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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Cannabis - Auswirkungen auf die Bundeswehr ab 01.04.2024 ?  (Gelesen 19188 mal)

Anonymaus

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Wieso hängen lassen? Die Lage ist für alle Soldaten glasklar: der Konsum von Canabis im außer Dienst ist Tabu.
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InstUffzSEAKlima

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Derzeit ist die Situation für (angehende) Soldaten auch klar: Konsum bisher illegal und strafverfolgt. Künftig wird es aber durchaus ein Problem, wenn Soldaten bis vor Dienstantritt im nun legal zulässigen Umfang hin und wieder konsumieren und bei den Untersuchungen am Anfang dann der Nachweis entsprechender Substanzen bzw. deren Abbauprodukten erfolgt. Rechtlich hat sich der Soldat ja im zulässigen Rahmen verhalten, allerdings dürfte den wenigsten klar sein, dass auch lange nach dem letzten Konsum noch Nachweise möglich sind und bei der Bw hier von der Rechtslage im zivilen Bereich abweicht.

Der erwähnte "soziokulturelle" Aspekt mag eine Rolle spielen und auch dass mglw. der Alkoholkonsum in den letzten Jahren rückläufig ist, ebenso das Tabakrauchen, aber dennoch hat man es sehenden Auges toleriert, wenn Soldaten mit deutlich erkennbarem Restalkohol Fahr-/Bedientätigkeiten vornahmen bzw. Waffenumgang hatten.

Daher sollte man nicht das eine tolerieren und das andere mit der bisher praktizierten Härte sanktionieren, obgleich sich hier eine Änderung der Rechtslage außerhalb der Bw eingestellt hat.
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LwPersFw

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Mir wäre nur wichtig das es einfache rechtliche Regeln gibt die jeder versteht.....


Bis das neue Gesetz in Kraft tritt ... gilt für jeden Soldaten uneingeschränkt:

A1-2630/0-9802, Belehrung die JEDER Soldat unterschreibt:

"1. Strafrechtliche Folgen

Soldatinnen und Soldaten machen sich nach dem Betäubungsmittelgesetz unter anderem strafbar,
wenn sie unbefugt Betäubungsmittel herstellen, erwerben, besitzen, veräußern oder abgeben.
Zu den Betäubungsmitteln gehören auch sogenannte „weiche“ Drogen, wie Haschisch und
Marihuana sowie aufputschende Drogen, zum Beispiel Ecstasy. Bei Zuwiderhandlung sind
Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen vorgesehen.

Fälle des Missbrauchs von Betäubungsmitteln sind von den jeweiligen Disziplinarvorgesetzten an die Staatsanwaltschaft abzugeben.

2. Disziplinare Folgen

Sowohl der unbefugte Besitz auch von nur geringfügigen Mengen als auch der erstmalige beziehungsweise der wiederholte Konsum
von Betäubungsmitteln (betrifft jede Art illegaler Drogen) innerhalb und außerhalb des Dienstes verstoßen gegen das Verbot der
A1-2630/0-9802, Nr. 406. Jedes für sich stellt bereits ein Dienstvergehen dar und zieht in der Regel ein
truppendienstliches beziehungsweise gerichtliches Disziplinarverfahren nach sich.


3. Dienstrechtliche Folgen

Der Missbrauch von Betäubungsmitteln kann während des Freiwilligen Wehrdienstes zur Entlassung führen. Während der Probezeit,
das heißt während der ersten sechs Monate, können Freiwilligen Wehrdienst Leistende (FWDL) zum 15. oder zum Letzten eines
Monats nach § 58h Abs. 2 des Soldatengesetzes (SG) entlassen werden. Für die Dauer des gesamten Freiwilligen Wehrdienstes
kann die Entlassung beziehungsweise ein Ausschluss von der Dienstleistung auch auf § 58h Abs. 1 i.V.m. §§ 75, 76 SG gestützt werden.

Bei Soldatinnen und Soldaten auf Zeit führt der Betäubungsmittelmissbrauch in den ersten vier Dienstjahren – auch ohne
vorhergehenden ausdrücklichen Hinweis – nach ständiger Rechtsprechung in der Regel zu einer fristlosen Entlassung nach § 55 Abs. 5 SG."




Wenn das Gesetz in Kraft ist ... wird es hier sicherlich Anpassungen geben ...

Bis dahin ... Was gibt es an diesen Regeln nicht zu verstehen ?

Und die Vorschrift verliert nicht in allen Ausführungen ihre Gültigkeit --- nur weil z.B. der Besitz legal wird.

Also abwarten ... und sich u.a. an das Verbot des Konsums halten.



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F_K

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LwPersFw ist natürlich zuzustimmen - Gesetze müssen in Kraft treten.

WENN diese in Kraft getreten sind, ändert sich in diesem Fall natürlich die Einstufung dieses einen Rauschgiftes, es ist dann kein Betäubungsmittel mehr - d. h. die Belehrung hat dann für dieses eine Rauschgift eine andere Bedeutung.
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SolSim

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Noch muss der Bundesrat ja noch zustimmen. Und dieser möchte ja schneidend in der letzten Märzwoche noch den Vermittlungsausschuss anrufen.

Ergo wird dieses Gesetz am 01.04.2024 noch nicht in Kraft gesetzt sein.
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Nikkesy

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Ergo wird dieses Gesetz am 01.04.2024 noch nicht in Kraft gesetzt sein.

Bist du dir sicher?  ;D
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F_K

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SolSim

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Ergo wird dieses Gesetz am 01.04.2024 noch nicht in Kraft gesetzt sein.

Bist du dir sicher?  ;D

Jetzt zu 60% sicher. Es sei denn, der Bundespräsident unterzeichnet es binnen einer Woche und es wird im Bundesanzeiger bis Ostermontag veröffentlicht.
Aber wer weiß 🤷‍♂️

Ist für die Bundeswehr aber völlig egal:
Soldaten muss bewusst sein, dass sich nichts ändert. Weder im dienstlichen, noch im privaten Bereich ist uns der Konsum von Canabis künftig erlaubt.
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bezos

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Danke Marcel85 für den Textverweis!

Ist jedoch derzeit das Soldatengesetz so gestrickt, dass selbst bei einer Legalisierung trotzdem ein Verbot für Soldaten herleitbar ist?


Siehe die Ausführungen des BVerwG

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,71024.msg719007.html#msg719007

In Verbindung mit

"Beschränkungen des Konsums von Cannabis für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr aufgrund des Soldatengesetzes - auch außerhalb des Dienstes und außerhalb militärischer Bereiche - bleiben unberührt."


Letztlich wird man abwarten müssen in welcher Form das Gesetz verabschiedet wird...

... und wie die Bw dann konkret verfährt.

Ggf. auch die zukünftige Rechtsprechung zum Thema.

Es wird lediglich die außerdienstliche Wohlverhaltenspflicht aufgeführt wird, wenn es um den Konsum außer Dienst geht, unter anderem mit mit der Begründung:
"da einem  solchen außerdienstlichen  Verhalten abstrakt die Eignung zur Minderung des Ansehens der Bundeswehr  innewohnt".

Nach meinem Rechtsverständnis kann gegen den §17(2) S. 3 ohnehin nur verstoßen, wer eine repräsentative Stellung hat (z.B. A16 aufwärts).

Dass man hier also überhaupt mal eine Pflichtverletzung verwirklicht gesehen hat, finde ich verwunderlich. Außer die Soldaten in den Fallbeispielen waren alle Stabsoffiziere...

Inwiefern eine solche Pflichtverletzung regelmäßig aber weiterhin vorliegen soll, wenn der Konsum zukünftig legal wird, kann ich mir überhaupt nicht vorstellen.


Ich frage mich also auch, wo das (Soldaten)gesetz oder andere Vorschriften den Cannabis-Konsum derzeit überhaupt verbieten.
Ich dachte, das sei relativ schnell herausgefunden, allerdings führte mich die Recherche im Grunde auch nur bis zu diesem Beitrag.

Hintergrund sind hitzige Debatten in der Einheit, ob sich durch das neue Gesetz nun was ändert oder nicht.
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Nikkesy

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Ergo wird dieses Gesetz am 01.04.2024 noch nicht in Kraft gesetzt sein.

Bist du dir sicher?  ;D

Jetzt zu 60% sicher. Es sei denn, der Bundespräsident unterzeichnet es binnen einer Woche und es wird im Bundesanzeiger bis Ostermontag veröffentlicht.
Aber wer weiß 🤷‍♂️

Ist für die Bundeswehr aber völlig egal:
Soldaten muss bewusst sein, dass sich nichts ändert. Weder im dienstlichen, noch im privaten Bereich ist uns der Konsum von Canabis künftig erlaubt.

Wann kam es denn zuletzt vor, dass der BuPrä ein Gesetz, welches demokratisch durch alle hohen Häuser abgesegnet wurde, abgelehnt hat? Was sind die Grundlage für die 40% Zweifel?
Zum letzten Satz: Gewagte Aussage, woher weißt du das? Was weißt du, was wir nicht wissen  :P
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Ralf

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Zitat
Ich frage mich also auch, wo das (Soldaten)gesetz oder andere Vorschriften den Cannabis-Konsum derzeit überhaupt verbieten.
Was hat man denn so alles unterschrieben?
Zitat
Hintergrund sind hitzige Debatten in der Einheit, ob sich durch das neue Gesetz nun was ändert oder nicht.
Interessant, worüber man wohl so in den Einheiten "hitzig" debattiert. Scheint ja da Handlungsbedarf zu geben.
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FoxtrotUniform

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Interessant, worüber man wohl so in den Einheiten "hitzig" debattiert. Scheint ja da Handlungsbedarf zu geben.

Da fühle ich mich gleich ertappt. Wir diskutieren auch eifrig, allerdings mit dem Blickwinkel ob ein Gericht die Einschränkung für Soldaten kassieren wird. Insgesamt halte ich von der Legalisierung nur eins: Abstand!
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Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

LwPersFw

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Nach meinem Rechtsverständnis kann gegen den §17(2) S. 3 ohnehin nur verstoßen, wer eine repräsentative Stellung hat (z.B. A16 aufwärts).


Das ist falsch.

Bsp. hier... betroffen ein Mannschaftssoldat

https://www.bverwg.de/de/180620U2WD17.19.0

"...hat er gegen die nach § 17 Abs. 2 Satz 3 SG bestehende Pflicht verstoßen, auch außerhalb dienstlicher Unterkünfte und Anlagen sich so zu verhalten, dass er das Ansehen der Bundeswehr oder die Achtung und das Vertrauen, die seine dienstliche Stellung erfordert, nicht ernsthaft beeinträchtigt."

"...verletzte die Pflicht des Soldaten aus § 17 Abs. 2 Satz 3 SG, nicht durch außerdienstliches Verhalten die Achtung und das Vertrauen, die seine Stellung als Oberstabsgefreiter erfordert, ernsthaft zu beeinträchtigen."

"...Außerdienstliche Verhaltensweisen können jedoch auch dann, wenn sie nicht im disziplinarrechtlich relevanten Umfang strafbar sind, dem in § 17 Abs. 2 Satz 3 SG enthaltenen außerdienstlichen Wohlverhaltensgebot widersprechen. Denn ein Soldat muss sich insbesondere dann in seinem privaten Verhalten mäßigen, wenn dabei ein besonderer Bezug zur Dienstausübung, d.h. zu seinem militärischen Auftrag, zu seinen Kameraden oder zur Bundeswehr besteht "

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SolSim

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Ergo wird dieses Gesetz am 01.04.2024 noch nicht in Kraft gesetzt sein.

Bist du dir sicher?  ;D

Jetzt zu 60% sicher. Es sei denn, der Bundespräsident unterzeichnet es binnen einer Woche und es wird im Bundesanzeiger bis Ostermontag veröffentlicht.
Aber wer weiß 🤷‍♂️

Ist für die Bundeswehr aber völlig egal:
Soldaten muss bewusst sein, dass sich nichts ändert. Weder im dienstlichen, noch im privaten Bereich ist uns der Konsum von Canabis künftig erlaubt.

Wann kam es denn zuletzt vor, dass der BuPrä ein Gesetz, welches demokratisch durch alle hohen Häuser abgesegnet wurde, abgelehnt hat? Was sind die Grundlage für die 40% Zweifel?
Zum letzten Satz: Gewagte Aussage, woher weißt du das? Was weißt du, was wir nicht wissen  :P

Weil ganz einfach die Zeit bis zum 01.04 kaum ausreichend ist. Selten wurde ein Gesetz innerhalb einer Woche gezeichnet und im Bundesanzeiger veröffentlicht, nachdem es den Bundesrat durchlaufen hat. Und bis zum 01.04 sind es nur 4 Werktage.
Jetzt laufen bis dahin noch ein paar bürokratische Prozesse im Hintergrund, die auch Zeit benötigen. Deshalb halte ich es für denkbar, dass dieser Prozess auch erst ein oder zwei Wochen nach Ostern abgeschlossen sein kann.
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LwPersFw

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Und damit ist es jetzt auch gut mit der Debatte wann es in Kraft tritt...  !!
Was sollen solche Debatten die inhaltlich niemanden weiterhelfen?!

Für aktive Soldaten gilt auch nach in Kraftsetzung das Verbot der A1-2630/0-9802.
Diese Belehrung hat jeder nachweislich unterschrieben.


Wie die Bundeswehr in der Folge die neue Gesetzeslage umsetzt...

+ für die aktiven Soldaten
+ für die Bewerber als Soldat

muss abgewartet werden.

Bis dahin ist alles nur Glaskugel....

Aber meine persönliche Empfehlung an Bewerber die zur Bw möchten:

Auch wenn  ab einem Tag X der Konsum legal wird, lasst die Finger davon, solange Ihr nicht wisst wie die Bw beim Bewerbungsverfahren damit umgeht...

Ansonsten könnte es ggf. heißen...  durch nachgewiesenen Drogenkonsum ... 12 Monate Einstellungssperre...

Denn... kein Arbeitgeber muss einen Kiffenden dulden...
Hatte ich hier auch schon einmal zitiert:

"§ 15
Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention (bisher: BGV A1)

( ... )

(2) Versicherte dürfen sich durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln nicht in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können."





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