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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Die Zukunft der Bw  (Gelesen 41595 mal)

LwPersFw

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Antw:Die Zukunft der Bw
« Antwort #315 am: 12. März 2024, 19:30:45 »

Bericht der Wehrbeauftragten 2023

Drucksache 20/10500

https://dserver.bundestag.de/btd/20/105/2010500.pdf
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redhat

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Antw:Die Zukunft der Bw
« Antwort #316 am: 03. April 2024, 17:11:56 »

Überlegung:
In Deutschland besteht eine Dienstpflicht, da der Staat das Gewaltmonopol innehat und Bürger zum Kriegsdienst zwingen kann. Es stellt sich die Frage, ob der Staat verpflichtet ist, Bürger vorher für den Kriegsdienst auszubilden. Die Dienstpflicht betrifft sowohl Frauen als auch Männer unterschiedlichen Alters, unabhängig von etwaigen Handicaps. Die Tätigkeiten werden nach Tarif bezahlt. Der Dienst erfolgt monatsweise in Rotationen und umfasst verschiedene Bereiche: 1. Sanitätsdienst, 2. Feuerwehr, 3. Technisches Hilfswerk (THW), 4. Wehrdienst. Beim Wehrdienst besteht die Möglichkeit, sich zwischen einer Waffenausbildung und Bauarbeiten wie Straßenbau oder Tiefbau zu entscheiden.
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LwPersFw

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Antw:Die Zukunft der Bw
« Antwort #317 am: 04. April 2024, 08:24:15 »

Pressekonferenz des VM zu seiner geplanten Strukturreform

Heute, ab ca. 12:30 Uhr , auf Phönix

https://www.youtube.com/live/DibiW2rWuGM?feature=shared

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schlammtreiber

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Antw:Die Zukunft der Bw
« Antwort #318 am: 04. April 2024, 09:55:19 »

In Deutschland besteht eine Dienstpflicht, da der Staat das Gewaltmonopol innehat und Bürger zum Kriegsdienst zwingen kann.

 als Politologe bekomme ich bei diesem Satz bedenken, es ist buchstäblich jeder Teil "problematisch"  ;D

In Deutschland besteht eine Dienstpflicht

Naja, tut sie ja eben nicht, und verfassungsrechtlich ist fraglich ob sie jemals bestehen könnte  ;)

da der Staat das Gewaltmonopol innehat 

Das staatliche Gewaltmonopol ist eine INNERE Angelegenheit jedes einzelnen Staates und hat mit Verteidigung/Sicherheits-/Außenpolitik nichts zu tun, im internationalen/zwischenstaatlichen Bereich gibt es kein Gewaltmonopol.

und Bürger zum Kriegsdienst zwingen kann.

Nicht wirklich, siehe Art 12a GG:
Zitat
(2) Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden. Die Dauer des Ersatzdienstes darf die Dauer des Wehrdienstes nicht übersteigen. Das Nähere regelt ein Gesetz, das die Freiheit der Gewissensentscheidung nicht beeinträchtigen darf und auch eine Möglichkeit des Ersatzdienstes vorsehen muß, die in keinem Zusammenhang mit den Verbänden der Streitkräfte und des Bundesgrenzschutzes steht.
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schlammtreiber

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Antw:Die Zukunft der Bw
« Antwort #319 am: 04. April 2024, 09:55:48 »

Pressekonferenz des VM zu seiner geplanten Strukturreform

Man darf gespannt sein, ob da "der große Wurf" kommt oder nicht
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LoggiSU

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« Letzte Änderung: 04. April 2024, 17:01:13 von LwPersFw »
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Gott und den Soldaten ehret man in Zeiten der Not und zwar nur dann.
Ist aber die Not vorüber und die Zeiten gewandelt, wird Gott bald vergessen und der Soldat schlecht behandelt.

schlammtreiber

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Antw:Die Zukunft der Bw
« Antwort #321 am: 04. April 2024, 15:30:10 »

Hm, finde ich jetzt eher etwas unterwältigend.
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Bumblebee

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Antw:Die Zukunft der Bw
« Antwort #322 am: 04. April 2024, 18:43:52 »

Ich raffs nicht. Was sollen die TSKs denn taktisch führen?

Ist der Job nicht eindeutig bei den Component Commands verortet? Was soll das KdoH denn tun - mit den Großverbänden, die den Korps gehören?
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bayern bazi

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Antw:Die Zukunft der Bw
« Antwort #323 am: 04. April 2024, 18:52:34 »

lese ich da so richtig raus - das der ZSan mit der SKB zusammengelegt wird als Kommando Unterstützungstruppen ???
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Ralf

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Antw:Die Zukunft der Bw
« Antwort #324 am: 04. April 2024, 18:55:03 »

Das ist doch nun nicht Neues ggü. dem, was bereits in dem Bericht vor 3 Wochen gestanden hat.
Hm, finde ich jetzt eher etwas unterwältigend.
Ist es schon, wenn man die Struktur auf der ersten Ebene sich anschaut. Wann hat man denn mal vorher MilOrgBer zusammengestrichen anstatt diese weiter aufzuplustern?
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Sachbearbeite®

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Antw:Die Zukunft der Bw
« Antwort #325 am: 04. April 2024, 19:16:28 »

lese ich da so richtig raus - das der ZSan mit der SKB zusammengelegt wird als Kommando Unterstützungstruppen ???

SKB wird es nicht mehr geben. Die bisher eigenständige Streitkräftebasis (SKB) vor allem als Logistikdienstleister und der Zentrale Sanitätsdienst gehen in einem Unterstützungsbereich auf.

Wichtigste Änderung entgegen den ersten Überlegungen ist, dass der AufgBer FJgWesBw dem Unterstützungsbereich zugeordnet und nicht ins Heer eingegliedert wird. 😎
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Micha88

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Antw:Die Zukunft der Bw
« Antwort #326 am: 04. April 2024, 20:22:16 »

Was genau bedeutet das für die Logistik ? Ich komme da nicht hinterher.
Welche Änderungen Standort-technisch wird es geben?
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bayern bazi

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Antw:Die Zukunft der Bw
« Antwort #327 am: 04. April 2024, 20:34:37 »


SKB wird es nicht mehr geben. Die bisher eigenständige Streitkräftebasis (SKB) vor allem als Logistikdienstleister und der Zentrale Sanitätsdienst gehen in einem Unterstützungsbereich auf.

wenn es unterstellte Bereiche sind  bekommt der  Kommandeur Unterstützung  3 Sterne und die beiden eingegliederten Bereiche jeweils nur noch 2 Sterne  - also keinen GOSA mehr :o  ;)
« Letzte Änderung: 04. April 2024, 21:59:13 von bayern bazi »
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redhat

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Antw:Die Zukunft der Bw
« Antwort #328 am: 04. April 2024, 22:57:40 »

@schlammtreiber

Trotz der Aussetzung der Wehrpflicht in Deutschland bleibt die Möglichkeit einer Einberufung zum Kriegsdienst im Falle einer Mobilmachung bestehen. Gemäß dem Wehrpflichtgesetz können im Spannungs- oder Verteidigungsfall alle Männer ab 18 Jahren bis zur Vollendung ihres 60. Lebensjahres (59) eingezogen werden. Jedoch stellt sich die Frage, ob der Staat verpflichtet ist, vor einer möglichen Einberufung eine entsprechende Ausbildung für den Kriegsdienst zu ermöglichen. Der Notstandsartikel (Artikel 12) der deutschen Verfassung, der Einschränkungen von Grundrechten, einschließlich der Berufsfreiheit, erlaubt, könnte in diesem Zusammenhang relevant sein.

Die Bevölkerung und Regierung scheint sehr naiv zu sein - in Bezug auf Kriegsgefahr.
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MikeEchoGolf

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Antw:Die Zukunft der Bw
« Antwort #329 am: 05. April 2024, 04:27:12 »

Diese Struktur wundert mich jetzt nicht, da bereits während der Corona-Zeit das KdoTABw (Führung General Breuer) die operative Führungsverantwortung von 30.000 Soldaten der TSK mit Erfolg übernommen hatte.

Das OpFüKdoBw dürfte demnach aus der Feder von General Breuer kommen.
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