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Autor Thema: Frage zur Elternzeit  (Gelesen 261 mal)

hope

  • Gast
Frage zur Elternzeit
« am: 17. Mai 2024, 12:51:01 »

Frage zum Personal. Wird das bei der Bundeswehr ähnlich gehandhabt oder gibt es extra familienfreundliche Regelungen?

Wer im öffentlichen Dienst arbeitet und Elternzeit nimmt, muss die Zeit nacharbeiten, um eine höhere Lohngruppe zu erreichen. Britta J. klagt dagegen. https://taz.de/Diskriminierung-im-oeffentlichen-Dienst/!6003575/
« Letzte Änderung: 17. Mai 2024, 16:16:50 von LwPersFw »
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KlausP

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Antw:Frage zur Elternzeit
« Antwort #1 am: 17. Mai 2024, 13:38:39 »

Zitat
… Wer im öffentlichen Dienst arbeitet und Elternzeit nimmt, muss die Zeit nacharbeiten, um eine höhere Lohngruppe zu erreichen. …

Wenn wir von Soldaten reden - da gibt es keine Lohngruppen sondern Besoldung, deren Höhe sich gemäß Bundesbesoldungsgesetz nach dem Dienstgrad richtet.

Näheres zur Elternzeit für Soldaten finden Sie hier: https://www.gesetze-im-internet.de/erzurlsoldv/BJNR026450990.html
« Letzte Änderung: 17. Mai 2024, 16:17:46 von LwPersFw »
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

FoxtrotUniform

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Antw:Frage zur Elternzeit
« Antwort #2 am: 17. Mai 2024, 16:58:49 »

Bei dem Urteil geht es um die Stufenlaufzeit nach TVÖD. Besoldungsempfänger nach BBesG profitieren bei den Erfahrungsstufen von der Anrechnung gem. §28 BBesG.

https://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/__28.html
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Hochmut kommt vor dem Fall  ::)
 

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