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Autor Thema: Cannabis - Auswirkungen auf die Bundeswehr ab 01.04.2024 ?  (Gelesen 21079 mal)

KlausP

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Dann muss eben jeder Betroffene dagegen vor den Verwaltungsgerichten klagen und eben auch mit dem Ergenbis leben. Hier rumheulem bring rein gar nichts.
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

anon

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Mich erschreckt aber schon, dass die Bundeswehr hier kein offizielles Statement "Tagesbefehl" o.ä. raus bringt und damit alle im Dunkeln tappen lässt. Die Diskussion zeigt ja durchaus, dass man sich hier nicht einig ist. Zur Fürsorge gehört aus meiner Sicht auch, dass Richtiges / Falsches Handeln eindeutig ist und aufgeklärt wird. Die Leute auflaufen lassen ist ja auch nicht im Sinne der Bundeswehr.

Es sollte recht unstrittig sein, dass mit dem 01.04.2024 alle Einheiten ihre arbeitsschutzrechtliche Gefährdungsbeurteilung - mindestens für das Zivilpersonal - im Bezug auf Cannabis aktualisieren bzw. abändern müssen. Allein aus diesem Aspekt ist eine klare Rechtslage relevant, ob man da für Soldaten was besonderes bei Gefährdungen und Maßnahmen reinschreibt. Betrifft alle und sofort - Hilfestellungen? Keine.

Eine klare Rechtslage und nicht "abwarten" wollen ist daher kein rumheulen sondern dringend erforderlich.
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F_K

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"Auf der Arbeit" sind Drogen (Alkohol, Canabis, BTM, bedtimmte Medikamente) grundsätzlich verboten - dies wird sich nicht ändern - Zivilisten und Soldaten müssen Arbeitsschutz umsetzen.
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SolSim

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Das Gesetz ist gerade einmal ein Tag in Kraft und erst vor ner Woche beschlossen.

Da benötigen die entsprechenden Stellen in der Bundeswehr halt Zeit, um die aktuelle Lage zu prüfen und Regelungen bei Bedarf anzupassen.
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Lon

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Auch wenn das Gesetz erst seit einem Tag in Kraft ist, kann es doch nicht sein dass hierzu keine Informationen bekannt gemacht werden. Derzeit konnte keiner an meiner Dienststelle eine Vorschrift finden welche den Besitz und Konsum außerhalb von Militärischen Liegenschaften noch verbieten würden. Demnach ist es schwer dem unterstelten Bereich zu erklären das es noch verboten ist abseits von der Begründung: ist so weil es so ist!
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F_K

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Die Musterungdvorschrift ist (noch) unverändert - die Belehrungen sind schriftlich erfolgt, da ist Canabis EXPLIZIT genannt.

LwPersFw hat die Vorschriftenlage deutlich dargestellt - jeder Soldat, der jetzt Canabis konsumiert, riskiert seinen "Job".

Play silly games - win stupid prizes ...
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tdn

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Vielleicht sollten die ganzen Süchtigen sich erstmal beruhigen und in Geduld üben...
Muß man wirklich gleich in der ersten woche den Panzer selber einnebeln?
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Lon

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Die Musterungdvorschrift ist (noch) unverändert - die Belehrungen sind schriftlich erfolgt, da ist Canabis EXPLIZIT genannt.

LwPersFw hat die Vorschriftenlage deutlich dargestellt - jeder Soldat, der jetzt Canabis konsumiert, riskiert seinen "Job".

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Problem bei expliziten Erwähnung ist das es sich hierbei nur um eine präzisierung handelt welche Cannabis als Beispiel für Btm darstellt. Aufgrund dessen habe ich nach Vorschriften gefragt welche sich eben nicht auf das Btmg beziehen
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kylaehullut

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Uns wurde vor den Feiertagen beim Abschlussantreten der Konsum innerhalb und außerhalb der Kaserne verboten und wir wurden dazu belehrt.
Quelle: Stellv. Kompaniechef meiner Einheit im GebJgBtl 233 .
Eigentlich klar, Drogen waren und sind verboten. Mich juckt es nicht, hab es vorher nicht konsumiert und konsumiere es jetzt auch nicht.
Denke es wird halt schwer werden, den Konsum - zumindest in der Freizeit- gänzlich zu verbieten aber ich bin auch kein Jurist.
Wie erwähnt betrifft mich das persönlich nicht.
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Interessierter Leser

  • Gast

Amüsant ist es schon hier zwischen den Zeilen die eigene persönliche Ablehnung so hervorgehoben zu sehen.
"Konsequenzen vom Disziplinarvorgesetzten kommen... Panzer einnebeln.. die ganzen Süchtigen sich erstmal beruhigen ... Play silly games - win stupid prizes ..."

:)

Es geht lediglich um die Umsetzung des Wunsches der Mehrheitsgesellschaft durch unsere gewählten Vertreter und die fehlende Adaption im Geschäftsbereich.
Für manche anscheinend ein längere Weg der Akzeptanz.
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Ralf

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Amüsant ist eher, wie viele nicht registrierte User auf einmal vehement eine Klarstellung für den Konsum ohne Folgen auch für Sdt ab sofort und jetzt sofort fordern.
Bei der Umsetzung von Pflichten habe ich diese Vehemenz nicht so gesehen.
Vielleicht kann man ja seine Sucht noch ein wenig zügeln, denn immerhin ist sie ja auch bisher noch nie umgesetzt worden. Ich gehe ja davon aus, dass auch diejenigen Stimmen, die hier nun so viel tamm-tamm machen, vorher auch noch nicht zu der bisher eingestuften Droge gegriffen haben.
Da sollte das Warten auf eine mögliche anderslautende Umsetzung im eigenen Ressort doch auch nicht ganz so schwer fallen.
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Helft mit, dass es so bleibt.

anon

  • Gast

Fairerweise für die Prohibitionisten hier gab es mal ein Urteil:

Ein Soldat hat 1CP-LSD (Ein LSD Analogika, das zu dem Tatzeitpunkt weder unter das BtMG noch das NPSG gefallen ist und daher legal war) konsumiert und wurde fristlos entlassen. Wurde vom Verwaltungsgericht bestätigt. Ein stumpfes "Ist der Stoff im BtMG aufgelistet oder nicht?" ist daher sicher nicht die vollständige Prüfung, ob ein Soldat einen Stoff konsumieren darf. Sicher ist das aufgrund der eindeutigen vom Gesetzgeber gewollten Legalisierung von Cannabis nicht 100% anwendbar.
Hier: https://ra.de/urteil/vg-munchen/urteil-m-21-k-152902-2017-10-16

Die Amis sind uns da übrigens eins weiter, die haben ne Datenbank wo so ziemlich alle erdenklichen Stoffe, Nahrungsergänzungsmittel etc. hinterlegt sind und die Aussage, ob diese zum Konsum in den Streitkräften zugelassen sind oder nicht:
https://www.opss.org/dod-prohibited-dietary-supplement-ingredients

Denn wir reden hier nur von Cannabis, aber es ist irre das mir glaube ich niemand die tatsächliche scharfe Grenze zwischen Legal und Illegal nennen kann. Kamillentee und Kaffee sind beides psychoaktive Substanzen. Aber eindeutig legal. Stoffe im Betäubungsmittelgesetz eindeutig illegal. Doch was ist mit allem dazwischen? Ich nenne nur mal Stoffe wie Karatom oder Betelnüsse. Oder jetzt halt Cannabis. Da gibts kein Urteil, keine Vorschrift und nur Fragezeichen.
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LwPersFw

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Da sollte das Warten auf eine mögliche anderslautende Umsetzung im eigenen Ressort doch auch nicht ganz so schwer fallen.


Und bis es soweit ist ... schließe ich dieses Thema.

Dann kann weiter diskutiert werden.

Und wie bereits gesagt... Wer als aktiver Soldat meint dies ignorieren zu müssen... soll halt kiffen...

Muss dann aber auch mit den ggf. eintretenden Folgen Leben...


« Letzte Änderung: 03. April 2024, 05:47:22 von LwPersFw »
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LwPersFw

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Da ja Vorgaben der Führung - zu Recht - eingefordert werden...

Hier erste Informationen:

InspH , Marschkompasszahl Heer , 04/2024

"Zum 1. April 2024 tritt das Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis in Kraft.

Vorerst bleiben die Vorgaben der A1-2630/0-9802 „Leben in der mil. Gemeinschaft“ Nr. 406 in Kraft, die Cannabisprodukte Haschisch und Marihuana ausdrücklich dem Konsumverbot für Soldatinnen und Soldaten der Bw unterwerfen.

Auch der außerdienstliche Konsum von Cannabis eröffnet den Verdacht eines Dienstvergehens."




Also abwarten wie sich dies entwickelt...

Was sollten Vorgesetzte somit jedem Soldaten raten : Finger weg bis eindeutige Rechts-Klarheit durch das BMVg geschafft wird.



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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen
 

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