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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Arbeitszeitbetrug  (Gelesen 7699 mal)

F_K

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Antw:Arbeitszeitbetrug
« Antwort #30 am: 01. September 2022, 20:05:48 »

Ja.
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InstUffzSEAKlima

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Antw:Arbeitszeitbetrug
« Antwort #31 am: 02. September 2022, 06:47:17 »

…und schreibe dann Grundbetrieb. Somit entsteht dem Dienstherrn ja kein Schaden.

Die unwahre dienstliche Meldung liegt ja in jedem Fall vor. Die Bewertung, ob bzw. in welchem Umfang hier ein Schaden für dien Dienstherren entsteht, wird dabei ja noch nicht einmal berücksichtigt. Das würde ja umgekehrt heißen, dass ein Soldat immer dann unwahre dienstliche Meldungen machen kann, wenn kein messbarer Schaden für den Dienstherren entsteht - damit sollte die Sache ja eindeutig sein.
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HubschrauBär

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Antw:Arbeitszeitbetrug
« Antwort #32 am: 02. September 2022, 08:32:23 »

Am einfachsten den Sachverhalt wie hier beschrieben dem TeFhr oder Chef melden.

Dann wird man ihnen schon sagen, wie es dokumentiert werden soll.



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ulli76

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Antw:Arbeitszeitbetrug
« Antwort #33 am: 02. September 2022, 10:45:51 »

Ja, nur sprechenden Menschen kann geholfen werden. Und sprich das VORHER mit deinem TE-Fhr ab. Vielleicht lassen sich die Dienste ja auch noch anhand eines Schichtplans nachvollziehen.

Bei solchen Sachen ist es wirklich einfacher vorher eine Lösung zu finden statt hinterher irgendwas geradeziehen oder gar disziplinar wirken zu müssen.
« Letzte Änderung: 02. September 2022, 10:53:03 von ulli76 »
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Andi

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Antw:Arbeitszeitbetrug
« Antwort #34 am: 13. September 2022, 11:40:44 »

Der "Schaden" entsteht bereits dadurch, dass durch die unterlassene Meldung die Vorgesetzten ihren Pflichten zur Dienstaufsicht nur eingeschränkt nachkommen können und zudem die Mechanismen zur Überwachung der Arbeitszeitvorgaben nicht greifen können. Im nächsten Schritt kommt es dann nahezu sicher zu einem Arbeitszeitbetrug, wenn der betroffene Mitarbeiter/Soldat "aus dem Gedächtnis" die "ungefähren" Zeiten nachträgt und meldet.

Alles für sich einzeln Dienstvergehen - und bei mangelnder Dienstaufsicht leider auch schnell Dienstvergehen von Vorgesetzten.

Gruß Andi
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