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Autor Thema: Befähigung zum "ROA adw" im Okt 21 erlangt  (Gelesen 21917 mal)

PzPiKp360

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Antw:Befähigung zum "ROA adw" im Okt 21 erlangt
« Antwort #30 am: 24. Januar 2022, 10:49:13 »

Ein Königreich für resi-taugliche OL3/ZgFhr-Lehrgänge...  ::)
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F_K

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Antw:Befähigung zum "ROA adw" im Okt 21 erlangt
« Antwort #31 am: 24. Januar 2022, 10:55:14 »

@ PzPiKp360:

Es ist KONZEPT der Bw, Reserveoffiziere, die ZgFhr / KpChef / weitere Führungsfunktionen ausführen sollen, aus ausgeschiedenen SaZ12/13 bzw. ROA2/3 mit abgeschlossener truppengattungspezifischer Ausbildung zu gewinnen.

Diese (zukünftigen) Reservisten haben diese Lehrgänge in ihrer aktiven Dienstzeit genossen - insoweit gibt es keinen BEDARF an "resi-tauglichen" ZgFhr Lehrgängen.

Andernfalls wäre auch kaum ein günstiges (angemessenes!) Verhältnis Ausbildungszeit / Nutzungszeit zu erreichen.

Auf der anderen Seite wurden fast alle Lehrgänge für Reservisten geöffnet - wer "Zeit und Lust" hat, kann diese besuchen.
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PzPiKp360

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Antw:Befähigung zum "ROA adw" im Okt 21 erlangt
« Antwort #32 am: 24. Januar 2022, 12:34:37 »

Klar, aber sechs Monate oder so am Stück frei zu bekommen von Familie und Beruf ist halt fast nur darstellbar für Studis oder Absolventen, die das noch vor dem Berufseinstieg einschieben, solche jüngeren Kameraden kenne ich etliche.

Die Frage ist, ob der Bedarf durch das von Dir aufgezeigte Konzept gedeckt werden kann. Ich weiß es nicht, ich bekomme nur hin und wieder mit, daß auch ZgFhr gesucht werden. Meine Vermutung ist, daß die meisten ehemaligen Aktiven keine Lust mehr haben, das noch und wieder in der Reserve zu machen - ob sich das durch die Grundbeorderung ändert? Hingegen gibt es motivierte Spät- und Seiteneinsteiger, die Zeit und Interesse und Engagement mitbringen, für die es aber nicht immer passende Ausbildungskonzepte gibt...
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F_K

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Antw:Befähigung zum "ROA adw" im Okt 21 erlangt
« Antwort #33 am: 24. Januar 2022, 12:50:40 »

@ PzPi:

Wieviele Dienstleistungen soll der RDL denn nach 6 Monaten Ausbildung machen, damit sich dies rechnet?

... wenn er schon die 6 Monate nur als Ausnahme hinbekommt?
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Zwanderthalb

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Antw:Befähigung zum "ROA adw" im Okt 21 erlangt
« Antwort #34 am: 24. Januar 2022, 14:23:47 »

Weiß jemand, ob es wie in den vergangenen Jahren so sein wird, dass die Bewerber, die einen Seiteneinstieg anstreben, zuerst ihre Zu- bzw. Absagen erhalten und die a.d.W.'ler danach "dran" sind, sodass sich die Möglichkeit einer Rückfalloption ergibt? Beim AC machte mich einer der Prüfoffiziere darauf aufmerksam, dass ich auf jeden Fall nochmal erwähnen solle, dass ich mich für beides beworben hatte, sofern ich als SE nicht berücksichtigt werden könne.

Weiterhin wäre natürlich spannend, nach welcher Kennzahl sich die Menge der neu eingestellten a.d.W.'ler bemisst. In meiner naiven Vorstellung werden bei den SE'lern zu besetzende Dienstposten (Spiegel/nur-Reservisten/was es sonst noch gibt) mit erforderlicher (akademischer) Ausbildung identifiziert, daneben kommen geeignet geprüfte Bewerber mit brauchbarem Abschluss, diese werden nach ihrem Ranking auf die Dienstposten verteilt, der Rest erhält eine Absage. Es kann natürlich sein, dass ich mich vollkommen irre, diese Dimension zentraler Ressourcensteuerung ist mir trotz jahrelanger Arbeits- und Lehrerfahrung im ö.D. vollkommen fremd. Bei den a.d.W.'lern fehlt mir aber jegliche Phantasie. Um eingestellt zu werden, wird kein Dienstposten benötigt. OK. Aber was ist bei der Auswahl der limitierende Faktor? Ausbildungskapazität? Antizipierte Menge an DP in 3 Jahren (wobei da das Problem mit den fehlenden ATNs auftaucht)? Gibt's ne feste Anzahl pro Jahr?

Das ist für mich als Bewerber jetzt nicht allzu relevant, entweder kommt seitens des BAPers eine Zusage oder es kommt eine Absage. Trotzdem ist das Verfahren für mich nach 3 Seiten Thread, Fragen und Nachfragen während des AC-Verfahrens und Lektüre der Webinhalte ein Buch mit 7 Siegeln. Ich habe natürlich jetzt noch nicht alle nicht-VS-Vorschriften durchgeschaut.

Parallel habe ich einen Ratschlag aus einem älteren Thread befolgt ( eher befolgen wollen) und mich über die Möglichkeit einer Teilnahme an einem ASSA-Lehrgang informiert. Die (vielleicht naive) Idee dahinter war, dass ich den Lehrgang als Ungedienter sowieso absolvieren muss. Im Falle einer Zusage seitens des BAPers hätte ich den Lehrgang also schonmal im Kalender (durchgeführt wohl eher nicht) und könnte vor dem ROL1 schonmal in Richtung EEH-A und nSAK die Augen offen halten. Im Falle einer Absage könnte ich den Lehrgang trotzdem absolvieren und hätte für etwaige spätere Bewerbungen hier schonmal den "Haken dran". Außerdem wäre in der Zwischenzeit die beorderungsunabhängige Reservistenarbeit möglich. Leider gibt es keine Übersicht, welche Einheiten oder Verbände diese ASSA-Lehrgänge durchführen. Ich habe einige kontaktiert und von "Das gibt's nicht für Ungediente" bis "Gute Idee, wir sind schon voll aber grundsätzlich möglich. Fragen Sie doch in XY Wochen nochmal nach, vielleicht springt ja einer ab/fällt aus" das komplette Spektrum gehört.

Ich kann mir aber auch vorstellen, dass die Landeskommandos (oder die nachgeordneten Einheiten, die für die Lehrgänge zuständig sind) die Lehrgangsplätze am liebsten denjenigen Bewerbern geben, die sich längerfristig in den Heimatschutzkompanien engagieren wollen.

Im alten Thread gab es immer mal wieder einen Hinweis auf einen Bewerbungsschluss ende Januar. Nun hieß es, dass sich bei den meisten Stellen, die grundsätzlich nicht ganz abgeneigt waren, die Bewerber schon im Assessment und in der SÜ befinden. Beides habe ich ja schon hinter mir (habe ich am Tel. und ggfs. in den Mails auch erwähnt), macht es Sinn, hier nochmal zu reiterieren? Gibt es sonst noch etwas, das man sinnvollerweise tun könnte?

Grüße
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Ralf

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Antw:Befähigung zum "ROA adw" im Okt 21 erlangt
« Antwort #35 am: 24. Januar 2022, 15:28:09 »

Zitat
Gibt's ne feste Anzahl pro Jahr?
Die Bedarfsträger legen jedes Jahr ihre Quoten für das Folgejahr fest.
Zitat
Bei den a.d.W.'lern fehlt mir aber jegliche Phantasie.
Da brauchst du dir auch keine Gedanken machen, das legen die Bedarfsträger fest.
Da spielt AusbKap und auch die späteren Verwendungs-/Übungsmöglichkeiten eine Rolle. Es gibt ja auch nicht unbegrenzt RDL-Tage und auch noch mehr Bedarfe als adW.
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arcd008

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Antw:Befähigung zum "ROA adw" im Okt 21 erlangt
« Antwort #36 am: 24. Januar 2022, 17:10:18 »

Hi,

@ PzPi:

Wieviele Dienstleistungen soll der RDL denn nach 6 Monaten Ausbildung machen, damit sich dies rechnet?

... wenn er schon die 6 Monate nur als Ausnahme hinbekommt?

Er "rechnet" sich umso mehr je mehr er RDL-Tage ableistet. Im Vergleich zu einem SaZ oder BS "rechnet" sich eine Ausbildung - prinzipbedingt - immer weniger, aber so ist das ja auch gewollt, sonst würde man ja stattdessen "einfach" die Anzahl der Saz und BS-Soldaten entsprechend erhöhen und die Reserve abschaffen. "Reserve" ist m. E. immer ein Zuschussbetrieb verglichen mit Saz/BS.

@ PzPiKp360:

Es ist KONZEPT der Bw, Reserveoffiziere, die ZgFhr / KpChef / weitere Führungsfunktionen ausführen sollen, aus ausgeschiedenen SaZ12/13 bzw. ROA2/3 mit abgeschlossener truppengattungspezifischer Ausbildung zu gewinnen.
Diese (zukünftigen) Reservisten haben diese Lehrgänge in ihrer aktiven Dienstzeit genossen - insoweit gibt es keinen BEDARF an "resi-tauglichen" ZgFhr Lehrgängen.

Wenn sie denn dann so wie "geplant" kommen...

Meiner Meinung nach spricht wenig dagegen die Lehrgänge für Resis zu stückeln/aufzuteilen. in der Regel können diese - wie schon gesagt - kaum mal 6 Monate am Stück auf einen Lehrgang, aber vllt. 3x2 Monate und in der Regel sind diese eher mehr als weniger motiviert und bereiten sich auch entsprechend vor/nach.

ciao

arcd008
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F_K

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Antw:Befähigung zum "ROA adw" im Okt 21 erlangt
« Antwort #37 am: 24. Januar 2022, 17:21:00 »

@ arc:

Die min. dreifache Nutzungszeit sollte schon gegeben sein - dies ist oft nicht möglich, dann braucht man es nicht zu planen.

6 Monate in 3 x 2 Monaten - bei einem Durchgang pro Jahr dauert die Ausbildung dann min. 3 Jahre - da steht aber schon ein DP Wechsel an - diese Herausforderungen sind immer vielschichtig - wenn es keine 2 anderen Res für die anderen Monate gibt, wird Kapazität verschenkt - die Ausbildung damit teurer.

Ich sehe gut ausgebildete Reservisten als Gewinn für die BW - Nutzung bur bei Bedarf.
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arcd008

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Antw:Befähigung zum "ROA adw" im Okt 21 erlangt
« Antwort #38 am: 25. Januar 2022, 16:28:43 »

Hi F_K,

Die min. dreifache Nutzungszeit sollte schon gegeben sein - dies ist oft nicht möglich, dann braucht man es nicht zu planen.

Kann man so sehen, wenn man es vorwiegend unter dem Gesichtspunkt betrachtet, dass der Reservist die für die Ausbildung notwendigen Kosten wieder "erwirtschaften" muss.

Es ist nur die Frage, ob das die alleinige Intention des Dienstherren ist. Ein Gesichtspunkt kann auch sein, dass grundsätzlich ein gewisser Pool an ausgebildeten Soldaten aus Redundanz zur Verfügung stehen soll. Selbst wenn der Reservist 6 Monate ausgebildet wird, und er 1 Monat pro Jahr über 10 Jahre Urlaubsvertretung auf einem DP macht, kann dies ja auch einen Mehrwert für den Dienstherren nicht nur im V-Fall darstellen.

6 Monate in 3 x 2 Monaten - bei einem Durchgang pro Jahr dauert die Ausbildung dann min. 3 Jahre - da steht aber schon ein DP Wechsel an - diese Herausforderungen sind immer vielschichtig - wenn es keine 2 anderen Res für die anderen Monate gibt, wird Kapazität verschenkt - die Ausbildung damit teurer.

Grundsätzlich hast Du auch da recht, wollte man die Lehrgänge 1x1 einfach nur aufteilen. Man könnte aber bspw. die theoretischen Teile auch - und Corona hat das ja gezeigt, dass es geht - auch per Fernlernen separat erledigen. Klar...dies erfordert eine Umgestaltung der Durchführung der Lehrgänge und es ist sicherlich auch nicht bei jedem Lehrgang möglich.

Ciao

arcd008
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doc.

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Antw:Befähigung zum "ROA adw" im Okt 21 erlangt
« Antwort #39 am: 26. Januar 2022, 19:36:32 »


Kann man so sehen, wenn man es vorwiegend unter dem Gesichtspunkt betrachtet, dass der Reservist die für die Ausbildung notwendigen Kosten wieder "erwirtschaften" muss.


Genau das ist doch der Punkt. Gottseidank wird das außerhalb dieses Forums auch anders gesehen. Wenn dem nicht so wäre, dann hätten wir Millionen Soldaten zwischen 1945 und dem Beginn der Stabilisierungseinsätze in ökonomischem Wahnsinn völlig umsonst ausgebildet. Eine Armee ist eine Versicherung, wo ich als Gesellschaft zahle und hoffentlich nie der Schadensfall eintritt. Ich kann die hier mitlesenden Reservisten nur motivieren, die eigenen Wünsche in der Truppe zu adressieren, sich engagiert einzubringen und dann geht auch vieles was hier völlig unmöglich erscheint.

Ich sehe bis jetzt nirgendwo im HSch die ausgebildeten SAZ Schlange stehen, um dann als ZgFhr oder KpChef (was fast schon ein Nebenberuf ist!) weiterzumachen, dafür aber viele engagierte ROA adW und Seiteneinsteiger. Wenn die Bw der Meinung ist, daß ersterer Pool ausreicht, dann kann man das ja alles so lassen. Wenn man die letztere Ressource auch noch erschließen möchte, dann muß man sich über die Lehrgangskonstruktion Gedanken machen.
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TechIur

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Antw:Befähigung zum "ROA adw" im Okt 21 erlangt
« Antwort #40 am: 26. Januar 2022, 21:28:08 »


Kann man so sehen, wenn man es vorwiegend unter dem Gesichtspunkt betrachtet, dass der Reservist die für die Ausbildung notwendigen Kosten wieder "erwirtschaften" muss.


Genau das ist doch der Punkt. Gottseidank wird das außerhalb dieses Forums auch anders gesehen. Wenn dem nicht so wäre, dann hätten wir Millionen Soldaten zwischen 1945 und dem Beginn der Stabilisierungseinsätze in ökonomischem Wahnsinn völlig umsonst ausgebildet. Eine Armee ist eine Versicherung, wo ich als Gesellschaft zahle und hoffentlich nie der Schadensfall eintritt. Ich kann die hier mitlesenden Reservisten nur motivieren, die eigenen Wünsche in der Truppe zu adressieren, sich engagiert einzubringen und dann geht auch vieles was hier völlig unmöglich erscheint.

Ich glaub genau dieser Einwurf ist nochmal wichtig und rundet dann doch die Auffassung der Bw ab, vorallem wenn man persönlich mit aktivem Personal kommuniziert. Wenn man tatsächlich durch die Threads schaut, so hat man, insb. als Bewerbender folgenden Eindruck: "In der Truppe hat man eig. kein Bock auf Reservisten, da Ausbildung ist zu teuer, nicht verwendbar, etc." Die Liste könnte man wahrscheinlich ohne Probleme fortführen. Im Gegensatz schaut man sich die Broschüren der OrgBer/TSKs an, wo folgendes zwischen den Zeilen folgendes dem Leser hingeworfen wird ~ 'Wir brauchen Leute besser gestern als Morgen'
Der unterschwelligen Kritik gegen Ungediente als Reservisten (egal. ob SE oder adw) wird da dann im persönlichen Gespräch mit Kameraden auf verschiedenen Ebenen auch vehement widersprochen. Wie sagte ein Kumpel mir, als ich mit dem Eindruck aus dem Forum ankam ~ 'Das ist alles Quark. Ich hab lieber einen motivierten Res, der die Aufgabe erledigt und/oder ggf. Fachkraft ist, statt einen Kameraden dem ich hinterherlaufen muss'. Vielleicht ist auch in der Verwendungsbeschreibung der Personen in den KarrC und ResAbteilungen der Dst drin, aber auch aus dortigem Feld wird auf motivierte Res sehr offen reagiert und auf die Kritik, die hier unterschwellig immer durchkommt.. Da hatte sich ein HptFw am Telefon sehr ausgelassen, wie er diese findet. Positiv war es nicht. Ziffer 5057 aus der Fachstrategie lasse ich mal unter den Tisch fallen. Ich denk, wir kennen die Unterlagen.

Daher hoffe ich für meinen Fall einfach auf einen positiven Bescheid, unabhängig von der Verwirrung seitens BAPers (siehe S.1).

Wenn ich aber mein Senf zu den Lehrgängen abgeben darf.
Mit der Pandemieerfahrung und das damit verbundene Umschalten auf hybride/Online-Lehre für Bildungsangelegenheiten, die wir wahrscheinlich unabhängig ob als Studi, Soldat, Beamter, oder Arbeitnehmer machen mussten/müssen, steuert es schlussendlich eh auf eine Evaluierung und Neukonzeption von Bildung hin. Essentielle Frage wird schlussendlich sein: Kosten/Nutzen und Praxiszwang (eine Ausbildung an Material ist wohl schwieriger hybrid oder online zu machen, als wenn es hauptsächlich Theorie ist.) Ich weiß, wir reden hier über den Staat und dessen Stärke war Agilität und Innovation noch nie. Das kann er nicht. Zwangsläufig aber wird er es schrittweise werden müssen, sonst ist das Personalentwicklungskonzept Reserve nicht zukunftsfähig. Die grundsätzliche Öffnung von laufbahnungebundenen LG mit einem Mindestkontingent von 1-2 Plätzen für Reservisten ist ja im Grundsatz etwas Gutes. Aber bei mehrmonatigen LG, Prost Mahlzeit, da hat die Bw eine Mammutaufgabe vor sich. Diese können wahrlich nur Studierende (abhängig von Studiengang) und Personen die gerade eh im Leerlauf sind machen. Selbstständige mal ausgeklammert.
Wenn die Bw dem nachkommen will, was sie in den Strategien und Konzepten zur Attraktivitätssteigerung des ResDienstes und der Motivation von Res, dann muss sie zwangsläufig im Rahmen des Möglichen anpassen. Ob sie es will: Werden wir sehen
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F_K

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Antw:Befähigung zum "ROA adw" im Okt 21 erlangt
« Antwort #41 am: 26. Januar 2022, 21:34:28 »

Alle LG sind für Rws geöffnet ... immer bei den Fakten bleiben.
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TechIur

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Antw:Befähigung zum "ROA adw" im Okt 21 erlangt
« Antwort #42 am: 26. Januar 2022, 22:32:45 »

Alle LG sind für Rws geöffnet ... immer bei den Fakten bleiben.

Es hat ja niemand was konkret Gegenteiliges gesagt.  ???
So steht es ja auch in der KD zur Personalentwickung in den Laufbahnen der Reserve. Ich verweise auf Ziffer 503. ;)
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TechIur

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Antw:Befähigung zum „ROA adw“ im Okt 21 erlangt
« Antwort #43 am: 31. Januar 2022, 12:42:19 »

Kleines Update bzgl. der angesprochenen, die einige von uns erhalten bzw. nicht erhalten haben:

Es ist wohl so, dass mit der Wegverfügung der Akte aus II 3.1 nach VI  ein Abgabgebescheid rausgesendet wird, welches Informationen zum weiteren Verfahren beinhaltet.
Im Rahmen der Abverfügung wird die Akte auf Vollständigkeit geprüft und ggf. weitere Unterlagen zum Nachreichen an den Bewerber gesendet. Hier also die Unterlagen, von denen die Sprache war.
Ob per Post oder per Mail ist, wie ich rausgehört hab, nicht komplett einheitlich. Ich hab zumindest im Gespräch abgemacht, dass diese Unterlagen per Post an mich gehen, statt per Mail.
Ich gehe aber aus, dass zumindest die Abverfügung schriftlich mitgeteilt wird. BAPers ist ja schließlich immernoch eine Verwaltungsbehörde mit entsprechender Bindung an die einschlägigen Verfahrensgesetze.

Da VI schlussendlich auch "unsere" Personalführung inne hat, findet von deren Seite wohl auch die Beratung statt, die man als Bewerber gern hätte. So zumindest für unser Verfahren. Über das Verfahren ab 2023 müssen wir uns im Bestfall nicht fragen, da lässt mich das Fachkonzept noch ahnungsloser zurück, als das Verfahren eh schon tut. ;)

Tl;DR: Mit Abgabe und Zuständigkeitsverschiebung von II 3.1 nach VI kommen alle Informationen, über die wir hier uns wundern.
« Letzte Änderung: 31. Januar 2022, 18:00:46 von Thomi35 »
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TechIur

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Antw:Befähigung zum "ROA adw" im Okt 21 erlangt
« Antwort #44 am: 14. Februar 2022, 13:35:36 »

Moin zusammen,

nun ist bei mir auch die Mail aus 3.1 angekommen.
Angehängt:
- Verwendungsprioliste zum Ausfüllen. Da die Anlagen zur Ausfüllhilfe ziemlich mau sind, wird in der Mail angeboten ein Beratungsgespräch in Anspruch zu nehmen.
- Einverständnis Einholung beim BZR
- EVE für eine Beorderung
- Ausfüllhilfe für 43-2
- Infoblatt zum Verfahren 2022

Also nichts neues, als was schon vorher bekannt war


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