funktionieren?
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Ralf

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Zitat
Aber für alle Bewerber, in der Vergangenheit und Zukunft ist das Problem, dass sie damit sofort 12 Monate Dienstunfähig sind.
Wie soll das in der Zukunft funktionieren?
Z.B. so wie bisher: nicht machen.
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Helft mit, dass es so bleibt.

Cyberghost

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D.h. es geht nicht nur um das Ansehen, sondern auch um die in § 6  SG genannten Erfordernisse des militärischen Dienstes. Wie z.B. dem Zugang und Umgang mit Kriegswaffen.

Dann muss Alkohol auch vorab generell verboten werden, mit täglichem Alkotest - nicht rezeptpflichtige Medikamente - Schmerzmittel auch - täglicher Check.

Cannabis ist kein BTM mehr - Ergo nicht haltbar das Verbot bei Bundeswehr.
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