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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Meinung zur Vorstrafe?  (Gelesen 2333 mal)

Silberpfeil

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Antw:Meinung zur Vorstrafe?
« Antwort #15 am: 24. September 2022, 19:56:32 »

Beenden Sie doch vorerst mal Ihr Studium. Der Fall wird dann bei der Bewerbung geprüft und vom Rechtsberater entschieden, alles andere ist lesen in der Glaskugel. An Ihrer Stelle würde ich mir dann bei Ablehnung, mit einem abgeschlossenem Studium, etwas anderes suchen.
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Fragenderfragling

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Antw:Meinung zur Vorstrafe?
« Antwort #16 am: 24. September 2022, 20:09:58 »

Schreibe aktuell meine Bachelorarbeit
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Fragenderfragling

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Antw:Meinung zur Vorstrafe?
« Antwort #17 am: 24. September 2022, 23:53:49 »

Mal rein logisch, jetzt oder in ein paar Jahren bewerben kostet ja nichts. Und wenn es nicht klappt, kann ich ja endweder noch FWD machen oder halt bis zur Tilgung mit 32 Jahren warten. Eine Sperrfrist sollte ich mir dafür ja wohl nicht einfangen?
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wolverine

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Antw:Meinung zur Vorstrafe?
« Antwort #18 am: 25. September 2022, 00:21:51 »

Und irgendwann brauchen Sie eine Sicherheitsüberprüfung und dann liegt alles offen. Entweder sie werden mit dem Mist eingestellt oder man sucht sich etwas abseits des öffentlichen Dienstrechts. So ist das nun einmal wenn man Scheiss gebaut hat.
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Deepflight

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Antw:Meinung zur Vorstrafe?
« Antwort #19 am: 25. September 2022, 07:20:09 »

50 TS ist für das beschriebene Fehlverhalten eine extrem hohe Strafe. Ein Mannschafter meiner alten Einheit hat für ein ziemlich ähnlich gelagertes Vorkommnis signifikant weniger bekommen als Ersttäter und ohne Alkohol. Also ist da entweder noch mehr dahinter was Sie nicht beschreiben, sie sind nicht das erste Mal auffällig geworden oder Sie trollen hier rum.

Insgesamt macht ihr gesamtes Post-Verhalten keinen guten Eindruck, Sie wollen Offz werden, aber im Notfall auch Mannschafter nur um zum Bund zu kommen.
Hier ist aus meiner Sicht schon alleine charakteelich irgendwas faul, weil Sie so penetrant zur Bw wollen, egal wie und unter Missachtung des Werts ihrer Qualifikation (so Sie den Bachelor bestehen). Das würde auch im Bewerbungsprozess deutliche Nachfragen geben, weil man sich aus gutem Grund schwer damit tut, Leute weit unterhalb ihres Qualifikationsniveaus einzustellen. Das gibt oft im Dienst später Ärger aufgrund Unzufriedenheit ...

Wenn Sie es wissen wollen, bewerben Sie sich, machen Siw wahrheirsgemäße Angaben im Bewerbungsprozess und schauen Sie, was passiert.
Für mich sind Sie mit der Vorgeschichte für eine Verwendung in der Bw disqualifiziert, aber am Ende entscheiden das die Rechtsberater.
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justice005

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Antw:Meinung zur Vorstrafe?
« Antwort #20 am: 25. September 2022, 11:27:58 »

Für einmal auf den Popo klatschen sind 50 Tagessätze extrem hoch. Wer hackedicht mit 2 Promille einen Unfall baut und dann noch abhaut, kriegt auch 50 Tagessätze. Und für ne echte (einfache) Körperverletzung gibt's auch 50 Tagessätze. Und für einen ladendiebstahl gibt's sogar meist weniger als 50 Tagessätze. Hier stimmen doch echt die Verhältnisse nicht mehr. Aber wahrscheinlich ist die Dame so traumatisiert, dass sie 10 Jahre Therapie braucht...

Lange Rede, kurzer Sinn: derzeit sieht das nicht gut aus mit einer Bewerbung, da die Bundeswehr bei diesem Thema sehr sensibel ist. Nach 5 Jahren ist das Bundeszentralregister wieder sauber und dann braucht es nirgends mehr angegeben zu werden. Dann kann man es wieder versuchen.
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F_K

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Antw:Meinung zur Vorstrafe?
« Antwort #21 am: 25. September 2022, 11:33:08 »

@ Justice:

Nachfrage - auch wenn es "nur" 50 TS sind, so ist es eine "spezielle" Straftat - so wie ich das Gesetz lese, daher 10 jährige Frist - oder lese ich falsch?
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Fragenderfragling

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Antw:Meinung zur Vorstrafe?
« Antwort #22 am: 25. September 2022, 11:50:39 »

Ja genau F_K,

ich hab das 10 Jahre im Register stehen, weil sich im Juni die Gesetze dazu geändert haben, deshalb bin ich mir ja auch unsicher, ob man nach 5 Jahren vielleicht "drüber weg schaut"
Das Strafmaß ist wahrscheinlich so hoch, weil die Frau nebenklageberechtigt war und ich daher eh keine Hauptverhandlung in Kauf nehmen wollte. Allgemein fühle ich mich aber unwohl damit, das so zu relativieren, Ist nunmal passiert.

Mich interessiert eigentlich die Offizierslaufbahn gerne mit technischem Werdegang, allerdings bin ich da realistisch: Das wird nix.

Also hatte ich mir überlegt kurzzeitig in die Mannschaftslaufbahn zugehen also max. FWD - 2 SAZ, gerne auch mit SGA. Ich verstehe nicht so richtig was bitte dran verwerflich sein soll nach sich für beide Laufbahnen zu interessieren. In einer dieser Bundeswehrserien war auch eine Frau mit Bachelor im FWD, es ist doch in meinem Fall durchaus angebracht darüber nachzudenken
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Silberpfeil

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Antw:Meinung zur Vorstrafe?
« Antwort #23 am: 25. September 2022, 12:07:31 »

@justice005 Auch nach der Verjährung muss es bei der Bewerbung angegeben werden.

Auszug Bewerbungsbogen:

"Wurden Sie in einem Strafverfahren rechtskräftig verurteilt oder mit einer anderen Maßnahme (z.B. Strafbefehl) belegt."
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justice005

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Antw:Meinung zur Vorstrafe?
« Antwort #24 am: 25. September 2022, 12:09:22 »

Nein, nach endgültiger Tilgung aus dem BZR nicht mehr. Das müsste auch in den Erläuterungen stehen. Alles andere wäre rechtsstaatswidrig.
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Silberpfeil

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Antw:Meinung zur Vorstrafe?
« Antwort #25 am: 25. September 2022, 12:14:09 »

@Justice005 Oh stimmt, da muss ich mich korrigieren.

"Ausnahme: Eintragungen aus dem Erziehungsregister müssen nicht offenbart werden. Ferner brauchen Verurteilungen etc., die im BZR getilgt oder tilgungsreif sind, nicht angegeben werden."
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justice005

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Antw:Meinung zur Vorstrafe?
« Antwort #26 am: 25. September 2022, 12:24:34 »

Stimmt... Da war was mit den 10 Jahren... Könnte sein, bin aber nicht ganz sicher. Müsste ich nachschauen.
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F_K

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Antw:Meinung zur Vorstrafe?
« Antwort #27 am: 25. September 2022, 12:28:39 »

@ Justice:

... ein Blick ins Gesetz ... musste ich aner auch machen, erstmal StGB Paragraph finden (der Tat), und der findet sich dann im BZR Gesetz mit "längerer" Verjährung.
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justice005

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Antw:Meinung zur Vorstrafe?
« Antwort #28 am: 25. September 2022, 15:24:30 »

Sonntags blicke ich nicht ins Gesetz. Da gilt nur das, was ich im Kopf hab  8) 8) 8)
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Deepflight

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Antw:Meinung zur Vorstrafe?
« Antwort #29 am: 25. September 2022, 16:59:54 »

An der Idee, bei der Bw zu dienen, ist nichts verwerfliches.
An der Idee, unterhalb des eigenen Qualifikationsniveaus sich "den Laden mal (kurzfristig) anschauen" auch nichts.

Bei der Sache ist immer die Frage nach dem Hintergrund zu stellen und wird regelmäßig bei Bewerbungen zum Thema wenn im KarrC festgestellt, dass der Bewerber wesentlich höher qualifiziert ist als die Laufbahn, für die er sich bewirbt.
Warum?
1.) Weil der Bw dadurch Potential verloren geht. Wenn Sie z.B. als Offz ohne weiteres, durch die Bw finanziertes Studium ( also mit "Kostenvorteil") dienen könnten, ein höheres Gehalt realisiwren und einen höheren Enddienstgrad erreichen könnten stellt sich natürlich die Frage, warum Sie das nicht wollen.

2.) Weil es, bedingt durch 1.), in den Fällen häufig zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb der Bw Ärger gibt, entweder weil sie merken, dass Sie sich unter Wert verkauft haben und dann ggf. Erfolglos nach recht kurzer Dienstzeit einen Laufbahnwechsel anstreben, oder ihren (niedrigen) Dienstgrad vergessen und gegen Vorgesetzte oponieren, z.B. weil Sie besser ausgebildet sind oder glauben das zu sein. Muss nicht sein, passiert aber oft.

3.) Weil in solchen Fällen oft mehr dahinter steckt. Bei Vorstrafen ist es oft, dass die Vorstrafe in der Zivilwelt schon Probleme bei Einstellungen machen würde und daher der Bewerber versucht bei der Bw unterzukommen, statt auf der Straße zu sitzen.

natürlich gibts auch die Fälle, die aus Überzeugung zur Bw wollen und das als Teil ihrer Staatsbürgerpflicht sehen. Die sind dann aber in aller Regel nicht vorbestraft bzw. hatten in der Regel nie einen Strafbefehl unterhalb Vorstrafenniveau.

Bei Ihnen sage ich deutlich, machen Sie an das Thema Bw einen Haken vorerst, machen sie ihr Studium fertig, starten Sie beruflich durch und wenn in 5 Jahren der Wunsch zur Bw zu gehen immer noch besteht, machen Sie es dann. Zum einen kann dann argumentiert werden das Sie was draus gelernt haben, 5 Jahre sich bewährt haben und dann könnte es klappen.
Mit recht frischen Strafen / Strafbefehlen in der Höhe wird das zu 99% nix.
Denn wie bereits beschrieben, 50TS für nen Grabscher an den Po ohne das da noch mehr war oder einschlägige Vorerfahrungen mit Ihnen ist echt viel. Entweder wars mehr oder es gibt da verschärfende Faktoren in ihrer Vita die Sie hier nicht offenbaren (müssen).
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