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Autor Thema: Wurzelbehandlung vor Dienstantritt,Krone kann erst nach 6 Monaten gesetzt werden  (Gelesen 1319 mal)

Gerd Sch.

  • Gast

Hallo,
ich hatte eine Wurzelentfernung weil der keine Ruhe geben wollte,ist soweit alles fertig,nur jetzt muss ich ca 6 bis 8 Monate warten bis eine Krone gesetzt werden kann.( Ist ja wahrscheinlich bekannt diese Vorgehensweise)
Nun ist aber in 2 Monaten mein Dienstantritt.Würde das heißen das ich erst 6 Monate warten muss bis ich die krone habe,und dann erst zum Dienstantritt darf?
Alle anderen Zähne sind in Ordnung.
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Ralf

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Ruf dein KarrC Bw an und frage es dort nach, der ärztl. Dienst kann dir das sagen.
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Helft mit, dass es so bleibt.

Malek

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Hab auch das Problem wie ging es bei dir aus?
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Deepflight

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6-8 Monate für die Krone? Wieso denn so lange? Ich hab auch eine Krone nach Wurzelbehandlung bekommen, dass Ding kam da nach 4-6 Wochen drauf. Bist du dir mit den 6-8 Monaten wirklich sicher?

So oder so ist der Hinweis ans KarrC richtig. Das wird aber vermurlich kein dicker Akt sein, du wirst nicht der Erste sein dem sowas passiert....im schlimmsten Fall stellen Sie dich dann bis nach Abschluss der Behandlung zurück
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SolSim

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6 bis 8 Monate für eine Krone habe ich im engeren Kameradenkreis auch schon erlebt. Halte ich im Einzelfall nicht für unwahrscheinlich.
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Lidius

  • Gast

6-8 Monate für die Krone? Wieso denn so lange? Ich hab auch eine Krone nach Wurzelbehandlung bekommen, dass Ding kam da nach 4-6 Wochen drauf. Bist du dir mit den 6-8 Monaten wirklich sicher?

So oder so ist der Hinweis ans KarrC richtig. Das wird aber vermurlich kein dicker Akt sein, du wirst nicht der Erste sein dem sowas passiert....im schlimmsten Fall stellen Sie dich dann bis nach Abschluss der Behandlung zurück

Nur zur Info: Der Thread ist von 2020 und der Ersteller hat als Gast geschrieben und bekommt daher auch keine Benachrichtigung oder sowas. Ich würde nicht mit einer Antwort rechnen.
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Andi8111

  • Gast

Halte ich im Einzelfall nicht für unwahrscheinlich.

Nur als Randinfo, damit die Spekulationen über diese "6-8 Monate" einmal enden: Die Wurzelkanalbehandlung (WKB) ist die letzte, von Verzweiflung geprägte Möglichkeit, einen Zahn mittelfristig zu erhalten. Die Notwendigkeit einer WKB ergibt sich meist aus einer tiefen Zerstörung eines Zahns durch Karies, seltener als Traumafolge (Zahnfrakturen). Die WKB ist kein einfaches, sondern ein in vielen Fällen hoch komplexes Verfahren zur Aufbereitung der Wurzelkanäle und zur Abfüllung mit einem inerten Werkstoff. Die Wurzelkanäle sind meist besiedelt (mit Bakterien etc.) und müssen mindestens keimarm, besser keimfrei aufbereitet werden. Selbst, wenn der Zahnarzt alle Wurzelkanäle findet, ist es nicht sicher, ob er diese auch aufbereiten kann. Und aus diesen und, ohne ins Detail gehen zu wollen weiteren Gründen wird kein Zahnarzt, der nur etwas mehr drauf hat als Zahnbelag einen wurzelkanalbehandelten Zahn vor ABLAUF von 6 (je nach Fall 8-24 Monaten) definitiv versorgen, was meistens bedeutet, dass der Zahn überkront werden muss. Weiterer Hintergrund: Damit eine gesetzliche Kasse die Kosten anteilig übernimmt, muss der Zahnarzt auf dem Heil- und Kostenplan bestätigen, dass der Zahn herdfrei und belastbar ist. Sollte nämlich innerhalb von zwei Jahren der Zahn wegen einer mangelhaften WKB hochgehen mit der teuren Krone, muss das der vermurksende Zahnarzt bezahlen!
Das heisst: Je schwieriger die WKB, desto länger gibt man dem Zahn die Zeit, auszuheilen. Das können im Einzelfall bis zu 24 Monate sein, manchmal entschließt man sich als Behandler sogar, den Zahn garnicht zu überkronen. Es heisst aber noch lange nicht, dass ein Zahn nicht auch noch 10 Jahre nach der Eingliederung einer Krone hochgehen kann....
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