Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 28. April 2024, 00:10:35
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Wohnung anerkennen lassen  (Gelesen 9837 mal)

wolverine

  • Foren Linksverdreher
  • Administrator
  • ******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 19.702
Antw:Wohnung anerkennen lassen
« Antwort #15 am: 22. November 2021, 19:18:40 »

Zweimal. Und in beiden Themen wird sowohl im April 21 und im November 20 geschrieben, dass ein Vertrag als Hauptmieter ausreicht. Was mich aber stutzig macht ist, dass Sie hier mit der Aussage beginnen, die Wohnung Ihrer Eltern übernehmen zu wollen, die 60 km vom neuen Dienstort entfernt ist.
Jetzt geht es wohl um eine ganz andere Wohnung und die Versetzung ist fraglich, jedenfalls noch nicht bekannt.
Was ist denn, wenn Sie jetzt diese Wohnung mieten und melden und dann nicht versetzt werden oder 500 km weit weg?
Dass Sie damit schon seit November 20 rumtun und weder in Ihrer  Einheit nach konkreten Auskünften gefragt, noch irgendetwas veranlasst haben, empfinde ich zumindest merkwürdig.
Gespeichert
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Hades

  • ***
  • Offline Offline
  • Beiträge: 156
Antw:Wohnung anerkennen lassen
« Antwort #16 am: 22. November 2021, 20:18:48 »

Naja, um mich als Hauptmieter eintragen zu lassen muss mein Vermieter zustimmen, hat er nicht. Somit versuche ich es jetzt so. Meine Auskunft bezüglich Versetzung ist ungewiss, da laut BaPers der Dp in meiner neuen Einheit frei wurde, aber der Soldat kurzfristig verlängert hat und jetzt erstmal geprüft wird ob es doch klappt oder nicht.
Gespeichert

wolverine

  • Foren Linksverdreher
  • Administrator
  • ******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 19.702
Antw:Wohnung anerkennen lassen
« Antwort #17 am: 22. November 2021, 20:52:57 »

Sie müssen mir gar nichts erklären. Aber wenn Sie jetzt diese neue Wohnung mieten und nicht versetzt werden, werden Sie auch kein TG bekommen. Sie haben dann aber die Wohnung am Bein! Man sollte eine Wohnung mieten weil man dort leben möchte und keinesfalls nur, um evtl. TG zu beziehen. So klingen leider einige Ihrer Beiträge für mich. Auch mit TG macht man mit der Pendelei meistens Miese. Das TG mindert nur den Verlust. Von Zeit auf der Straße, Ärger und Stress rede ich noch gar nicht.
Und: eigentlich sollten Sie für genau solche Fragen Ansprechpartner im Verband haben. Spieß, Perser, ReFü … mit der Klärung der Versetzungssituation könnte man das gleich mit ansprechen. Der sollte auch die persönlichen Verhältnisse besser kennen, was hier bei keinem der Fall ist. Dann kommt es auch nicht zu bösen Überraschungen am Ende.
Gespeichert
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

wolverine

  • Foren Linksverdreher
  • Administrator
  • ******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 19.702
Antw:Wohnung anerkennen lassen
« Antwort #18 am: 22. November 2021, 20:55:20 »

1. Habe ich den Mietvertrag von meinen Eltern auf mich umschreiben lassen, da die sich eine neue Wohnung gesucht haben. ( ist eine Umschreibung dafür ausreichend , bin ja jetzt Hauptmieter )

Naja, um mich als Hauptmieter eintragen zu lassen muss mein Vermieter zustimmen, hat er nicht.
:-[
« Letzte Änderung: 22. November 2021, 20:57:31 von wolverine »
Gespeichert
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de