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Autor Thema: Dienstzeitende - Bundeswehr in den Öffentlichen Dienst?  (Gelesen 1063 mal)

Michael1

  • Gast

Hallo at all.

Ich wollte hier einmal Nachfragen, ob jemand kurz vor DZEZ steht?

Ich selber bin in der Laufbahn der Feldwebel und habe dort die Stufe 4.

Ich selber habe jetzt Dienstzeitende und möchte gerne in den Öffentlichen Dienst gehen. Ich habe nun gehört, dass man im Öffentlichen Dienst weniger verdient als wenn man Soldat ist. Stimmt das? Dachte das Soldaten, Beamte und der Öffentliche Dienst gleiche Bezahlungen haben? Und werden die Stufen die ich beim Bund habe mit im Öffentlichen Dienst angerechnet oder kommt man in dieselbe Stufe?

Danke für die Hilfe
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KlausP

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Antw:Dienstzeitende - Bundeswehr in den Öffentlichen Dienst?
« Antwort #1 am: 01. August 2022, 18:59:06 »

Waren Sie schon mal zum Beratungsgespräch beim Berufsförderungsdienst? Die werden dort für sowas sogar bezahlt.

Bei der Einstellung im ÖD kommt auf den Dienstherrn an: Gemeine - Bundesland - Bund und auf das Dienstverhältnis - Beamter oder Angestellter
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F_K

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Antw:Dienstzeitende - Bundeswehr in den Öffentlichen Dienst?
« Antwort #2 am: 01. August 2022, 19:08:11 »

.. und die Frage ist ja auch - in welcher Laufbahn?
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justice005

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Antw:Dienstzeitende - Bundeswehr in den Öffentlichen Dienst?
« Antwort #3 am: 01. August 2022, 20:52:53 »

Als Bundesbeamter wird man genauso bezahlt wie als Soldat. Als Landesbeamter ist es etwas weniger und als Angestellter wird man nach dem TVöD bezahlt.

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Marcel85

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Antw:Dienstzeitende - Bundeswehr in den Öffentlichen Dienst?
« Antwort #4 am: 02. August 2022, 05:28:17 »

Der größte Unterschied ist neben der Gemeinde/Bundesland/Bund die Laufbahn. Bitte denk dran dass du in der Regel dich krankenversichern musst (ja auch die Beihilfe ist mit 50% teurer als eine Anwartschaft)!

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Thomi35

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Antw:Dienstzeitende - Bundeswehr in den Öffentlichen Dienst?
« Antwort #5 am: 11. August 2022, 13:27:04 »

Als Bundesbeamter wird man genauso bezahlt wie als Soldat. Als Landesbeamter ist es etwas weniger und als Angestellter wird man nach dem TVöD bezahlt.

Als Angestellter wird man ggf. als Landesbediensteter auch nach dem TV-L bezahlt (hier ist die Bezahlung i. a. etwas schlechter als im TVöD).
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