... und zu suggerieren das diese Verpflichtung einseitig ist und nur der Soldat eine Bringschuld hat.
Wir reden hier ja über die rechtliche Ausgestaltung der eingegangen Dienstverpflichtung.
Dabei geht es nicht darum, was danach an Rechten und Pflichten auf beiden Seiten liegt.
Wer sich als SaZ verpflichtet, geht
keinen privatwirtschaftlichen Arbeitsvertrag ein.
Auch unterliegt diese Verpflichtung
nicht den Regularien im übrigen öffentlichen Dienst.
Es ist eine rechtliche Bindung
ausschließlich nach den Vorgaben des Soldatengesetzes.
Und
nur das Soldatengesetz gibt vor, unter welchen Bedingungen der Soldat aus seiner freiwillig eingegangenen Verpflichtung entlassen werden kann/muss.
Dies gilt für
alle SaZ gleichermaßen.
Die Masse der Bewerber unterschreiben
vor Einstellung z.B. eine
Widerrufliche Verpflichtungserklärung in der eindeutig formuliert ist:
"Ich verpflichte mich, XX Jahre Wehrdienst zu leisten.
Mir ist bekannt, dass ich zunächst für eine Dienstzeit von sechs Monaten in das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit berufen werde.
( ... )
Nach Ablauf von sechs Monaten Dienstzeit kann ich die Verpflichtungserklärung nicht mehr widerrufen.
Ich kann danach auf Antrag nur dann vorzeitig entlassen werden, wenn für mich das Verbleiben im Dienst wegen persönlicher, insbesondere häuslicher, beruflicher oder wirtschaftlicher Gründe eine besondere Härte bedeuten würde (§ 55 Absatz 3 des Soldatengesetzes).
Im Übrigen ist mir bekannt, dass die Dienstzeit einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit auf Antrag nur verkürzt werden kann, wenn dies im dienstlichen Interesse liegt (§ 40 Absatz 7 des Soldatengesetzes)."Es ist leicht dies später zu ignorieren und mit dem Finger auf die "böse" Bw zu zeigen.
Wie bei allen Verträgen gilt... lesen... prüfen... und wenn man Fragen hat, diese vorher abklären.
Wer dies tut, kennt dann ja als Bewerber/in die Bedeutung und dürfte dann nicht unterschreiben, wenn er/sie sich die Option offen halten will, eine Arbeit zu haben, bei der er/sie jederzeit, ohne Nachteile, kündigen kann.
Und das dies so ist, ist
keine Idee der Bundeswehr,
sondern des Gesetzgebers, sprich der Politiker im Deutschen Bundestag!